Startseite > Leasing Lexikon > 1-Prozent-Regelung

1-Prozent-Regelung

Pauschale Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens.

Schnell-Navigation

Definition der 1-Prozent-Regelung

Die 1-Prozent-Regelung ist eine gesetzlich geregelte Pauschalmethode (§ 8 Abs. 2 EStG), mit der der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs versteuert wird. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Umsatzsteuer und Sonderausstattung) als zu versteuernder Vorteil angesetzt – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung.

Berechnungsgrundlage

Grundlage ist immer der **Bruttolistenpreis** zum Zeitpunkt der Erstzulassung – auch bei Gebrauchtwagen oder Leasingfahrzeugen. Dazu gehören:

  • Grundpreis des Fahrzeugs
  • Werksseitige Sonderausstattung
  • Umsatzsteuer
  • Überführungskosten (in der Regel)

Nachrüstungen (z. B. Anhängerkupplung nach Zulassung) zählen nicht zum Bruttolistenpreis.

Zusätzliche Entfernungspauschale

Wird der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) und Monat.

Beispielrechnung (2026):

  • Bruttolistenpreis: 50.000 €
  • 1 %-Pauschale: 500 € / Monat
  • Entfernung zur Arbeit: 25 km → + 0,03 % × 50.000 € = 15 € / Monat
  • Gesamt geldwerter Vorteil: 515 € / Monat

Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Stand 2026)

Seit 2020 gelten degressive Begünstigungen für emissionsarme Fahrzeuge. Diese Regelungen wurden mehrfach angepasst und laufen schrittweise aus:

  • Reine Elektrofahrzeuge (bis 70.000 € Bruttolistenpreis): 0,25 % (bis Ende 2030)
  • Reine Elektrofahrzeuge (über 70.000 €): 0,5 %
  • Plug-in-Hybride (mind. 80 km E-Reichweite oder max. 50 g CO₂/km): 0,5 %
  • Plug-in-Hybride (unter 80 km E-Reichweite): 1 % (keine Begünstigung mehr)

Die Grenze von 70.000 € für die 0,25 %-Regelung bei E-Autos wurde 2024 auf 100.000 € angehoben (BMF-Schreiben), gilt aber nur für Anschaffungen bis Ende 2030.

Vergleich: 1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch

Kriterium 1-Prozent-Regelung Fahrtenbuch
Aufwand Sehr gering Hoch (jede Fahrt dokumentieren)
Genauigkeit Pauschal Exakt nach tatsächlicher Nutzung
Geeignet bei Hoher Privatnutzung Sehr geringer Privatnutzung
Steuerbelastung Fix Kann deutlich niedriger sein

Rechtliche Grundlagen und Änderungen

Die Regelung ist seit Jahrzehnten stabil, wurde aber durch die Förderung der Elektromobilität mehrfach modifiziert (Jahressteuergesetz 2020, 2022, 2024). Die Begünstigungen für E- und Hybridfahrzeuge sind zeitlich befristet und werden schrittweise zurückgeführt.

Wichtig: Der Bruttolistenpreis bleibt auch bei Leasingfahrzeugen die Berechnungsgrundlage – unabhängig davon, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft wurde.

Zusammenfassung

Die 1-Prozent-Regelung bietet eine einfache und bürokratiearme Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Besonders bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen ergeben sich bis Ende 2030 deutliche Steuervorteile. Bei sehr geringer privater Nutzung kann jedoch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen.

Synonyme:
1% Regelung, Dienstwagenbesteuerung

Häufige Fragen zu 1-Prozent-Regelung

Welcher Preis gilt als Grundlage für die 1-Prozent-Regelung?
Der Bruttolistenpreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
0,25 % des Bruttolistenpreises, wenn der Preis 100.000 € nicht übersteigt (bis Ende 2030).
Bei sehr geringer privater Nutzung (unter ca. 20–30 % der Gesamtfahrleistung) kann die tatsächliche Privatnutzung deutlich unter 1 % liegen.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

Nach bestimmten Begriffen im Leasing-Lexikon suchen:

Suche:
(löschen)
0