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Verschleiß [Abnutzung, Wartung]

Natürliche Abnutzung durch den Gebrauch des Fahrzeugs.

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Was bedeutet Verschleiß im Leasing-Kontext?

Der Begriff Verschleiß ist im Bereich des Autoleasings einer der wichtigsten, aber auch konfliktträchtigsten Begriffe. Er beschreibt die natürliche Abnutzung eines Fahrzeugs, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch und das Alterungsprozess über die Dauer der Leasinglaufzeit entsteht. Ein Auto, das drei Jahre lang gefahren wurde, kann nicht im Neuwagenzustand zurückgegeben werden – das wissen Leasinggeber und Gerichte gleichermaßen.

Für Sie als Leasingnehmer ist es essenziell zu verstehen, dass Sie mit Ihrer monatlichen Leasingrate bereits für die vertragsgemäße Nutzung und damit auch für den typischen Verschleiß bezahlen. Es darf Ihnen also bei der Rückgabe nichts berechnet werden, was als „alterstypisch“ und „laufleistungskonform“ gilt.

Der feine Unterschied: Gebrauchsspur vs. Schaden

Die größte Herausforderung liegt in der Abgrenzung zwischen akzeptiertem Verschleiß und berechenbaren Schäden (auch „übermäßige Abnutzung“ genannt). Hier gelten klare Regeln:

  • Normaler Verschleiß (Kostenfrei): Hierbei handelt es sich um optische und technische Veränderungen, die bei pfleglicher Behandlung unvermeidbar sind. Dazu zählen beispielsweise leichte oberflächliche Kratzer an den Griffmulden der Türen, minimaler Steinschlag an der Frontschürze (ohne Rostansatz) oder leichte Laufspuren auf den Fußmatten. Diese Spuren sind mit der Leasingrate abgegolten.
  • Übermäßiger Verschleiß / Schaden (Kostenpflichtig): Dies sind Beschädigungen, die über das normale Maß hinausgehen oder auf unsachgemäße Behandlung bzw. Unfälle zurückzuführen sind. Beispiele hierfür sind tiefe Kratzer bis auf die Grundierung, Beulen im Blech, Brandlöcher in den Sitzen, angefahrene Felgen oder fehlende Teile der Ausstattung.

Wer beurteilt den Zustand?

Um Willkür zu vermeiden, setzen seriöse Leasinggesellschaften auf unabhängige Gutachter (z. B. TÜV, DEKRA) und standardisierte Schadenkataloge. In diesen Katalogen ist oft bildlich festgehalten, wie lang oder tief ein Kratzer sein darf, um noch als Verschleiß zu gelten. Wichtig zu wissen: Bei einem Schaden müssen Sie als Leasingnehmer meist nicht die vollen Reparaturkosten tragen, sondern lediglich den sogenannten Minderwert. Dieser beziffert den Wertverlust, den das Auto durch den Schaden beim Wiederverkauf erleidet, was oft günstiger ist als eine Werkstattreparatur.

Technischer Verschleiß und Verschleißteile

Neben der Optik betrifft der Begriff auch die Technik. Bauteile wie Bremsen, Reifen, Kupplung oder Wischerblätter nutzen sich physikalisch ab. Sofern Sie kein spezielles „Wartungs- & Verschleiß-Paket“ (Full-Service-Leasing) gebucht haben, sind Sie als Leasingnehmer in der Regel verpflichtet, diese Teile auf eigene Kosten zu erneuern, wenn die Verschleißgrenze vor der Rückgabe erreicht ist. Das Fahrzeug muss verkehrssicher und gemäß den Herstellervorgaben gewartet zurückgegeben werden.

Häufige Fragen zu Verschleiß [Abnutzung, Wartung]

Muss ich jeden Kratzer bei der Leasingrückgabe bezahlen?
Nein. Oberflächliche Kratzer, die sich wegpolieren lassen oder als normale Gebrauchsspuren gelten, sind mit der Leasingrate abgegolten. Nur tiefe Kratzer bis zur Grundierung oder Dellen gelten als Schaden und werden berechnet.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Unterschreiten die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe (oder oft eine im Vertrag vereinbarte höhere Grenze, z. B. 2-3 mm), müssen Sie die Kosten für neue Reifen tragen oder den Minderwert ausgleichen.
In den meisten Fällen ja. Eine professionelle Aufbereitung (Innen- und Außenreinigung, kleine Lackarbeiten) kostet oft nur einen Bruchteil dessen, was der Gutachter für ungereinigte Polster oder stumpfen Lack als Wertminderung ansetzen würde.
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