Gebrauchsspuren (z.B. leichte Steinschläge) müssen vom Leasingnehmer nicht bezahlt werden, da sie durch die Leasingrate bereits abgegolten sind.
Gebrauchsspuren sind die Spuren einer normalen Nutzung (z.B. leichte Steinschläge, feine Kratzer an der Griffmulde). Diese sind durch die Leasingrate abgegolten. Der Streitpunkt ist oft die Abgrenzung zum Schaden – hier unterstützen wir Sie.