AfA-Zeit

Zeitraum der Absetzung für Abnutzung eines Wirtschaftsguts.

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Was bedeutet AfA-Zeit eigentlich?

Der Begriff AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird dies oft einfach als „steuerliche Abschreibung“ bezeichnet. Die AfA-Zeit definiert dabei den Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut – in diesem Fall ein Kraftfahrzeug – steuerlich abgeschrieben werden muss. Sie basiert auf der sogenannten AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, die für verschiedene Anlagegüter eine gewöhnliche Nutzungsdauer festlegt.

Für Pkw und Kombis beträgt diese betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der Regel 6 Jahre. Das bedeutet, dass der Wert eines Neuwagens in der Buchhaltung nicht sofort beim Kauf komplett als Ausgabe geltend gemacht werden kann, sondern über 72 Monate (6 Jahre) verteilt linear abgeschrieben wird. Pro Jahr verliert das Fahrzeug also steuerlich gesehen 16,67 % seines Anschaffungswertes.

Die Relevanz für Leasingnehmer und Endverbraucher

Vielleicht fragen Sie sich: „Warum ist das für mich als Leasingnehmer wichtig?“ Auch wenn Sie das Fahrzeug nicht kaufen, spielt die AfA-Zeit im Hintergrund eine entscheidende Rolle für Ihre Leasingrate.

  • Kalkulation der Leasingrate: Die Leasinggesellschaft ist der juristische Eigentümer des Fahrzeugs. Sie muss den Wagen in ihrer Bilanz aktivieren und über die AfA-Zeit abschreiben. Der Wertverlust, den die Leasinggesellschaft steuerlich geltend macht (oder real am Markt erleidet), ist die Basis für die Berechnung Ihrer monatlichen Rate. Wenn ein Fahrzeug schneller an Wert verliert, als es die AfA-Zeit vorsieht (z. B. durch sehr hohe Laufleistung), steigt die Leasingrate.
  • Gewerbliches Leasing vs. Kauf: Für gewerbliche Kunden ist das Leasing oft attraktiver als der Kauf, weil die Leasingraten sofort als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Beim Kauf hingegen wären Sie an die starre AfA-Zeit von 6 Jahren gebunden, was die steuerliche Entlastung streckt.

Besonderheiten bei Gebrauchtwagen

Die oben genannte 6-Jahres-Frist gilt primär für Neuwagen. Leasen oder finanzieren Sie einen Gebrauchtwagen, sieht die Sache anders aus. Hier orientiert sich die (Rest-)AfA-Zeit an der voraussichtlichen Restnutzungsdauer. Ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen würde beispielsweise oft über die verbleibenden drei Jahre (bis zur Gesamtzeit von 6 Jahren) oder je nach Zustand über eine neu geschätzte Restlaufzeit abgeschrieben werden.

Fazit: Ein steuerlicher Hebel mit Auswirkung auf den Preis

Für den privaten Endverbraucher ist die AfA-Zeit ein theoretischer Wert, der jedoch erklärt, wie Banken und Leasinggeber den Wertverlust eines Autos kalkulieren. Für Freiberufler und Selbstständige ist das Wissen um die 6-Jahres-Frist essenziell, um zu entscheiden, ob Leasing (sofortige Absetzbarkeit der Raten) oder Finanzierung/Kauf (langsame Abschreibung) die liquiditätsschonendere Variante ist.

Synonyme:
Abschreibung

Häufige Fragen zu AfA-Zeit

Wie lange beträgt die AfA-Zeit für einen normalen PKW?
Laut den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer für Personenkraftwagen 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr.
Nein, die AfA ist ein rein steuerliches Instrument für Unternehmen und Selbstständige, um Betriebsausgaben geltend zu machen. Privatpersonen können den Wertverlust ihres Autos nicht steuerlich absetzen, weshalb die AfA-Zeit für sie keine direkte steuerliche Relevanz hat.
Indirekt ja. Da der Leasinggeber (die Bank) das Fahrzeug über die AfA-Zeit abschreiben muss, fließt dieser kalkulatorische Wertverlust in die Berechnung der Leasingkonditionen ein. Zudem macht die lange Abschreibungsdauer beim Kauf das Leasing für Gewerbetreibende oft attraktiver.
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