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Mehrkilometer

Gefahrene Kilometer, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen.

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Was sind Mehrkilometer?

Der Begriff Mehrkilometer ist zentraler Bestandteil des sogenannten Kilometerleasings. Er bezeichnet die Differenz zwischen der im Leasingvertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung und den tatsächlich gefahrenen Kilometern am Ende der Laufzeit, sofern diese das vereinbarte Limit überschreiten. Da der Wert eines Fahrzeugs maßgeblich von dessen Nutzung abhängt, führen mehr gefahrene Kilometer zu einem höheren Wertverlust als ursprünglich kalkuliert. Diesen Wertverlust stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer als Mehrkilometer in Rechnung.

So funktioniert die Abrechnung

Bereits bei Vertragsabschluss wird festgelegt, wie hoch die Kosten für eine übermäßige Nutzung sind. Dieser Wert wird als Mehrkilometer-Satz in Cent pro Kilometer (Ct/km) angegeben. Die Höhe variiert stark je nach Fahrzeugklasse, Listenpreis und Hersteller. Während bei Kleinwagen oft Sätze von 4 bis 8 Cent üblich sind, können bei Premium-Fahrzeugen oder Sportwagen schnell 15 bis 30 Cent oder mehr pro Kilometer fällig werden.

Die Toleranzgrenze: Ein wichtiger Puffer

Zum Schutz der Verbraucher und zur Vereinfachung der Abrechnung enthalten fast alle Leasingverträge eine Toleranzgrenze (oft auch Kulanzgrenze genannt). Marktüblich sind hier 2.500 Kilometer über die gesamte Laufzeit. Das Prinzip funktioniert wie folgt:

  • Innerhalb der Toleranz: Haben Sie z. B. 2.000 km mehr auf dem Tacho als vereinbart, erfolgt keine Nachbelastung. Sie zahlen 0 Euro.
  • Außerhalb der Toleranz: Überschreiten Sie die Grenze (z. B. 3.000 km zu viel), wird abgerechnet. Achtung: Je nach Vertragsklausel werden dann oft nicht nur die 500 km über der Toleranz, sondern die gesamten 3.000 Mehrkilometer berechnet. Es ist essenziell, das Kleingedruckte zu prüfen, ob es sich um eine Freigrenze (alles wird berechnet bei Überschreitung) oder einen Freibetrag (nur der Überschuss wird berechnet) handelt. In der Praxis ist die Freigrenze der Standard.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie haben 10.000 km pro Jahr für 3 Jahre vereinbart (Gesamt: 30.000 km). Am Ende geben Sie das Auto mit 34.000 km ab. Der Satz beträgt 10 Cent pro Mehrkilometer.
Die Differenz beträgt 4.000 km. Da dies die übliche Toleranz von 2.500 km überschreitet, müssen Sie nachzahlen. Die Rechnung lautet: 4.000 km x 0,10 Euro = 400 Euro Nachzahlung.

Mehrkilometer vs. Minderkilometer

Das Gegenstück sind die Minderkilometer. Fahren Sie weniger als vereinbart, erhalten Sie oft eine Rückerstattung. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass der Erstattungssatz für Minderkilometer oft niedriger ist als der Belastungssatz für Mehrkilometer. Zudem deckeln viele Leasinggeber die Rückerstattung (z. B. werden maximal 10.000 Minderkilometer vergütet), während die Nachzahlungspflicht für Mehrkilometer meist unbegrenzt ist.

Tipps zur Vermeidung von Kostenfallen

Um böse Überraschungen bei der Rückgabe zu vermeiden, sollten Sie Ihre jährliche Fahrleistung vor Vertragsabschluss realistisch prüfen. Ein Puffer ist oft günstiger als die spätere Nachzahlung. Merken Sie während der Laufzeit, dass Sie das Limit deutlich reißen werden (z. B. durch Jobwechsel), kontaktieren Sie frühzeitig die Leasinggesellschaft. Oft lässt sich der Vertrag anpassen (Recalculation), was meist günstiger ist als die Endabrechnung zum Straf-Satz.

Synonyme:
Zusatzkilometer

Häufige Fragen zu Mehrkilometer

Wie viel kosten Mehrkilometer durchschnittlich?
Die Kosten liegen meist zwischen 5 und 15 Cent pro Kilometer bei Standardfahrzeugen. Bei Luxusfahrzeugen können es auch 20 bis 40 Cent sein. Der genaue Betrag steht zwingend im Leasingvertrag.
In den meisten Standardverträgen handelt es sich um eine Freigrenze. Das bedeutet: Sobald Sie die Toleranz (z. B. 2.500 km) auch nur um einen Kilometer überschreiten, werden die gesamten Mehrkilometer (also alle 2.600 km) berechnet.
Indirekt ja, aber das Risiko ist anders verteilt. Beim Restwertleasing garantieren Sie einen bestimmten Restwert des Autos. Hohe Kilometerstände senken diesen Wert drastisch, sodass Sie die Differenz zum kalkulierten Restwert ausgleichen müssen. Das Prinzip ‚Cent pro Kilometer‘ gilt primär für das heute übliche Kilometerleasing.
Probleme bei der Rückgabe?
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