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Kulanzregelung

Freiwilliges Entgegenkommen des Leasinggebers bei Abweichungen.

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Was versteht man unter einer Kulanzregelung?

Der Begriff Kulanz beschreibt im Geschäftsleben das freiwillige Entgegenkommen eines Vertragspartners, ohne dass dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Im Kontext von Autoleasing und Finanzen ist die Kulanzregelung ein entscheidender Faktor, der oft über Nachzahlungen oder eine friedliche Vertragsbeendigung entscheidet. Für Sie als Endverbraucher ist es wichtig zu verstehen, dass Kulanz kein einklagbares Recht ist, sondern eine Maßnahme zur Kundenbindung.

Die Kulanzregelung greift primär in zwei Phasen des Leasingzyklus: während der Laufzeit bei technischen Defekten (Herstellerkulanz) und am Ende der Laufzeit bei der Fahrzeugrückgabe (Leasinggeberkulanz).

Kulanz bei der Fahrzeugrückgabe

Der wohl häufigste Berührungspunkt mit dem Thema Kulanz entsteht am Ende des Leasingvertrags. Hierbei geht es meist um zwei Streitpunkte: Mehrkilometer und Fahrzeugschäden.

Hinsichtlich der gefahrenen Kilometer existiert in den meisten Kilometerleasing-Verträgen eine vertraglich fixierte Toleranzgrenze (oft 2.500 Kilometer). Dies wird umgangssprachlich oft als „Kulanz“ bezeichnet, ist aber technisch gesehen eine Freigrenze. Echte Kulanz zeigt sich erst, wenn Sie diese Grenze knapp überschreiten und der Leasinggeber – etwa weil Sie direkt ein neues Fahrzeug bestellen – auf eine Nachbelastung verzichtet.

Bei Fahrzeugschäden wird unterschieden zwischen:

  • Gebruachsspuren: Normale Abnutzung, die dem Alter und der Laufleistung entspricht (z. B. leichte Kratzer in der Waschstraßennähe). Diese sind mit der Leasingrate abgegolten.
  • Schäden: Tiefe Beulen, Risse in Polstern oder Felgenschäden. Diese müssen ersetzt werden.

Eine Kulanzregelung greift hier oft in Grenzfällen. Ist ein Kratzer gerade noch akzeptabel oder schon ein Schaden? Ein Leasinggeber, der an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert ist, wird hier eher zu Ihren Gunsten entscheiden und den Mangel als Gebrauchsspur werten („ein Auge zudrücken“), anstatt ihn voll in Rechnung zu stellen. Viele Leasinggesellschaften nutzen hierfür transparente Schadenkataloge, um die Willkür zu minimieren, doch der Ermessensspielraum bleibt bestehen.

Herstellerkulanz bei Reparaturen

Auch während der Leasinglaufzeit spielt Kulanz eine Rolle, insbesondere wenn die Neuwagengarantie abgelaufen ist, aber kurz darauf ein teurer Defekt auftritt (z. B. Getriebeschaden nach 25 Monaten). In solchen Fällen können Sie einen Kulanzantrag beim Hersteller stellen.

Die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Scheckheftpflege: Wurden alle Wartungen pünktlich in Vertragswerkstätten durchgeführt?
  • Fahrzeugalter und Laufleistung: Je jünger das Auto und je weniger Kilometer, desto höher die Kulanzchance.
  • Markentreue: Sind Sie bereits lange Kunde der Marke?

Im besten Fall übernimmt der Hersteller die Kosten für Material und Arbeitslohn zu 100 Prozent oder anteilig, obwohl die Garantiepflicht bereits erloschen ist.

Fazit

Die Kulanzregelung ist ein wichtiges Instrument für Leasinggeber und Hersteller, um Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Merken Sie sich jedoch: Sie ist eine freiwillige Leistung. Ein freundliches Auftreten, die pünktliche Einhaltung von Wartungsterminen und die Aussicht auf einen Folgevertrag sind die besten Argumente, um von Kulanzregelungen zu profitieren.

Synonyme:
Toleranzgrenze

Häufige Fragen zu Kulanzregelung

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Kulanz beim Leasing?
Nein, Kulanz ist per Definition eine freiwillige Leistung des Leasinggebers oder Herstellers. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, es sei denn, bestimmte Toleranzen (wie die Kilometer-Freigrenze) sind explizit im Vertrag schriftlich festgehalten.
In den meisten gängigen Leasingverträgen liegt die Toleranzgrenze (Freigrenze) bei 2.500 Kilometern. Liegen Sie innerhalb dieser Grenze über der vereinbarten Laufleistung, fallen keine Nachzahlungen an. Überschreiten Sie diese, wird oft jeder einzelne Mehrkilometer ab dem ersten Kilometer berechnet.
Ja, in Grenzfällen kann der Leasinggeber Kulanz zeigen. Er kann entscheiden, leichte Beschädigungen als vertragsgemäße Abnutzung zu werten, statt sie als Schaden in Rechnung zu stellen. Dies geschieht oft zur Kundenbindung, insbesondere wenn ein Folgevertrag abgeschlossen wird.
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