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Zweitmarktwert

Der Preis, den ein Fahrzeug auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt erzielt.

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Der Zweitmarktwert ist ein Begriff aus der Finanz- und Automobilbranche, der im Kontext von Leasingverträgen eine entscheidende Rolle spielt, oft jedoch mit dem sogenannten Restwert verwechselt wird. Um böse Überraschungen am Ende der Leasinglaufzeit zu vermeiden, ist es für Leasingnehmer essenziell, die Bedeutung dieses Wertes zu verstehen.

Definition: Was ist der Zweitmarktwert?

Der Zweitmarktwert beziffert den tatsächlichen Marktwert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Erstzulassung – im Leasingkontext also konkret zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe. Er stellt den Preis dar, den das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt (dem „zweiten Markt“) real erzielen kann.

Im Gegensatz zum kalkulatorischen Restwert, der zu Beginn des Leasings als Prognose in den Büchern der Leasinggesellschaft festgehalten wird, ist der Zweitmarktwert eine Momentaufnahme der Realität am Ende der Laufzeit. Er wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Der Unterschied zwischen Restwert und Zweitmarktwert

Um die finanzielle Tragweite zu begreifen, muss man die beiden Werte gegenüberstellen:

  • Kalkulierter Restwert: Eine schätzungsweise Annahme bei Vertragsabschluss, wie viel das Auto in Zukunft wert sein wird. Darauf basieren Ihre monatlichen Raten.
  • Zweitmarktwert: Der faktische Erlös, der beim Verkauf des Rückläufers an einen Händler oder über eine Auktion erzielt wird.

Warum ist dieser Wert für Leasingnehmer wichtig?

Die Relevanz des Zweitmarktwertes hängt stark von Ihrer Vertragsart ab:

1. Beim Restwertleasing:
Hier tragen Sie als Leasingnehmer das sogenannte „Restwertrisiko“. Liegt der tatsächliche Zweitmarktwert bei Rückgabe unter dem ursprünglich kalkulierten Restwert (z. B. durch einen Diesel-Skandal, gesunkene Nachfrage nach bestimmten Modellen oder Marktsättigung), müssen Sie die Differenz an den Leasinggeber nachzahlen. Dies kann schnell mehrere tausend Euro betragen.

Liegt der Zweitmarktwert jedoch über dem kalkulierten Restwert, erzielt der Leasinggeber einen Mehrerlös. In vielen Verträgen ist geregelt, dass Sie an diesem Mehrerlös zu 75 % beteiligt werden, während 25 % bei der Bank verbleiben.

2. Beim Kilometerleasing:
Diese Vertragsart wird von Verbraucherschützern empfohlen. Hier ist der Zweitmarktwert für Sie weitestgehend irrelevant, da Sie das Auto lediglich für die Nutzung (Kilometer) bezahlen. Fällt der Marktwert des Autos ins Bodenlose, ist das alleiniges Risiko der Leasinggesellschaft. Sie haften hier nur für Schäden am Fahrzeug oder Mehrkilometer, nicht aber für den generellen Wertverlust am Markt.

Wie wird der Zweitmarktwert ermittelt?

Der Wert wird in der Regel durch unabhängige Sachverständige (z. B. DEKRA, TÜV) oder durch spezialisierte Bewertungslisten (Schwacke, DAT) ermittelt. Faktoren, die den Zweitmarktwert beeinflussen, sind:

  • Allgemeiner Fahrzeugzustand (Kratzer, Beulen, Innenraum).
  • Technische Mängelfreiheit und Service-Historie (Scheckheft).
  • Aktuelle Marktlage (z. B. Beliebtheit von E-Autos vs. Verbrennern).
  • Regionale Faktoren und Saison.

Zusammenfassend ist der Zweitmarktwert die „Stunde der Wahrheit“ für den Restwert des Autos. Wer einen Restwertleasingvertrag unterschreibt, spekuliert darauf, dass der Zweitmarktwert stabil bleibt – eine Wette, die Endverbraucher oft verlieren.

Synonyme:
Marktwert

Häufige Fragen zu Zweitmarktwert

Ist der Zweitmarktwert identisch mit dem Restwert?
Nein. Der Restwert ist eine Prognose zu Beginn des Leasings. Der Zweitmarktwert ist der tatsächliche Preis, der am Ende der Laufzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt wird.
Das hängt vom Vertrag ab. Beim Restwertleasing erhalten Kunden oft 75 % des Mehrerlöses, wenn der Zweitmarktwert den kalkulierten Restwert übersteigt. Beim Kilometerleasing verbleibt der Erlös meist komplett beim Leasinggeber.
Der Wert wird meist durch neutrale Gutachter (z. B. TÜV oder DEKRA) bei der Rückgabe ermittelt oder ergibt sich aus dem tatsächlichen Verkaufserlös, den die Leasingbank bei einer Auktion oder dem Verkauf an Händler erzielt.
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