Fahrzeugleasing ist heutzutage einfacher denn je. Mit ein paar Klicks ist das Wunschauto schnell konfiguriert und steht binnen weniger Wochen schon vor der Tür. Die Leasingrückgabe hingegen entpuppt sich im Nachhinein oft als langer, steiniger Weg mit Hindernissen. Bis das Leasingfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit beim Händler auf dem Hof abgestellt und die Schlüssel wieder abgegeben werden kann, muss der Leasingnehmer Minderwertgutachten, Rücknahmeprotokolle und gegebenenfalls kleinere Reparaturen überstehen. Kurz gesagt: Wer diese Etappen so effizient und kostengünstig wie möglich gestalten möchte, sollte die Leasingrückgabe schon vorab gut organisieren. Aber wie läuft diese nun ab und wo gibt es Fallstricke? Das sind die vier Etappen der Leasingrückgabe.
In den meisten Fällen erhalten Leasingnehmer ungefähr zwei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit eine Erinnerung zur bevorstehenden Leasingrückgabe. Hierzu beauftragt der Leasinggeber in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung des Fahrzeugs. Eine gute Vorbereitung schon vor dem Rückgabetermin ist daher essenziell und kann den Kunden womöglich vor unnötigen Mehrkosten bewahren.
Wer das Leasingfahrzeug schmutzig zur Rückgabe bringt, riskiert eine peniblere Begutachtung der vorhandenen Schäden durch den Sachverständigen. Eine professionelle Aufbereitung des Leasingfahrzeugs hinterlässt einen sauberen ersten Eindruck. Dabei reinigen die Profis nicht nur sämtliche Schmutzrückstände innen und außen, sondern können auch kleinere Kratzer an der Karosserie oder innen am Armaturenbrett beseitigen. Selbstverständlich kann die Reinigung des Fahrzeugs auch selbst in die Hand genommen werden – der Fachmann besitzt jedoch das nötige Equipment, um auch hartnäckige Verschmutzungen wie z.B. Kaugummi in den Stoffsitzen zu entfernen.
Über die gründliche Reinigung hinaus, kümmert sich der professionelle Aufbereiter auch um kleine Blech- und Lackschäden, Steinschläge sowie Dellen und Beulen. Während Spot-Repair alle Lackschäden abdeckt, wird die Smart-Repair-Methode für jegliche Dellen, Beulen, Risse und Löcher am gesamten Fahrzeug eingesetzt. Ist der jeweilige Schaden nicht größer als eine Handfläche, kann dieser in der Regel problemlos beseitigt werden - ohne dass dabei das ganze Karosserieteil wie z.B. eine Tür ausgewechselt oder demontiert und repariert werden muss. Dadurch können Kosten für diese Art von Schadensbehebungen verhältnismäßig gering gehalten werden. Die meisten Leasinggesellschaften besitzen einen eigenen Schadenkatalog, in dem Kunden einsehen können, welche Mängel und Schäden im Rahmen des üblichen Gebrauchs sind oder aber einen Minderwert des Leasingfahrzeugs nach sich ziehen.
Kurz bevor es dann mit aufgefrischtem Leasingauto zur Rückgabe geht, ist es wichtig, alle noch bestehenden Mängel, Reifen, Türbereiche und die Kilometeranzeige zu dokumentieren und bestenfalls Bilder anzufertigen. Um die Größe des jeweiligen Mangels zu erfassen, kann ein Vergleichsgegenstand wie eine Münze hilfreich sein. Ratsam ist es auch, sich für den Rückgabetermin einen Zeugen zu organisieren und persönliche Gegenstände wie Smartphonehalterungen oder Kindersitze zu entfernen.
Ist das Leasingauto zur Rückgabe bereit, kann der Termin mit dem vom Leasinggeber beauftragten Sachverständigen vereinbart werden. Dieser wird gemeinsam mit dem Kunden den Zustand des Wagens sichten und ein Rücknahmeprotokoll erstellen.
Bevor die erste Zustandsbewertung stattfinden kann, wird der beauftragte Sachverständige alle Fahrzeugunterlagen, Verträge, Schlüssel und die dazugehörige Bereifung einfordern. Fehlt beispielsweise der Zweitschlüssel zum Wagen, kann der Leasinggeber eine entsprechende Entschädigung verlangen. Das abgegebene Zubehör wird im Rücknahmeprotokoll vermerkt.
Bei der gemeinsamen Sichtung notiert der zuständige Sachverständige alle Schäden und Mängel am Fahrzeug. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die finale Schadenbewertung, auf dessen Grundlage dann die Schlussrechnung erstellt wird. Das Rücknahmeprotokoll stellt eine erste Zustandsaufnahme des Autos dar, das vor allem optische Mängel erfasst. Außerdem ist es ein Nachweis dafür, dass das Fahrzeug rechtzeitig abgegeben wurde.
Der Leasingnehmer ist keinesfalls dazu verpflichtet, das Rücknahmeprotokoll an Ort und Stelle zu unterschreiben. Denn sobald eine Signatur erfolgt, bedeutet dieses das Einverständnis zu allen im Protokoll erhaltenen Informationen und Klauseln. Bestehen Einwände seitens des Kunden, sollten diese unbedingt ins Protokoll aufgenommen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, das Protokoll vorerst mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe durchzulesen. So kann ein vollumfängliches Schuldbekenntnis zu strittigen Angaben vermieden werden.
Viele Leasingnehmer denken, dass sie ihr Auto makellos an die Leasingbank zurückgeben müssen. Das ist falsch und bei zwei bis vier Jahren Fahrzeugnutzung ohnehin unrealistisch. Wird der Leasingwagen in einem dem Alter entsprechenden Zustand mit normalen Gebrauchsspuren abgegeben, sind Forderungen zu weiteren Nachzahlungen nicht rechtens.
Was genau aber „normale Gebrauchsspuren“ sind, lässt leider viel Interpretationsspielraum übrig. Schadenkataloge bieten hier zwar eine erste Definition, aber: Mängel wie kleine Steinschläge an der Windschutzscheibe können unbehandelt zu größeren Schäden führen, die dann im Zweifel fachmännisch behoben werden müssen. Für diesen wertmindernden Faktor ist der Leasingnehmer verpflichtet zu zahlen. Der Kfz-Sachverständige prüft, ob es sich bei den vorhandenen Mängeln um genau solche Schäden handelt und setzt die Höhe der Nachzahlung fest.
Die Abrechnung zum Vertragsende enthält also alle Faktoren, die den Wert des Fahrzeugs potenziell mindern. Dazu können größere Schäden, Spuren von übermäßiger Nutzung, fehlende Dokumente und fahrzeugeigene Elemente wie Räder oder überzogene Wartungsintervalle gehören. Je nach Vertragsform, können hier noch Beträge zum Restwertausgleich oder Mehrkilometer hinzukommen.
Abschlussrechnungen von mehreren Tausend Euro bei der Leasingrückgabe sind keine Seltenheit . Oft sind dabei Nachzahlungsbeträge für Schäden zu hoch angesetzt. Wird etwa zur Behebung einer Schramme das gesamte Autoteil in Rechnung gestellt, können Leasingnehmer Widerspruch einlegen. Hier liegt die Beweislast in der Regel beim Leasinggeber: Dieser muss nachweisen können, dass es sich bei den jeweiligen Schäden um übermäßige Nutzungsspuren oder tatsächlich wertmindernde Umstände handelt.
Dennoch rentiert sich ein Widerspruch nicht pauschal, sondern nur bei begründeten Fällen und erst bei unkooperativem Verhalten des Leasinggebers. Stellt etwa ein Kunde mit Rechtschutz eine Deckungsanfrage bei der Versicherung - obwohl alle Positionen der Leasingabrechnung rechtens sind - kann sich das negativ auf den Rechtschutzvertrag auswirken. Einige Versicherer kündigen bei häufiger Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung den Vertrag auf. Der Abschluss einer anderen Rechtsschutzversicherung erweist sich dann aufgrund der vorherigen Ereignisse als schwierig.
Leasingengel bietet hierzu eine kostenlose Vorprüfung der Leasingrechnung an. Unser Team – bestehend aus Partneranwälten und erfahrenen Leasingspezialisten – können hierbei eine erste Einschätzung darüber abgeben, ob sich der vorliegende Fall zur Rechtsdurchsetzung eignet. So erhalten Leasingnutzer ein genaues Bild der Rechtslage zu ihrer Abschlussrechnung, ohne unnötige Kosten zu verursachen oder gar eine Kündigung des Rechtsschutzversicherers zu riskieren.