Was ist die THG-Quote?
Die Abkürzung THG-Quote steht für „Treibhausgasminderungsquote“. Es handelt sich dabei um ein klimapolitisches Instrument der Bundesregierung, das ursprünglich eingeführt wurde, um die Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Für Sie als Endverbraucher und Halter eines Elektroautos ist dies jedoch weit mehr als nur Bürokratie: Es ist eine Möglichkeit, mit Ihrem Fahrzeug bares Geld zu verdienen.
Wie funktioniert der Mechanismus?
Das Prinzip folgt dem Gedanken des Emissionshandels. Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe (Benzin, Diesel) in Deutschland in Verkehr bringen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Schaffen sie dies nicht aus eigener Kraft – etwa durch die Beimischung von Biokraftstoffen –, müssen sie Strafzahlungen leisten oder sogenannte Verschmutzungsrechte erwerben.
Hier kommt Ihr Elektroauto ins Spiel: Da Sie mit Strom fahren, sparen Sie im Vergleich zu einem Verbrenner CO2 ein. Der Gesetzgeber erlaubt es, diese Einsparung zu zertifizieren und an die Mineralölunternehmen zu verkaufen. Da Sie als Einzelperson nicht direkt mit einem Ölkonzern verhandeln können, übernehmen dies spezialisierte Dienstleister und Zwischenhändler. Diese bündeln die Quoten tausender E-Autos und verkaufen sie als Paket an die Industrie.
Wer ist berechtigt?
Berechtigt für die THG-Quote ist der Fahrzeughalter eines reinen Batterieelektrofahrzeugs (BEV). Ausschlaggebend ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Dies gilt für:
- Private Elektroautos
- Elektrische Firmenwagen
- E-Transporter und E-Lkw
- Elektrische Motorräder und Roller (sofern sie ein amtliches Kennzeichen führen, also zulassungspflichtig sind)
Wichtige Einschränkung: Plug-in-Hybride (PHEV) sowie konventionelle Hybridfahrzeuge sind von der Quote ausgeschlossen, da sie weiterhin über einen Verbrennungsmotor verfügen und fossile Kraftstoffe nutzen.
Die THG-Quote bei Leasing und Finanzierung
Gerade im Leasingbereich herrscht oft Unsicherheit. Grundsätzlich ist die THG-Prämie nicht an das Eigentum, sondern an die Haltereigenschaft gekoppelt. Da beim klassischen Leasing der Leasingnehmer auf das Fahrzeug zugelassen wird, steht ihm in der Regel auch die Prämie zu.
Vorsicht bei Auto-Abos: Bei Auto-Abo-Modellen bleibt oft der Anbieter der Fahrzeughalter. In diesen Fällen streicht meist der Anbieter die THG-Quote ein, es sei denn, der Vertrag regelt dies anders.
Wie hoch ist die Auszahlung?
Die Höhe der Prämie ist nicht staatlich festgelegt, sondern bildet sich am Markt durch Angebot und Nachfrage. Sie schwankt zudem je nach dem aktuellen Strommix in Deutschland (wie „grün“ war der geladene Strom rechnerisch?). In den letzten Jahren bewegten sich die Auszahlungen für Endkunden meist zwischen 100 und 400 Euro pro Jahr. Es gibt Anbieter, die einen Festbetrag garantieren, und solche, die eine risikoreichere Flex-Prämie auszahlen, die potenziell höher ausfallen kann.
Steuerliche Behandlung
Für Privatpersonen gibt es eine gute Nachricht: Nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung zählen Erlöse aus der THG-Quote nicht zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Die Prämie ist für private Halter somit steuerfrei. Wer das Fahrzeug jedoch im Betriebsvermögen hält (Gewerbetreibende, Firmenwagen), muss die Einnahmen als Betriebseinnahme versteuern.