Referenzen: Das sagen unsere Kunden
Leasingrückgabe steht kurz bevor?
Die Experten von Leasingengel wissen genau, worauf es bei der Leasingrückgabe ankommt!
Das Leasingfahrzeug muss bei der Rückgabe keinen neuen Zustand aufweisen. Dem Alter und der Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren sind erlaubt. Schäden wie z.B. sichtbare Steinschläge, längere Kratzer, tiefe Dellen und beschädigte Felgen gehen über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus und müssen vom Leasingnehmer bei der Leasingrückgabe bezahlt werden. Die Instandsetzung beim Autohaus erfolgt zu den jeweiligen Stundensätzen, wodurch hohe Nachzahlungen zu erwarten sind.
Leasingengel bietet im Verbund mit seinen ausgewählten Partnerbetrieben die Instandsetzung zu günstigen Festpreisen an. Wir garantieren, dass der von uns behobene Mangel bei der Rückgabe nicht berechnet wird; und wenn doch, erhalten Sie für diesen Mangel die Kosten unserer Behebung zu 100% erstattet.Rechtzeitig Termin
vereinbaren
In der Regel genügt ein Vorlauf von 30 Tagen bis zum Rückgabetermin. Die Aufbereitung sollte möglichst nah an den Rückgabetermin gelegt werden, um zwischenzeitliche neue Schäden zu vermeiden.
Einschätzung erhalten
Unsere geprüften KFZ-Sachverständigen und Experten im Leasingrecht begutachten Ihr Leasingfahrzeug auf optische Schäden und Mängel. Dabei werden nur diejenigen Mängel behoben, die wirtschaftlich zu beheben sind. Bei manchen Mängeln ist der zu erwartende Minderwert bei der Rückgabe in etwa so hoch wie die Behebung kosten würde. Hier macht es daher keinen Sinn, die Reparatur vorzunehmen.Lehnen Sie sich entspannt zurück
Wir übergeben Ihnen Ihr Fahrzeug in einem Zustand, wie es bei der Leasingrückgabe erforderlich ist. Das heißt: So viel Reparatur wie nötig, so geringe Kosten wie möglich. Und wenn es bei der Leasingrückgabe zum Streit hinsichtlich Bewertung von Schäden kommt, so stehen wir Ihnen auch dabei zur Seite und wehren unberechtigte Forderungen mit Hilfe unserer Partneranwälte ab.
Typische Fehler bei der Leasingrückgabe
Sie haben ein anderes Anliegen mit Ihrem Leasingfahrzeug? Hier können Sie uns Ihren Fall schildern.
Teure Leasingrückgabe war gestern.
Spezialisten in der Leasingabwicklung
Jede 2. Leasingabrechnung ist fehlerhaft. Auch Sie könnten nach Ihrer Leasingrückgabe ein solches Minderwertgutachten in der Hand halten. Regelmäßig geht es dabei um fehlerhafte Abrechnungen wegen angeblicher Mängel und Schäden, wie beispielsweise Dellen, Glasschäden, Lackschäden, Profiltiefe der Fahrbereifung, Steinschläge, usw.
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