Definition der 1-Prozent-Regelung
Die 1-Prozent-Regelung ist eine gesetzlich geregelte Pauschalmethode (§ 8 Abs. 2 EStG), mit der der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs versteuert wird. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Umsatzsteuer und Sonderausstattung) als zu versteuernder Vorteil angesetzt – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung.
Berechnungsgrundlage
Grundlage ist immer der **Bruttolistenpreis** zum Zeitpunkt der Erstzulassung – auch bei Gebrauchtwagen oder Leasingfahrzeugen. Dazu gehören:
- Grundpreis des Fahrzeugs
- Werksseitige Sonderausstattung
- Umsatzsteuer
- Überführungskosten (in der Regel)
Nachrüstungen (z. B. Anhängerkupplung nach Zulassung) zählen nicht zum Bruttolistenpreis.
Zusätzliche Entfernungspauschale
Wird der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) und Monat.
Beispielrechnung (2026):
- Bruttolistenpreis: 50.000 €
- 1 %-Pauschale: 500 € / Monat
- Entfernung zur Arbeit: 25 km → + 0,03 % × 50.000 € = 15 € / Monat
- Gesamt geldwerter Vorteil: 515 € / Monat
Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Stand 2026)
Seit 2020 gelten degressive Begünstigungen für emissionsarme Fahrzeuge. Diese Regelungen wurden mehrfach angepasst und laufen schrittweise aus:
- Reine Elektrofahrzeuge (bis 70.000 € Bruttolistenpreis): 0,25 % (bis Ende 2030)
- Reine Elektrofahrzeuge (über 70.000 €): 0,5 %
- Plug-in-Hybride (mind. 80 km E-Reichweite oder max. 50 g CO₂/km): 0,5 %
- Plug-in-Hybride (unter 80 km E-Reichweite): 1 % (keine Begünstigung mehr)
Die Grenze von 70.000 € für die 0,25 %-Regelung bei E-Autos wurde 2024 auf 100.000 € angehoben (BMF-Schreiben), gilt aber nur für Anschaffungen bis Ende 2030.
Vergleich: 1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch
| Kriterium | 1-Prozent-Regelung | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | Sehr gering | Hoch (jede Fahrt dokumentieren) |
| Genauigkeit | Pauschal | Exakt nach tatsächlicher Nutzung |
| Geeignet bei | Hoher Privatnutzung | Sehr geringer Privatnutzung |
| Steuerbelastung | Fix | Kann deutlich niedriger sein |
Rechtliche Grundlagen und Änderungen
Die Regelung ist seit Jahrzehnten stabil, wurde aber durch die Förderung der Elektromobilität mehrfach modifiziert (Jahressteuergesetz 2020, 2022, 2024). Die Begünstigungen für E- und Hybridfahrzeuge sind zeitlich befristet und werden schrittweise zurückgeführt.
Wichtig: Der Bruttolistenpreis bleibt auch bei Leasingfahrzeugen die Berechnungsgrundlage – unabhängig davon, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft wurde.
Zusammenfassung
Die 1-Prozent-Regelung bietet eine einfache und bürokratiearme Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Besonders bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen ergeben sich bis Ende 2030 deutliche Steuervorteile. Bei sehr geringer privater Nutzung kann jedoch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen.