Felgenschäden gehören zu den häufigsten Abzugsposten bei der Rückgabe. Je nach Tiefe des Kratzers ist eine Reparatur oder ein Austausch nötig.
Felgenschäden durch Bordsteinkontakt sind bei Leasinggebern gefürchtet, da Alufelgen oft nicht repariert, sondern aus Sicherheitsgründen komplett getauscht werden sollen.
Kleine Kratzer bis zu einer gewissen Länge (siehe Schadenkatalog) werden oft noch akzeptiert. Tiefere Kerben führen jedoch meist zum Austausch der Felge. Tipp: Es gibt spezialisierte Fachbetriebe für Felgenaufbereitung, die zertifizierte Reparaturen anbieten, die oft auch von Leasingbanken akzeptiert werden.