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Leasinggeber

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Was ist ein Leasinggeber?

Im Autoleasing ist der Leasinggeber (oft auch als Leasinggesellschaft bezeichnet) jene Partei, die das Fahrzeug kauft und es dem Leasingnehmer gegen ein monatliches Entgelt zur Nutzung überlässt. Er bildet das Gegenstück zum Leasingnehmer, also dem Kunden, der das Auto fährt. Um den Begriff vollständig zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Eigentumsverhältnisse und die verschiedenen Arten von Leasinggebern.

Die Eigentumsfrage: Wem gehört das Auto?

Der wichtigste Unterschied zwischen einem Kreditkauf und dem Leasing liegt im Eigentum. Hier muss rechtlich genau unterschieden werden:

  • Juristisches Eigentum: Der Leasinggeber bleibt während der gesamten Laufzeit der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs. Er behält in der Regel den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Das bedeutet, der Leasingnehmer darf das Auto nicht einfach verkaufen oder gravierend baulich verändern.
  • Besitz: Der Leasingnehmer ist lediglich der Besitzer und Halter. Er darf das Auto nutzen, trägt aber auch die Verantwortung für Pflege und Wartung.

Für Sie als Endverbraucher bedeutet das: Sie mieten das Auto im Grunde nur für einen festgelegten Zeitraum. Nach Vertragsende geben Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber (oder dessen beauftragten Händler) zurück.

Wer tritt als Leasinggeber auf?

In der Praxis schließen Sie Ihren Leasingvertrag selten direkt mit dem Autohaus ab, auch wenn Sie dort unterschreiben. Das Autohaus fungiert meist nur als Vermittler. Als Leasinggeber treten vor allem zwei Gruppen auf:

1. Herstellergebundene Banken (Captives):
Dies sind Banken, die direkt zu einem Automobilhersteller gehören (z. B. die Volkswagen Bank, BMW Bank oder Mercedes-Benz Bank). Ihr Hauptziel ist es, den Absatz der eigenen Fahrzeugmarken zu fördern. Daher bieten sie oft subventionierte Leasingraten an, um Neuwagen attraktiver zu machen.

2. Unabhängige Leasinggesellschaften:
Diese Anbieter sind an keinen Hersteller gebunden (z. B. Sixt Leasing oder Santander). Sie kaufen Fahrzeuge verschiedener Marken und verleasen diese weiter. Oft sind sie spezialisiert auf Flottenmanagement oder spezielle Angebote, die unabhängig von Herstelleraktionen sind.

Die Aufgaben des Leasinggebers

Der Leasinggeber übernimmt im Hintergrund komplexe finanzielle Aufgaben:

  • Finanzierung: Er streckt den vollen Kaufpreis des Autos vor.
  • Risikomanagement: Er kalkuliert den Restwert des Fahrzeugs. Beim Kilometerleasing trägt der Leasinggeber das sogenannte Restwertrisiko. Ist das Auto am Ende weniger wert als kalkuliert (z. B. durch Diesel-Skandale oder Marktschwankungen), ist das sein Verlust, nicht Ihrer.
  • Verwaltung: Er kümmert sich um die Abwicklung der monatlichen Raten und prüft die Bonität des Leasingnehmers vor Vertragsabschluss.

Zusammenfassend ist der Leasinggeber Ihr Vertragspartner, dem das Auto gehört und der Ihnen das Nutzungsrecht einräumt. Er ist die finanzielle Säule des Leasinggeschäfts.

Häufige Fragen zu Leasinggeber

Ist das Autohaus mein Leasinggeber?
In den meisten Fällen nicht. Das Autohaus agiert als Vermittler zwischen Ihnen und der Leasingbank (dem eigentlichen Leasinggeber). Der Händler übergibt Ihnen das Auto und nimmt es oft zurück, aber der finanzielle Vertragspartner ist die Bank.
Grundsätzlich nicht, solange Sie sich vertragskonform verhalten. Wenn Sie jedoch mit den Leasingraten in erheblichen Rückstand geraten, hat der Leasinggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Fahrzeug als sein Eigentum einzufordern.
Sollte die Leasinggesellschaft Insolvenz anmelden, fällt das Fahrzeug in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter entscheidet über das weitere Vorgehen. In der Regel läuft der Leasingvertrag jedoch weiter, da die Einnahmen (Ihre Raten) für die Gläubiger wertvoll sind.
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