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Halterhaftung [UVV, Fuhrpark]

Verantwortung des Fahrzeughalters für den ordnungsgemäßen Zustand.

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Die Halterhaftung verpflichtet Unternehmen dazu, die Betriebssicherheit der Leasingfahrzeuge (z.B. durch UVV-Prüfungen) sicherzustellen.

Häufige Fragen zu Halterhaftung [UVV, Fuhrpark]

Wer haftet für die Betriebssicherheit?
Der Leasingnehmer als Halter. Er muss z.B. die UVV-Prüfung sicherstellen.
Ja, Sie sind für Wartung und TÜV verantwortlich (siehe Instandhaltungspflicht).
Bei fehlenden Prüfungen drohen Bußgelder und Abzüge im Zustandsbericht bei Rückgabe.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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