Wandlung

Rückabwicklung des Leasingvertrags bei erheblichen Sachmängeln.

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Was bedeutet der Begriff Wandlung?

Der Begriff Wandlung ist im deutschen Automobilhandel ein Klassiker, der sich hartnäckig im Sprachgebrauch hält. Juristisch gesehen ist er jedoch seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 veraltet. Heute spricht das Gesetz offiziell vom Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 437 Nr. 2 BGB). In der Praxis – und auch in vielen Gesprächen mit Autohändlern – wird das Wort „Wandlung“ jedoch weiterhin synonym für die Rückabwicklung des Autokaufs aufgrund von Mängeln verwendet.

Voraussetzungen für eine Wandlung (Rücktritt)

Ein Neu- oder Gebrauchtwagen kann nicht einfach bei Nichtgefallen zurückgegeben werden. Damit Sie als Verbraucher das Recht auf eine Rückabwicklung haben, müssen strenge Kriterien erfüllt sein:

  • Sachmangel: Das Fahrzeug muss einen Mangel aufweisen, der bereits bei der Übergabe (Gefahrübergang) vorhanden war oder im Keim angelegt war.
  • Erheblichkeit: Der Mangel muss erheblich sein. Bagatellschäden (wie ein defekter Scheibenwischer oder ein Kratzer im Lack) rechtfertigen keinen Rücktritt, sondern nur eine Reparatur.
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung: Das wichtigste Kriterium ist das „Recht zur zweiten Andienung“. Sie müssen dem Händler die Chance geben, den Mangel zu beseitigen.
  • Gescheiterte Nacherfüllung: Erst wenn die Reparatur zweimal fehlgeschlagen ist oder der Händler die Reparatur ernsthaft und endgültig verweigert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Nutzungsentschädigung

Eine Wandlung bedeutet nicht, dass Sie den vollen Kaufpreis eins zu eins zurückerhalten, wenn Sie das Auto bereits gefahren sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie dem Händler den Wertverlust für die gefahrenen Kilometer erstatten müssen. Dies nennt man Nutzungsentschädigung. Die Formel zur Berechnung lautet in der Regel:

(Bruttokaufpreis × gefahrene Kilometer) ÷ erwartete Gesamtlaufleistung

Bei einem Mittelklassewagen geht man oft von einer Gesamtlaufleistung von 200.000 bis 250.000 Kilometern aus. Der errechnete Betrag wird vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen.

Wandlung beim Leasing

Auch beim Leasing gibt es die Möglichkeit der Rückabwicklung, allerdings ist die juristische Konstruktion hier etwas komplexer (sogenanntes leasingtypisches Abtretungskonstrukt). Da der Leasinggeber (die Bank) Eigentümer des Fahrzeugs ist, müssen Sie als Leasingnehmer meist die Mängelrechte gegen den Händler im eigenen Namen geltend machen. Gelingt der Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Händler, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Leasingvertrag. Das bedeutet, der Leasingvertrag wird rückwirkend aufgelöst, und Sie erhalten Ihre geleisteten Raten (abzüglich der Nutzungsentschädigung) zurück.

Synonyme:
Rücktritt

Häufige Fragen zu Wandlung

Wie viele Reparaturversuche muss ich dulden, bevor ich wandeln kann?
In der Regel hat der Händler das Recht auf zwei Nacherfüllungsversuche (Reparaturen) für denselben Mangel. Schlägt auch der zweite Versuch fehl, gilt die Nacherfüllung als gescheitert und Sie können den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Ja, das Rücktrittsrecht gilt auch bei Gebrauchtwagen, sofern Sie diese bei einem Händler gekauft haben (Gewährleistung). Bei einem Privatverkauf wird die Sachmängelhaftung oft vertraglich ausgeschlossen, was eine Wandlung meist unmöglich macht, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
Nein, nicht den kompletten Betrag. Der Händler darf eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die Kilometer einbehalten, die Sie mit dem Fahrzeug bereits gefahren sind. Dieser Betrag wird vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen.
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