Definition: Was ist ein Felgenschaden?
Ein Felgenschaden bezeichnet Beschädigungen an den Rädern eines Kraftfahrzeugs, die über die übliche Abnutzung hinausgehen. Im Kontext von Autoleasing ist dieses Thema besonders brisant, da der Zustand der Felgen bei der Fahrzeugrückgabe genau geprüft wird. Felgen sind durch Bordsteinkanten, Schlaglöcher oder Streusalz im Winter besonders gefährdet.
Der Unterschied: Gebrauchsspur vs. Schaden
Für Leasingnehmer ist die Unterscheidung zwischen akzeptierten Gebrauchsspuren und berechenbaren Schäden finanziell entscheidend. Leasinggeber orientieren sich hierbei oft an Schadenkatalogen (z. B. vom VMF – Verband der Markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften).
- Akzeptierte Gebrauchsspuren: Leichte, oberflächliche Kratzer oder Schrammen, die nicht tief ins Material eingedrungen sind (oft bis zu einer bestimmten Länge, z. B. 2 cm), gelten häufig als vertragsgemäße Nutzung. Korrosion an Stahlfelgen ist ebenfalls oft akzeptiert.
- Berechenbare Schäden: Tiefe Kratzer, die bis auf das Grundmaterial gehen, Materialabtrag (Kerben), Verformungen (Höhenschlag) oder Risse in der Felge gelten als Schaden. Besonders bei hochwertigen Alufelgen sind Leasinggeber streng, da hier die Ästhetik eine große Rolle für den Wiederverkaufswert spielt.
Sicherheitsrisiko und TÜV
Ein Felgenschaden ist nicht immer nur ein kosmetisches Problem. Ist die Felge verformt oder weist Risse auf, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Solche Schäden führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und müssen zwingend behoben werden, unabhängig von der Leasingrückgabe.
Reparaturmöglichkeiten: Smart Repair
Nicht jeder Felgenschaden erfordert den Austausch der kompletten Felge. In vielen Fällen ist eine Aufbereitung mittels Smart Repair möglich und kosteneffizienter.
- Kosmetische Reparaturen: Kratzer bis zu einer Tiefe von maximal 1 mm im Grundmetall dürfen oft ausgeschliffen, gespachtelt und lackiert werden. Dies ist deutlich günstiger als eine neue Felge.
- Grenzen der Reparatur: Wärmebehandlungen, Rückverformungen oder Schweißarbeiten an Felgen sind gesetzlich verboten, da sie das Materialgefüge verändern und die Stabilität gefährden.
Abrechnung bei Leasingrückgabe
Wird ein Schaden bei der Rückgabe festgestellt, stellt der Leasinggeber diesen in Rechnung. Dabei wird oft nicht der Neupreis der Felge berechnet, sondern der sogenannte Minderwert. Dieser beziffert den Wertverlust des Fahrzeugs durch den Schaden. Es lohnt sich oft, vor der Rückgabe prüfen zu lassen, ob eine professionelle Aufbereitung günstiger ist als die Nachforderung des Leasinggebers.