Die GAP-Versicherung ist essenziell bei Diebstahl oder Totalschaden, um nicht auf der Differenz zur Leasingrestforderung sitzen zu bleiben.
Die GAP-Versicherung (Lückenversicherung) schließt die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert (was die Kaskoversicherung zahlt) und der Restforderung der Leasingbank im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls.
Ohne GAP-Versicherung müssten Sie die Differenz, die oft mehrere tausend Euro betragen kann, aus eigener Tasche zahlen. Leasingengel-Rat: Prüfen Sie Ihren Vertrag – bei vielen modernen Leasingverträgen ist die GAP-Deckung bereits integriert.