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1-Prozent-Regelung

Pauschale Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens.

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Die 1-Prozent-Regelung bestimmt, wie der private Nutzungsvorteil eines Firmenwagens steuerlich behandelt wird. Hierbei wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.

Synonyme:
1% Regelung, Dienstwagenbesteuerung

Häufige Fragen zu 1-Prozent-Regelung

Wie berechnet sich die 1%-Regel?
1% vom Bruttolistenpreis wird monatlich als geldwerter Vorteil versteuert.
Wenn Sie den Wagen zu weniger als 30% privat nutzen. Das spart massiv Steuern im Gewerbeleasing.
Nein, dort profitieren Sie von der 0,25%-Regelung.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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