Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat. Dies muss bei der Rückgabe zwingend angegeben werden.
Die Unfallwagen-Eigenschaft muss bei der Rückgabe offengelegt werden. Ein fachgerecht reparierter Unfallschaden führt dennoch zu einem merkantilen Minderwert, für den der Leasingnehmer oft aufkommen muss, falls keine Versicherung einspringt.