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Nachbesichtigung [Zweitgutachten, Recht]

Erneute Prüfung des Fahrzeugs nach einer strittigen Rückgabe.

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Was ist eine Nachbesichtigung beim Leasing?

Der Begriff Nachbesichtigung taucht im Leasing-Kontext meist dann auf, wenn es bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Leasinggeber (bzw. dem Autohaus) und dem Leasingnehmer kommt. Standardmäßig wird bei der Rückgabe ein Rückgabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Wagens sowie etwaige Schäden festgehalten werden.

Sind Sie als Leasingnehmer mit der ersten Einschätzung des Händlers – insbesondere mit der Höhe der in Rechnung gestellten Mängel – nicht einverstanden, haben Sie das Recht, das Protokoll nicht zu unterschreiben. In diesem Fall kommt es oft zu einer sogenannten Nachbesichtigung oder einem unabhängigen Gutachten.

Der Unterschied zwischen Bewertung und Gutachten

Viele Leasingnehmer verwechseln die erste Durchsicht durch einen Mitarbeiter des Autohauses mit einem echten Gutachten. Die erste Prüfung ist oft subjektiv. Eine formelle Nachbesichtigung erfolgt in der Regel durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (z. B. von TÜV, DEKRA oder DAT). Dieser unterscheidet präzise zwischen zwei Kategorien:

Wer trägt die Kosten?

Dies ist der kritischste Punkt. Beauftragt der Leasinggeber nach Ihrer Weigerung, das Protokoll zu unterschreiben, einen Gutachter, muss er die Kosten dafür oft selbst vorstrecken. Bestätigt der Gutachter jedoch die Schäden, werden Ihnen diese Gutachterkosten häufig zusätzlich in Rechnung gestellt. Es ist daher ratsam, vor der Eskalation zur Nachbesichtigung den eigenen Vertrag genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die beanstandeten Schäden tatsächlich über das normale Maß hinausgehen.

Tipps für Verbraucher

Um bei einer potenziellen Nachbesichtigung eine gute Beweislage zu haben, sollten Sie vor der Rückgabe:

  • Das Auto professionell aufbereiten lassen.
  • Detaillierte Fotos von allen Seiten und dem Innenraum bei gutem Licht machen.
  • Einen Zeugen zur Rückgabe mitnehmen.

Die Nachbesichtigung ist Ihr wichtigstes Instrument, um sich gegen willkürliche Forderungen zu wehren, birgt aber ein Kostenrisiko, falls der Gutachter dem Händler recht gibt.

Häufige Fragen zu Nachbesichtigung [Zweitgutachten, Recht]

Muss ich das erste Rückgabeprotokoll unterschreiben?
Nein. Wenn Sie mit den aufgeführten Schäden oder Kosten nicht einverstanden sind, sollten Sie das Protokoll keinesfalls unterschreiben oder nur unter dem Vermerk ‚Zustand akzeptiert, Kostenaufstellung abgelehnt‘.
Ja, Sie können einen eigenen Gutachter beauftragen (Privatgutachten). Allerdings müssen Sie diesen selbst bezahlen, und der Leasinggeber ist nicht zwingend verpflichtet, dieses Ergebnis anzuerkennen. Besser ist oft die Einigung auf einen gemeinsamen, neutralen Sachverständigen.
Bleibt der Streit bestehen, können Sie die Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe anrufen (sofern der Händler dort Mitglied ist). Dies ist für Verbraucher meist kostenlos und eine gute Alternative zum direkten Gang vor Gericht.
Probleme bei der Rückgabe?
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