Bei der Leasing–Rückgabe sind Reifen und Felgen ein entscheidender Aspekt, der oft übersehen wird. Eine korrekte Bereifung kann nicht nur zusätzliche Kosten vermeiden, sondern auch den Wert des Fahrzeugs erhalten.
Bei Leasingengel stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Reifen den Anforderungen des Leasing-Dienstleisters entsprechen und Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einem reibungslosen Rückgabeprozess.
Grundlegende Anforderung an Reifen beim Leasing
Bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs müssen die Reifen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Profiltiefe der Leasing-Reifen spielt bei der Rückgabe eine zentrale Rolle. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist dabei nur die absolute Untergrenze und reicht für eine akzeptable Leasing-Rückgabe in der Regel nicht aus.
Allgemeiner Zustand der Reifen bei der Leasingrückgabe
Besonders wichtig ist auch der Zustand der Reifen selbst. Sie sollten frei von Beschädigungen wie Beulen, Rissen oder anderen sichtbaren Mängeln sein. Eine gleichmäßige Abnutzung ist ebenfalls entscheidend – ungleichmäßiger Verschleiß kann auf technische Probleme hinweisen und zu Beanstandungen führen. Achten Sie zudem darauf, dass die Reifen der vom Hersteller vorgegebenen Spezifikation entsprechen und keine Mischbereifung vorliegt.
Spezielle Regelungen für Reifen-Typen bei der Leasingrückgabe
Die Wahl der richtigen Bereifung ist entscheidend für eine reibungslose Leasingrückgabe. Bei Sommerreifen, die standardmäßig bei den meisten Leasingfahrzeugen montiert sind, gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm. Für Winterreifen und Allwetterreifen müssen Sie bei der Rückgabe hingegen mindestens 4 mm Profil vorweisen können.
Befolgen Sie folgende Tipps für eine möglichst unkomplizierte Rückgabe:
- Achten Sie darauf, dass der Reifentyp und das Reifenfabrikat achsweise übereinstimmen.
- Der Reifentyp muss vom Fahrzeughersteller für Ihr Fahrzeug zugelassen sein.
- Bei der Rückgabe von Winterreifen sollten diese fachgerecht verpackt und im Fahrzeug mitgeführt werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
Leasingengel unterstützt Sie mit einem professionellen Gutachten der Leasingrückgabe potenzielle Kostenfallen zu vermeiden – jetzt informieren!
Leasing-Reifen abgefahren – Was wird bei der Rückgabe akzeptiert?
Gewisse Gebrauchsspuren werden bei der Leasingrückgabe an den Reifen akzeptiert, während für andere ein Kostenaufwand entstehen kann. Wir verraten Ihnen, in welchem Zustand die Reifen Ihres Fahrzeuges akzeptiert werden.
Akzeptierte Gebrauchsspuren
Folgende Gebrauchsspuren werden von den meisten Anbietern akzeptiert:
- Die Profiltiefe wird entlang der Hauptprofilrillen im Profilumlauf ermittelt.
- Leichte Kontaktspuren an den Reifenflanken sind zulässig, solange das Reifenmaterial unbeschädigt bleibt.
- Der Reifentyp sowie das Reifenfabrikat müssen auf jeder Achse übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller genehmigt sein.
- Sägezahnartige Abnutzung.
Eine regelmäßige Überprüfung der Reifen auf diese Merkmale ist auch außerhalb der Leasing-Rückgabe empfehlenswert, um die Verkehrssicherheit Ihres Autos zu gewährleisten.
Nicht-akzeptierte Gebrauchsspuren
Bei diesen Reifen-Schäden müssen Sie bei der Leasing-Rückgabe mit zusätzlichen Kosten rechnen:
- Reifenschäden wie Ausbrüche oder Einschnitte, die tiefer als der Profilgrund sind, werden nicht akzeptiert.
- Die Reifendimensionen, Geschwindigkeitsindizes und Tragfähigkeitskennzahlen müssen exakt den Fahrzeugvorgaben entsprechen.
- Ungleichmäßiger Reifenverschleiß oder einseitig abgefahrene Bereifung kann eine kostenpflichtige Achsvermessung erforderlich machen.
- Abplattungen durch starkes Bremsen sind nicht zulässig.
- Jede Abweichung von den Herstellervorgaben führt zu Beanstandungen.
- Die Kombination verschiedener Reifenarten oder der Einsatz von runderneuerten Reifen, die nicht zur Originalausstattung gehören, ist unzulässig.
Um kostspielige Überraschungen bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen zu vermeiden, ist eine regelmäßige Überprüfung der Bereifung sowie eine sorgfältige Dokumentation möglicher Schäden an den Reifen ratsam.
Leasing-Felgen beschädigt: Wann drohen Kosten bei der Rückgabe?
Bei der Leasing-Rückgabe spielt der Zustand der Felgen eine entscheidende Rolle, denn selbst kleine Schäden können hohe Kosten verursachen. Sind die Felgen zerkratzt oder anderweitig beschädigt, kann dies als übermäßige Abnutzung gewertet werden, was zusätzliche Gebühren nach sich zieht. Ein Felgenschaden beim Leasing wird von den meisten Anbietern genau geprüft – von oberflächlichen Kratzern bis hin zu tiefen Kerben.
Akzeptierter Gebrauchszustand:
Folgende Gebrauchsspuren an den Felgen werden von den meisten Leasing-Anbietern akzeptiert:
- Oberflächliche Rostspuren oder salzbedingte Lackschäden, die sich auf einen Bereich von maximal 20 mm beschränken
- Oberflächliche Beschädigungen an der Felge wie feine Kratzer oder Schrammen bis zu 20 mm Länge, wobei die Felgensubstanz nicht abgetragen wurde
- An den Radabdeckungen befindliche Kratzspuren oder Schrammen mit einer maximalen Ausdehnung von 100 mm
Da die verschiedenen Anbieter oftmals unterschiedliche Regelungen haben, ist es wichtig, sich immer im Voraus genauestens darüber zu informieren.
Nicht akzeptierter Gebrauchszustand:
Bei der Leasingrückgabe kommt es darauf an, ob die Felgenschäden als normale Gebrauchsspuren gelten oder als kostenpflichtige Mängel eingestuft werden. Die folgenden Schäden werden von den meisten Anbietern nicht akzeptiert:
- Verformungen im äußeren Bereich der Felge
- Jegliche Schäden an Felgen oder deren Abdeckungen, die typischerweise durch das Anstoßen an Bordsteine entstehen
- Rostschäden oder abgeschürfte Stellen, deren Ausmaß 20 mm überschreitet
- Stellen an Alufelgen, an denen Material fehlt oder abgetragen wurde
- Felgen mit Bruchschäden jeglicher Art
- Beschädigte Radkappen mit Sprüngen oder Rissen, nicht-originale oder fehlende Radabdeckungen
- Jede Abweichung vom ursprünglichen Auslieferungszustand
- Ein Sonderfall: Bei Winterrädern, die über die Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen Leasing GmbH bezogen wurden, werden Felgenschäden (einschließlich beschädigter Radabdeckungen) nicht nachbelastet
Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine zerkratzte Felge an Ihrem Leasing-Auto ersetzt werden muss, dann können Sie sich vorab beraten lassen. Die Experten von Leasingengel helfen Ihnen dabei, die Felgen optimal auf die Leasing-Rückgabe vorzubereiten und so unerwartete Kosten zu vermeiden.
Leasing-Rückgabe mit Leasingengel: Wir helfen, wenn Ihre Felgen oder Reifen beschädigt sind!
Bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs mit möglicherweise abgefahrenen Reifen oder Felgen steht Ihnen Leasingengel als kompetenter Partner zur Seite. Unsere Experten prüfen sorgfältig die Bewertung der Bereifung und setzen uns dafür ein, dass keine überhöhten Forderungen gestellt werden.
Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade beim Thema Reifenwechsel und Profiltiefe häufig Unsicherheiten beim Leasing bestehen. Durch unsere langjährige Expertise im Bereich der Leasingrückgabe online können wir Ihnen genau aufzeigen, welche Kosten gerechtfertigt sind und wo Sie Einspruch erheben sollten. Besonders bei abgefahrenen Reifen oder Kratzern an der Felge bei der Leasingrückgabe ist eine professionelle Einschätzung wichtig, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
Tipp: Unser Leasing-FAQ bietet Ihnen viele Tipps rund um das Thema Leasing und Fahrzeugrückgabe!
Unser Service umfasst dabei die vollständige Prüfung der Rückgabeunterlagen, eine detaillierte Bewertung des Reifenzustands sowie die Verhandlung mit der Leasinggesellschaft. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden und Sie keine überhöhten Kosten tragen müssen.
Freuen Sie sich auf ein entspanntes Leasing und eine unkomplizierte Rückgabe Ihres Leasing-Fahrzeugs – dank Leasingengel!