Leasing, Leasingrückgabe und alles dazwischen – wir klären auf.
Mit Leasingengel vermeidest du Stress bei der Fahrzeugrückgabe und bekommst faire Bewertungen.
Reinigung
Autoübergabe
Reifen
Dokumente
Zubehör
Rechte
Vor der Leasing-
rückgabe
Bevor du dein Leasingfahrzeug zurückgibst, solltest du sicherstellen, dass sich das Auto in einem möglichst ordentlichen Zustand befindet. Entferne grobe Verschmutzungen im Innen- und Außenbereich, überprüfe die Vollständigkeit aller Fahrzeugunterlagen und stelle sicher, dass alle Schlüssel vorhanden sind. Falls du kleinere Mängel am Fahrzeug feststellst, kann es sinnvoll sein, diese vorher beheben zu lassen. In unserem Beitrag zur Fahrzeugaufbereitung vor der Leasingrückgabe findest du hilfreiche Tipps, wie du dich optimal vorbereitest.
Die Faustregel lautet: Was sich bei normaler Nutzung ergibt, gilt als Gebrauchsspur und muss nicht repariert werden. Tiefe Kratzer, Dellen oder kaputte Teile gelten dagegen als Mängel und führen oft zu Nachzahlungen. Wenn du dir unsicher bist, hilft dir unser Beitrag über akzeptierte Schäden bei der Leasingrückgabe.
Ja, eine Reinigung ist dringend zu empfehlen. Zwar ist keine professionelle Innen- und Außenaufbereitung verpflichtend, doch ein sauberes Fahrzeug macht bei der Begutachtung einen besseren Eindruck. Dadurch lässt sich vermeiden, dass normale Gebrauchsspuren überbewertet werden. Eine vernachlässigte Reinigung kann zudem zu zusätzlichen Reinigungskosten führen, die dir bei der Endabrechnung in Rechnung gestellt werden. Wir zeigen dir in unserem Aufbereitungs-Ratgeber, worauf du achten solltest.
In vielen Fällen lohnt sich eine professionelle Aufbereitung. Kleine Kratzer, Flecken im Innenraum oder stumpfer Lack wirken bei der Rückgabe negativ und können zu Abzügen führen. Unsere Partnerwerkstätten bieten dir eine preiswerte Möglichkeit, das Fahrzeug für die Rückgabe aufzubereiten – damit du mögliche Nachzahlungen vermeidest. Mehr Infos zur professionellen Leasingaufbereitung findest du auf unserer Seite.
Eine Standard-Aufbereitung dauert in der Regel zwischen zwei und vier Stunden. Wenn zusätzliche Maßnahmen wie Smart Repair hinzukommen, solltest du mit einem halben Tag rechnen. Unser Service zur Leasingrückgabe-Aufbereitung hilft dir, die passende Leistung zu buchen – schnell und unkompliziert.
Du solltest spätestens zwei Wochen vor dem Rückgabetermin mit der Vorbereitung beginnen. Das gibt dir genügend Zeit, das Auto gründlich zu prüfen, eine eventuelle Aufbereitung durchzuführen und fehlendes Zubehör zu beschaffen. Wer zu spät beginnt, läuft Gefahr, unter Druck Fehler zu machen oder unnötige Kosten zu riskieren.
Ob das Auto bei der Rückgabe vollgetankt sein muss, hängt vom jeweiligen Leasingvertrag ab. In der Regel ist das nicht verpflichtend. Trotzdem solltest du den Tank nicht komplett leer zurückgeben, da dies als unhöflich und nachlässig empfunden werden kann. Einen Einfluss auf das Gutachten hat der Tankfüllstand aber nicht.
Fehlendes Zubehör – etwa der zweite Schlüssel, die Abdeckung des Kofferraums oder die Winterreifen – kann als Schaden gewertet und mit Nachforderungen belegt werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob alles vorhanden ist, was du bei Vertragsbeginn erhalten hast.
Zusätzliche Anbauten wie Dachträger, Anhängerkupplungen oder Tönungsfolien müssen bei der Rückgabe entfernt werden, sofern sie nicht Teil des ursprünglichen Leasingumfangs waren. Andernfalls kann es zu Problemen mit dem Leasinggeber kommen. Prüfe deine Unterlagen oder frage im Zweifel bei deiner Leasingbank nach.
Sie erhalten bei Abschluss des Leasingvertrages eine Leasingbestätigung. Aus diesem Dokument gehen alle wichtigen Vertragsdetails hervor, darunter auch Datum und Ort der Leasingrückgabe. In der Regel erhalten Sie auch eine Erinnerung auf dem Postweg, dass Ihre Leasingrückgabe bevorsteht. Falls Sie noch unsicher sein sollten, können Sie auch mit Ihrem Händler Kontakt aufnehmen. In unserem Beitrag Die vier Etappen einer Leasingrückgabe finden Sie eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Eckpunkte und Abläufe.
Das Leasingfahrzeug wird normalerweise beim Händler abgegeben, wo das Fahrzeug auch bestellt und ausgeliefert wurde. Sollte der Händler bis dahin umgezogen, das Geschäft aufgegeben haben oder ähnliches, so erhalten Sie rechtzeitig von der Leasingbank eine Nachricht darüber, wo Sie das Leasingfahrzeug abgeben müssen.
Grundsätzlich gilt, dass das Leasingfahrzeug bei der Leasingrückgabe im Auslieferungszustand gebracht werden sollte. Dazu zählt, dass sämtliches Zubehör und Ausstattungen bei der Leasingrückgabe vorhanden sein müssen. Wurde das Fahrzeug auf Winterreifen ausgeliefert, so ist die Rückgabe auch mit Winterreifen vorzunehmen, selbst wenn die Leasingrückgabe im Sommer stattfindet.
Um unnötige Reinigungskosten zu vermeiden, sollten Sie zumindest bei der Leasingrückgabe groben Schmutz entfernen und das Fahrzeug in einem sauberen Zustand zurückgeben. Ein sauberes Fahrzeug wirkt bei der Begutachtung durch den Sachverständigen pfleglich behandelt und gibt keinen Anlass auf intensive Suche nach Mängeln.
Unsere besten Tipps zur effektiven Kostenvermeidung bei Leasingrückgabe haben wir Ihnen in unserem Beitrag Fahrzeugaufbereitung vor der Leasingrückgabe zusammengestellt.
Ob eine Nachzahlung gerechtfertigt ist oder nicht, ist sehr individuell und nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass sich das Fahrzeug bei der Leasingrückgabe in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befinden muss. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Leasingengel Ihr Minderwertgutachten prüfen.
Häufig hört man im Freundes- und Bekanntenkreis Sätze wie „Bei Leasing kommt das Ende zum Schluss„. Ob dies wirklich der Tatsache entspricht oder einem reinem Mythos entspringt, haben wir für Sie gründlich recherchiert.
Ein Minderwertgutachten oder auch Leasingrückgabe Gutachten wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Unser Leitfaden führt Sie Schritt-für-Schritt durch ein beispielhaftes Minderwertgutachten, sodass Sie Aufbau und Inhalt beser verstehen können. Sie finden diese Informationen in unserem Beitrag Das Leasinggutachten.
In der Regel übernimmt Ihr Händler die Abmeldung bei der Zulassungsstelle, nachdem Sie das Fahrzeug zurückgegeben haben.
Eine pauschale Aussage auf diese Frage lässt sich nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Angaben in den jeweiligen Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) des Herstellers. Während einige Hersteller explizit vom Leasingnehmer die Regulierung des Schadens verlangen, mögen es andere Hersteller genauer wissen und wollen informiert werden. Bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug könnte dieser Beitrag für Sie hilfreich sein.
Es ist nicht unüblich, dass die Fahrleistung zu Beginn des Leasingvertrages exakt vorhergesehen werden kann. Werden die vereinbarten Fahrleistungen überschritten, muss eine Mehrkilometerpauschale gezahlt werden, für zu wenig gefahrene Kilometer gibt der Leasinggeber eine Rückvergütung an den Leasingnehmer weiter. Egal, ob Mehr- oder Minderkilometer: In beiden Fällen wird eine Toleranz von etwa 2.500 km eingerechnet. Wird also die geplante Fahrleistung um genau 2.500 km überschritten, so wird keine Mehrkilometerpauschale fällig. Gleiches gilt für den Anspruch auf die Rückvergütung.
Prinzipiell ist dies in der Regel möglich. Hierzu müssen Sie mit der Leasingbank Kontakt aufnehmen, um eine vorzeitige Ablösung des Leasingvertrags zu besprechen. Da der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wurde, wird für die vorzeitige Aufhebung eine Gebühr fällig. Ob es sich lohnt, diese zu bezahlen, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Ob Privatleasing sinnvoll ist oder nicht ist abhängig von den inviduellen Bedürfnissen. Während mancher Wert auf Flexibilität und regelmäßig neue Fahrzeuge hat, kommt um Leasing nicht herum. Wer ein Fahrzeug länger fahren möchte, ist mit Leasing dagegen nicht besonders gut aufgehoben.
Das Argument der hohen Nachzahlung kann mit einer guten Pflege während der Laufzeit sowie einer professionellen Fahrzeugaufbereitung vor der Leasingrückgabe zumindest deutlich entschärft werden.
Fahrzeug-
zustand & Bewertung
Bei der Leasingrückgabe erfolgt eine Zustandsbewertung durch einen unabhängigen Gutachter oder im Auftrag der Leasinggesellschaft. Dabei werden äußere und innere Schäden, der Pflegezustand, Gebrauchsspuren, Laufleistung und die Einhaltung der vertraglichen Rückgabekriterien geprüft. Alles, was über normale Gebrauchsspuren hinausgeht, kann als Schaden gewertet werden. Eine detaillierte Erklärung findest du auf unserer Ratgeber-Seite zur Leasingrückgabe.
Normale Gebrauchsspuren sind kleinere Kratzer, leichte Abnutzungen oder minimale Steinschläge, die durch den Alltag entstehen. Alles darüber hinaus, wie tiefe Kratzer, Dellen oder stark verschmutzte Innenräume, gelten als Schäden. Für eine genaue Einschätzung empfehlen wir unsere Leasingrückgabe-Checkliste.
Am häufigsten werden Kosten für Kratzer im Lack, beschädigte Felgen, Dellen, eingerissene Sitze oder schlecht gepflegte Innenräume berechnet. Auch ein nicht ordnungsgemäß durchgeführter Service oder fehlende Nachweise können zu hohen Nachforderungen führen. Wie du dich schützen kannst, erfährst du auf unserer Seite zum Ablauf & den Kosten der Leasingrückgabe.
Durch eine professionelle Fahrzeugaufbereitung kannst du kleinere Mängel beheben und den Wagen in einem gepflegten Zustand präsentieren. Das reduziert das Risiko hoher Nachzahlungen erheblich. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Seite zur Aufbereitung vor der Leasingrückgabe.
Ja, der Innenraum ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbewertung. Verschmutzungen, Brandlöcher, Flecken oder Beschädigungen an Sitzen, Armaturen und Teppichen können zu Abzügen führen. Unser Tipp: Plane eine Innenraumaufbereitung rechtzeitig ein – Infos dazu findest du ebenfalls in unserem Bereich zur Fahrzeugaufbereitung.
Ein ungepflegtes Fahrzeug kann zu hohen Wertminderungen führen. In vielen Fällen wird dann von „übermäßiger Abnutzung“ gesprochen. Falls du dir unsicher bist, wie der Zustand deines Fahrzeugs bewertet wird, kannst du dein Gutachten über uns prüfen lassen – alle Infos zur Gutachtenprüfung findest du hier.
Ja, die tatsächliche Kilometerleistung wird mit der im Vertrag vereinbarten Laufleistung verglichen. Abweichungen nach oben können zu Nachzahlungen führen. Aber auch bei geringerer Laufleistung ist ein gepflegter Zustand entscheidend für die Bewertung. Weitere Tipps zur Vertragsprüfung gibt es in unserem Leasing-Ratgeber.
Viele Leasinggesellschaften arbeiten mit einem Mängelkatalog, in dem akzeptierte Gebrauchsspuren genau definiert sind. Leider wird diese Grenze oft subjektiv ausgelegt. Genau deshalb lohnt sich unsere unabhängige Prüfung des Gutachtens.
Das Minderwertgutachten dokumentiert alle Schäden am Fahrzeug, die als übermäßige Abnutzung gewertet werden. Auf Basis dieser Bewertung werden dir dann mögliche Kosten mitgeteilt. Wir empfehlen dir, dieses Gutachten unbedingt durch unsere Experten prüfen zu lassen – hier kannst du dein Gutachten hochladen.
Ja, wenn du der Meinung bist, dass das Gutachten fehlerhaft ist oder unberechtigte Kosten enthält, kannst du Widerspruch einlegen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite – unser Team überprüft dein Gutachten fachlich und rechtlich fundiert. Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite zur Gutachtenprüfung.
Das Gutachten wird in der Regel von einem unabhängigen Sachverständigen oder im Auftrag der Leasinggesellschaft erstellt. Es dient dazu, den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren und mögliche Wertminderungen festzustellen. Welche Rolle dieses Gutachten spielt, erfährst du ausführlich in unserem Ratgeber zur Leasingrückgabe.
Das Gutachten umfasst eine detaillierte Bewertung von Karosserie, Lack, Felgen, Scheiben, Innenraum, Dokumentenlage und Laufleistung. Auch nicht durchgeführte Wartungen oder fehlende Teile können vermerkt sein. Wir prüfen, ob die angesetzten Mängel gerechtfertigt und die Kosten plausibel sind – alle Infos zur Prüfung findest du hier.
Fehler im Gutachten sind keine Seltenheit. In über 80 % der Fälle entdecken wir unberechtigte oder überhöhte Positionen. Mit unserer Hilfe kannst du diese anfechten – wie das funktioniert, erklären wir dir auf unserer Seite zur Gutachtenprüfung.
Nein, du musst das Gutachten nicht sofort akzeptieren. Wenn du Zweifel an der Objektivität oder Korrektheit hast, kannst du es von unseren Experten prüfen lassen. Wir analysieren das Gutachten unabhängig – Details zur Gutachtenprüfung findest du hier.
Nein, du bist nicht verpflichtet, das Gutachten sofort zu unterschreiben. Du hast das Recht, es in Ruhe zu prüfen. Wenn du unterschreibst, dann idealerweise „unter Vorbehalt“, um dir rechtliche Schritte offenzuhalten. Viele unserer Kunden laden das Gutachten anschließend zur unabhängigen Prüfung bei uns hoch – das geht schnell und unkompliziert auf unserer Seite zur Gutachtenprüfung.
Mit der Formulierung „unter Vorbehalt“ sicherst du dir die Möglichkeit, das Gutachten nachträglich anzufechten. Damit erklärst du, dass du die Inhalte nicht vollständig anerkennst. Eine solche Unterschrift kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden – besonders dann, wenn du das Gutachten durch uns noch prüfen lassen möchtest.
Ja, auch nach einer Unterschrift unter Vorbehalt oder in Zweifelsfällen ist es möglich, das Gutachten prüfen zu lassen und Widerspruch einzulegen. Wir zeigen dir, wie das geht – direkt auf unserer Seite zum Ablauf & zur Prüfung deines Gutachtens.
Solange du noch keine finale Abrechnung bezahlt hast, kannst du das Gutachten prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wir empfehlen dir, schnell zu handeln – idealerweise innerhalb weniger Tage. Unser Team steht dir bei der nachträglichen Prüfung gern zur Seite.
Das hängt von deinem gewählten Paket ab: zwischen 24 Stunden und 5 Werktagen. Alle Infos zu den Bearbeitungszeiten und dem Ablauf findest du auf unserer Seite zur Gutachtenprüfung mit Express-Option.
Du erhältst von uns eine ausführliche Auswertung mit Bewertung, Kommentaren zu unberechtigten Positionen und eine klare Empfehlung, wie du weiter vorgehen kannst. Damit bist du bestens vorbereitet, um dich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren – hier Gutachten hochladen.
Ja, für gewerbliche Kunden, Autohäuser oder Leasing-Flotten bieten wir individuelle Lösungen an. Schreib uns einfach über unser Kontaktformular oder ruf uns an. Infos zu B2B-Angeboten gibt’s auf Anfrage über unsere Kontaktseite.
Grundsätzlich haftest du als Leasingnehmer für alle Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen – unabhängig davon, ob du selbst gefahren bist oder jemand anderes. Die Bewertung erfolgt im Rahmen des Rückgabe-Gutachtens. Wenn du Zweifel an der Einstufung hast, kannst du das Gutachten durch uns prüfen lassen.
Nach einem Unfall muss das Fahrzeug fachgerecht repariert werden – idealerweise mit Originalteilen. Wenn Reparaturen unsachgemäß durchgeführt oder gar ausgelassen wurden, kann der Leasinggeber bei der Rückgabe Nachforderungen stellen. Wir empfehlen in solchen Fällen dringend eine Gutachtenprüfung, um unberechtigte Kosten zu vermeiden.
In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Lösung gefunden werden – vor allem, wenn du mit einer unabhängigen Gutachtenbewertung argumentierst. Leasingengel unterstützt dich mit einer fundierten Prüfung und klarer Einschätzung der Erfolgschancen. Jetzt informieren: Gutachten prüfen lassen.
Ja, denn Versicherungen übernehmen meist nur Reparaturkosten. Wenn das Fahrzeug durch Schäden im Wert gemindert ist, kann die Leasinggesellschaft eine sogenannte „Wertminderung“ verlangen. Ob das berechtigt ist, klären wir mit einer individuellen Prüfung des Gutachtens.
Ja, wenn das Protokoll falsche oder überzogene Angaben enthält. In vielen Fällen lohnt es sich, das Dokument anwaltlich oder durch unsere Prüfung bewerten zu lassen. Wie du dich rechtlich absicherst, zeigen wir dir in unserem Ratgeber zur Leasingrückgabe.
Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, solltest du den Unfall polizeilich melden und der gegnerischen Versicherung melden. Der Schaden muss in jedem Fall fachgerecht repariert werden. Falls es dennoch zu Nachforderungen kommt, kannst du dein Gutachten bei uns prüfen lassen.
Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, solltest du den Unfall polizeilich melden und der gegnerischen Versicherung melden. Der Schaden muss in jedem Fall fachgerecht repariert werden. Falls es dennoch zu Nachforderungen kommt, kannst du dein Gutachten bei uns prüfen lassen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend notwendig. In vielen Fällen lassen sich unnötige Kosten schon durch unsere unabhängige Gutachtenprüfung vermeiden – ganz ohne Anwalt oder Rechtsstreit. Wir helfen dir dabei, die Forderungen deines Leasinggebers nachvollziehbar zu bewerten und unberechtigte Kosten abzuwehren. Alles Wichtige zur Unterstützung findest du auf unserer Seite zur Gutachtenprüfung & Rückgabeberatung.
Leasingengel ist auf die unabhängige Prüfung von Leasingrückgaben spezialisiert. Wir helfen dir, unberechtigte Nachzahlungen zu vermeiden, indem wir dein Rückgabe-Gutachten professionell analysieren. Zusätzlich beraten wir dich zur optimalen Fahrzeugaufbereitung und begleiten dich durch den gesamten Rückgabeprozess. Alle Leistungen findest du auf der Seite zum Ablauf & den Kosten.
Hinter Leasingengel steht ein erfahrenes Team aus Kfz-Gutachtern, Leasingexperten und Kundenberatern. Unser Ziel: transparente Beratung ohne Fachchinesisch. Wir sind unabhängig von Leasinggebern und vertreten ausschließlich die Interessen der Leasingnehmer. Lerne uns auf unserer Über-uns-Seite kennen.
Unsere Dienstleistung richtet sich an Privatpersonen, Gewerbetreibende und Autohäuser, die ein Fahrzeug leasen oder geleast haben. Egal ob VW, Audi, BMW, Mercedes oder Tesla – wir prüfen alle Gutachten unabhängig. Wenn du ein Fahrzeug zurückgeben musst, bist du bei uns richtig. Mehr zur Zielgruppe & Nutzen findest du hier.
Wir kombinieren Kfz-Sachverstand mit Leasing-Know-how – digital, schnell und transparent. Im Gegensatz zu vielen lokalen Gutachtern kennen wir die typischen Fallstricke bei Rückgaben genau. Und im Vergleich zur Rechtsschutzlösung sparst du Zeit und Geld, da wir den Fokus auf Vermeidung setzen. Starte direkt mit der digitalen Prüfung deines Gutachtens.
Deine Daten werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Wir geben keinerlei Informationen an Dritte weiter und verwenden deine Daten ausschließlich für die Prüfung deines Leasinggutachtens. Weitere Hinweise dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Gutachten
prüfen lassen
Unser Gutachten-Check prüft Ihr Leasingrückgabe-Gutachten auf Fehler und unberechtigte Mängel, um Nachzahlungen zu reduzieren. Mit unabhängigen Sachverständigen und Zufriedenheitsgarantie sind Sie bestens vorbereitet.
Ratgeber, Tipps und wichtige Informationen zum Thema Leasingrückgabe.
Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wirft bei vielen Menschen Fragen auf – völlig zu Recht. Denn sobald das Leasingende näher rückt, tauchen Unsicherheiten auf: Muss das Auto gereinigt werden? Welche Schäden gelten als normal? Was passiert bei einer Kilometerabweichung oder einem alten Steinschlag? Genau darum haben wir diesen umfangreichen FAQ-Bereich rund um das Thema Leasingrückgabe geschaffen – damit du bei allen Fragen schnell die richtigen Antworten findest.
Unsere FAQ-Sammlung ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um praktische und rechtliche Fragen rund um das Leasingende geht. Dabei geht es nicht nur um die Rückgabe selbst, sondern auch um Themen wie Fahrzeugaufbereitung, Nachzahlungen bei der Leasingrückgabe oder die richtige Einschätzung von Minderwertgutachten. Wir beantworten, ob du das Fahrzeug vorab reinigen solltest, wie du dich bei einem Unfall verhältst, was bei fehlendem Zubehör passiert oder wie genau eine Rückgabe mit Sommer- oder Winterreifen aussehen muss.
Ein häufiges Problem, das in unseren FAQs behandelt wird, betrifft die Nachzahlung am Ende der Laufzeit. Viele Leasingnehmer erhalten ein Gutachten, das auf den ersten Blick professionell wirkt – bei genauem Hinsehen aber zu teure Schäden auflistet. Hier klären wir im Detail, was der Unterschied zwischen echten Mängeln und normalen Gebrauchsspuren ist. Oft lassen sich hohe Kosten vermeiden, wenn man frühzeitig handelt. Deshalb empfehlen wir, dein Leasinggutachten durch Leasingengel prüfen zu lassen. Unsere Spezialisten erkennen sofort, ob eine Beanstandung gerechtfertigt ist oder ob du zu Unrecht zur Kasse gebeten wirst.
Wer sich frühzeitig mit der Leasingrückgabe beschäftigt, vermeidet typische Fehler. In unserem Artikel über die vier Etappen der Leasingrückgabe zeigen wir, was dich erwartet und wie du dich optimal vorbereitest. Dazu gehört auch das Thema Kilometerstand – denn bei einer Kilometerüberschreitung kann es zu Nachforderungen kommen. In unseren FAQs erklären wir, wie die Toleranzgrenzen aussehen und wann eine Rückvergütung möglich ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fahrzeugaufbereitung vor der Rückgabe. Viele Fragen drehen sich um die Reinigungspflicht, die Wirkung eines sauberen Autos auf den Gutachter und die Frage, ob sich eine professionelle Aufbereitung lohnt. In den meisten Fällen lautet die Antwort: ja. Denn selbst kleine Kratzer oder Verschmutzungen können Einfluss auf das Gutachten nehmen – vor allem, wenn der Wagen ungepflegt wirkt.
Unsere häufig gestellten Fragen decken auch rechtliche Themen ab. Muss ich das Fahrzeug selbst abmelden? Wer haftet bei alten Unfallschäden? Was steht eigentlich in den Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB)? Und was passiert, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe? Auch zu diesen Punkten findest du in unserem FAQ-Bereich fundierte Antworten – viele davon verlinken direkt zu passenden Beiträgen im Leasing Ratgeber, damit du noch tiefer einsteigen kannst.
Besonders wichtig war uns bei der Erstellung dieses Bereichs, dass du schnell die Antwort findest, die zu deinem Fall passt. Deshalb haben wir die Inhalte thematisch geclustert – von allgemeinen Fragen zur Rückgabe über Details zum Fahrzeugzustand bis hin zur Gutachtenprüfung und rechtlichen Grundlagen. Viele Fragen wurden direkt aus echten Kundengesprächen übernommen. Es lohnt sich also, regelmäßig vorbeizuschauen – wir erweitern die Inhalte laufend.
Wenn du dich fragst, wie Leasingengel arbeitet, findest du Antworten in der Rubrik „Über Leasingengel“. Dort erklären wir, warum wir unabhängig arbeiten, wie wir unseren Service finanzieren und was unsere Partneranwälte für dich tun können. Die FAQ zur Plattform selbst ist ebenfalls Teil dieser Seite – damit du nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch komplett abgesichert bist.
Dieser Bereich ist für dich da, damit du mit dem bestmöglichen Gefühl in die Leasingrückgabe gehen kannst. Informiere dich in Ruhe, lies unsere Artikel im Ratgeber, nutze unsere kostenlose Gutachtenprüfung und bring dein Fahrzeug bestmöglich vorbereitet zur Rückgabe. Denn je mehr du im Voraus weißt, desto weniger Probleme erwarten dich im Nachhinein.
Mit Leasingengel hast du einen verlässlichen Partner an deiner Seite – für alle Fragen, die bei der Leasingrückgabe auftreten können.
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