Fragen rund um das Thema Leasing, Leasingrückgabe und Leasingengel

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um das Thema Leasing und Leasingrückgabe.

Allgemeines zur Leasingrückgabe

Wann findet die Leasingrückgabe statt?

Sie erhalten bei Abschluss des Leasingvertrages eine Leasingbestätigung. Aus diesem Dokument gehen alle wichtigen Vertragsdetails hervor, darunter auch Datum und Ort der Leasingrückgabe. In der Regel erhalten Sie auch eine Erinnerung auf dem Postweg, dass Ihre Leasingrückgabe bevorsteht. Falls Sie noch unsicher sein sollten, können Sie auch mit Ihrem Händler Kontakt aufnehmen.

In unserem Beitrag Die vier Etappen einer Leasingrückgabe finden Sie eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Eckpunkte und Abläufe.

Wo muss sich mein Leasingfahrzeug zurückgeben?

Das Leasingfahrzeug wird normalerweise beim Händler abgegeben, wo das Fahrzeug auch bestellt und ausgeliefert wurde. Sollte der Händler bis dahin umgezogen, das Geschäft aufgegeben haben oder ähnliches, so erhalten Sie rechtzeitig von der Leasingbank eine Nachricht darüber, wo Sie das Leasingfahrzeug abgeben müssen.

Ist es egal, ob die Rückgabe meines Leasingfahrzeugs mit Winter- oder Sommerreifen erfolgt?

Grundsätzlich gilt, dass das Leasingfahrzeug bei der Leasingrückgabe im Auslieferungszustand gebracht werden sollte. Dazu zählt, dass sämtliches Zubehör und Ausstattungen bei der Leasingrückgabe vorhanden sein müssen. Wurde das Fahrzeug auf Winterreifen ausgeliefert, so ist die Rückgabe auch mit Winterreifen vorzunehmen, selbst wenn die Leasingrückgabe im Sommer stattfindet.

Muss ich mein Leasingfahrzeug vor der Rückgabe reinigen?

Um unnötige Reinigungskosten zu vermeiden, sollten Sie zumindest bei der Leasingrückgabe groben Schmutz entfernen und das Fahrzeug in einem sauberen Zustand zurückgeben. Ein sauberes Fahrzeug wirkt bei der Begutachtung durch den Sachverständigen pfleglich behandelt und gibt keinen Anlass auf intensive Suche nach Mängeln.

Unsere besten Tipps zur effektiven Kostenvermeidung bei Leasingrückgabe haben wir Ihnen in unserem Beitrag Fahrzeugaufbereitung vor der Leasingrückgabe zusammengestellt.

Ich habe nach der Leasingrückgabe eine hohe Nachzahlung erhalten. Muss ich das wirklich bezahlen?

Ob eine Nachzahlung gerechtfertigt ist oder nicht, ist sehr individuell und nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass sich das Fahrzeug bei der Leasingrückgabe in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befinden muss. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Leasingengel Ihr Minderwertgutachten prüfen.

Häufig hört man im Freundes- und Bekanntenkreis Sätze wie "Bei Leasing kommt das Ende zum Schluss". Ob dies wirklich der Tatsache entspricht oder einem reinem Mythos entspringt, haben wir für Sie gründlich recherchiert.

Ein Minderwertgutachten oder auch Leasingrückgabe Gutachten wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Unser Leitfaden führt Sie Schritt-für-Schritt durch ein beispielhaftes Minderwertgutachten, sodass Sie Aufbau und Inhalt beser verstehen können. Sie finden diese Informationen in unserem Beitrag Das Leasinggutachten.

Muss ich das Auto nach der Rückgabe meines Leasingfahrzeugs selbst bei der Zulassungsstelle abmelden?

In der Regel übernimmt Ihr Händler die Abmeldung bei der Zulassungsstelle, nachdem Sie das Fahrzeug zurückgegeben haben.

Ich hatte mit meinem Leasingfahrzeug einen Unfall. Muss ich dies dem Händler oder der Leasingbank melden?

Eine pauschale Aussage auf diese Frage lässt sich nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Angaben in den jeweiligen Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) des Herstellers. Während einige Hersteller explizit vom Leasingnehmer die Regulierung des Schadens verlangen, mögen es andere Hersteller genauer wissen und wollen informiert werden. Bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug könnte dieser Beitrag für Sie hilfreich sein.

Ich habe zum Zeitpunkt der Leasingrückgabe die vereinbarten Kilometer überschritten / unterschritten. Was passiert jetzt?

Es ist nicht unüblich, dass die Fahrleistung zu Beginn des Leasingvertrages exakt vorhergesehen werden kann. Werden die vereinbarten Fahrleistungen überschritten, muss eine Mehrkilometerpauschale gezahlt werden, für zu wenig gefahrene Kilometer gibt der Leasinggeber eine Rückvergütung an den Leasingnehmer weiter. Egal, ob Mehr- oder Minderkilometer: In beiden Fällen wird eine Toleranz von etwa 2.500 km eingerechnet. Wird also die geplante Fahrleistung um genau 2.500 km überschritten, so wird keine Mehrkilometerpauschale fällig. Gleiches gilt für den Anspruch auf die Rückvergütung.

Kann ich mein Leasingfahrzeug auch vor dem tatsächlichen Leasingende zurückgeben?

Prinzipiell ist dies in der Regel möglich. Hierzu müssen Sie mit der Leasingbank Kontakt aufnehmen, um eine vorzeitige Ablösung des Leasingvertrags zu besprechen. Da der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wurde, wird für die vorzeitige Aufhebung eine Gebühr fällig. Ob es sich lohnt, diese zu bezahlen, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Lohnt sich Leasing überhaupt noch, wenn die hohen Nachzahlungen anfallen?

Ob Privatleasing sinnvoll ist oder nicht ist abhängig von den inviduellen Bedürfnissen. Während mancher Wert auf Flexibilität und regelmäßig neue Fahrzeuge hat, kommt um Leasing nicht herum. Wer ein Fahrzeug länger fahren möchte, ist mit Leasing dagegen nicht besonders gut aufgehoben.

Das Argument der hohen Nachzahlung kann mit einer guten Pflege während der Laufzeit sowie einer professionellen Fahrzeugaufbereitung vor der Leasingrückgabe zumindest deutlich entschärft werden.

Über Leasingengel

Welchen Zweck verfolgt die Plattform Leasingengel?

Leasingengel wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, privaten und gewerblichen Leasingnehmern bei allen Themen rund um das Fahrzeugleasing zu unterstützen. Unser Fokus liegt dabei auf der Prüfung von Minderwertgutachten bei Leasingrückgaben.

Was macht die Plattform Leasingengel genau?

Leasingengel hat sich auf die Prüfung von Minderwertgutachten spezialisiert. Im Fokus steht dabei die Prüfung, ob bei einem Minderwertgutachten unzulässigerweise ein Mangel anstatt einer Gebrauchsspur angesetzt worden ist. Der Unterschied besteht darin, dass ein Mangel zu einem zahlungspflichtigen Minderwert führt, eine Gebrauchsspur jedoch nicht. Gemeinsam mit unseren spezialisierten Partneranwälten weisen wir gegenüber Händlern und Leasinggebern unberechtigte Forderungen zurück.

Welchen Vorteil habe ich, die das Minderwertgutachten von Leasingengel prüfen zu lassen?

Mit Leasingengel haben Sie die Gewissheit, dass bei Ihrer Leasingrückgabe keine unberechtigten Zahlungen gefordert werden. Wir arbeiten garantiert unabhängig und im Sinne der Leasingnehmer. Leasing ist eine komplexe Angelegenheit. Spätestens bei der Leasingrückgabe werden Leasingnehmer mit Fachbegriffen und Vertragswerken konfrontiert, die sie häufig nicht verstehen. Die Folge ist, dass die Forderungen einfach zähneknirschend akzeptiert werden und womöglich nie wieder ein Leasingfahrzeug bezogen wird. Mit Leasingengel haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen bei allen Fragen rund um das Leasing und die Leasingrückgabe zur Seite steht.

Welche Kosten entstehen für mich?

Es ist ganz einfach: Durch unsere Prüfung des Leasingrückgabe Gutachtens Sie erhalten eine Einschätzung, ob es sich bei Ihrem Fall lohnt, Einspruch gegen die Leasing Endabrechnung vorzunehmen. Dabei berücksichtigen wir auch die Wirtschaftlichkeit Ihres Falls. So kann es sein, dass es trotz fehlerhafter Abrechnung eine juristische Auseinandersetzung nicht empfehlen können, wenn die Aussicht auf den Ertrag nicht im Verhältnis zum Gesamtergebnis stehen. Damit leisten wir unseren Beitrag, Leasingnehmer vor unnötigen und zusätzlichen Rechtsverfolgungskosten zu schützen.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Kann mir Leasingengel trotzdem helfen?

Eignet sich Ihr Fall für einen Einspruch, erhalten Sie von uns eine individuelle Stellungnahme von unseren Sachverständigen, der Sie Punkt für Punkt durch Fehler im Minderwertgutachten führt. In vielen Fällen können Sie bereits mit dieser Stellungnahme eine Reduzierung der Nachzahlung erreichen, da Händler und Leasingbank in diesen Fällen die Richtigkeit anerkennen könnten um einen drohenden Rechtsstreit zu vermeiden.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung ist nicht immer empfehlenswert. Sie verursachen damit einen "Schaden" bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, der sich je nach Situation negativ auswirken kann. Dies führt bis zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch den Versicherer. (Quelle: n-tv, Vorsicht, Rechtsschutz: Wann die Versicherung kündigen kann).

Halten unsere Sachverständigen die auferlegten Kosten im Leasinggutachten für nicht angemessen, so empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwalts, dessen Kosten die Rechtsschutzversicherung in der Regel auch übernimmt. Sie übernehmen in diesem Fall lediglich die mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.

Kann ich auch direkt einen Anwalt beauftragen?

Das ist prinzipiell möglich. Nur erweist sich diese Form der Problemlösung nicht immer vorteilhaft. Bei einem einwandfreien Leasingrückgabe-Gutachten müssen Sie bei einer direkten Beauftragung eines Rechtsanwalts ohne Rechtschutzversicherung mindestens die Kosten der Erstberatung übernehmen (derzeit 226,10 €). Dies ist in § 34 Absatz 1 RVG geregelt.

Auch bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ist im gleichen Fall die Selbstbeteiligung selbst zu tragen. Diese beträgt in der Regel mindestens 150,00 €. Stellt sich bei dieser ersten Durchsicht heraus, dass das Leasinggutachten in Ordnung ist oder nicht wirtschaftlich, um dagegen vorzugehen, so zahlen Sie deutlich mehr, als unsere Prüfung durch spezialisierte Sachverständige kosten würde.