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Instandhaltungspflicht

Pflicht des Leasingnehmers zur Wartung und Pflege des Fahrzeugs.

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Was bedeutet Instandhaltungspflicht konkret?

Beim Autoleasing bleiben Sie zwar Besitzer des Fahrzeugs, Eigentümer ist jedoch die Leasinggesellschaft. Da diese den Wagen am Ende der Laufzeit in einem verkehrssicheren und wertgerechten Zustand zurückerhalten möchte, wird im Leasingvertrag vertraglich die sogenannte Instandhaltungspflicht vereinbart. Dies bedeutet für Sie als Leasingnehmer: Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Vertragsdauer in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand zu halten.

Diese Pflicht geht über das bloße „Pflegen“ hinaus. Sie umfasst konkrete Maßnahmen, die zwingend nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden müssen. Dazu zählen in der Regel:

  • Alle vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsintervalle (z. B. Ölwechsel, Filtertausch).
  • Notwendige Verschleißreparaturen (z. B. Bremsbeläge, Reifen), sofern diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
  • Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU/AU).
  • Das unverzügliche Auffüllen von Betriebsflüssigkeiten (Öl, AdBlue, Kühlwasser).

Herstellervorgaben und Vertragswerkstätten

Ein entscheidender Aspekt der Instandhaltungspflicht ist die Einhaltung der Herstellervorgaben. Die meisten Leasingverträge enthalten eine Klausel, die Sie bindet, Wartungsarbeiten und Reparaturen nur in autorisierten Vertragswerkstätten der jeweiligen Marke durchführen zu lassen. Ein Besuch in einer freien Werkstatt mag zwar günstiger erscheinen, kann aber bei der Leasingrückgabe zu Problemen führen oder sogar die Herstellergarantie gefährden.

Instandhaltung vs. normale Abnutzung

Es ist wichtig, zwischen vernachlässigter Instandhaltung und normaler Abnutzung zu unterscheiden. Ein Leasingfahrzeug darf bei der Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen (z. B. leichte Steinschläge an der Front). Schäden, die jedoch durch unterlassene Wartung oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind (z. B. ein Motorschaden durch fehlenden Ölwechsel oder tiefe Kratzer bis auf die Grundierung), fallen nicht unter die normale Abnutzung. Hier greift die Instandhaltungspflicht: Solche Schäden müssen Sie beheben lassen oder den Minderwert bei der Rückgabe finanziell ausgleichen.

Kostenrisiko und Wartungspakete

Die Kosten für die Erfüllung der Instandhaltungspflicht trägt grundsätzlich der Leasingnehmer – also Sie. Das kann bei größeren Reparaturen oder teuren Inspektionen zu unvorhersehbaren Belastungen führen. Um dieses Risiko zu minimieren, bieten viele Leasinggeber sogenannte „Wartung & Verschleiß“-Pakete an. Gegen einen monatlichen Aufpreis sind die Kosten für Inspektionen und verschleißbedingte Reparaturen damit bereits abgedeckt. Dies bietet Planungssicherheit und schützt vor hohen Einmalzahlungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer die Instandhaltungspflicht ernst nimmt, das Scheckheft lückenlos pflegt und Reparaturen zeitnah erledigt, vermeidet böse Überraschungen und hohe Nachforderungen am Ende der Leasinglaufzeit.

Synonyme:
Wartungspflicht

Häufige Fragen zu Instandhaltungspflicht

Muss ich für Reparaturen eine Vertragswerkstatt nutzen?
Ja, in den meisten Leasingverträgen ist festgelegt, dass Wartungen und Reparaturen zwingend in einer vom Hersteller autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen, um die Garantie und den Werterhalt zu sichern.
Das Überziehen oder Auslassen von Inspektionen verletzt die Instandhaltungspflicht. Dies kann zum Verlust der Herstellergarantie führen und wird Ihnen bei der Fahrzeugrückgabe als wertmindernder Schaden in Rechnung gestellt.
Die Pflicht zur Verkehrssicherheit schließt Reifen ein. Sie müssen abgefahrene Reifen auf eigene Kosten ersetzen. Saisonale Reifenwechsel oder Einlagerungen sind jedoch meist nur abgedeckt, wenn Sie ein spezielles Reifen-Service-Paket gebucht haben.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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