02Firmenwagen · Versteuerung
1-%-Regelung-Rechner: Was dein Firmenwagen wirklich kostet.
Privatnutzung des Firmenwagens kostet Steuer — wie viel genau, haengt an Bruttolistenpreis, Arbeitsweg, tatsaechlichen Bueroteg und Antriebsart. Der Rechner unten kombiniert 1-%-Regelung mit dem guenstigeren der beiden Wegregeln (0,03 % oder 0,002 %) und zeigt monatliche Steuerlast in Echtzeit.
Interaktiver Rechner
1-%- und 0,03-%-Regelung in Echtzeit berechnen
Gib Bruttolistenpreis, Entfernung und tatsaechliche Arbeitstage ein — wir rechnen die 1-%-Privatnutzung und vergleichen 0,03 %-Pauschale mit 0,002 %-Einzelbewertung. Die Tabelle zeigt sofort, welche Variante guenstiger ist und wie viel Steuer pro Monat anfaellt.
Versteuerungssatz
1,00 %
auf den Bruttolistenpreis
Steuer pro Monat
192 €
2.304 € pro Jahr
| Position | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| 1-%-Regelung (Privatnutzung) BLP × 1,00 % | 400,00 € | 4.800,00 € |
| 0,03 %-Pauschale Arbeitsweg BLP × 0,03 % × 20 km | 240,00 € | 2.880,00 € |
| 0,002 %-Einzelbewertung BLP × 0,002 % × km × 180 Tage | 240,00 € | 2.880,00 € |
| Geldwerter Vorteil gesamt Privatnutzung + guenstigere Wegregel | 640,00 € | 7.680,00 € |
| Steuerlast geldwerter Vorteil × 30 % | 192 € | 2.304 € |
0,03 %-Pauschale ist hier guenstiger. Bei 180 Fahrten pro Jahr liegt die Pauschale knapp vor der Einzelbewertung. Ab unter 180 Fahrten pro Jahr lohnt sich der Wechsel — Ersparnis dann 0 € pro Monat.
Alternative Fahrtenbuch. Liegt dein Privatanteil unter 30 %, lohnt sich oft ein elektronisches Fahrtenbuch statt der 1-%-Pauschale — ausfuehrlicher Vergleich im Ratgeber .
Methodik
Wie die 1-%-Regelung funktioniert
Wer einen Firmenwagen auch privat fahren darf, hat einen geldwerten Vorteil. Diesen Vorteil muss das Finanzamt versteuern — entweder pauschal nach der 1-%-Regelung oder taggenau ueber ein elektronisches Fahrtenbuch. Die 1-%- Regelung ist seit Jahrzehnten der Standard, weil sie einfach ist und keine Aufzeichnungen erfordert.
Der monatliche geldwerte Vorteil
Versteuert wird 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Bruttolistenpreis heisst: der UVP des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, auf volle 100 € abgerundet. Tatsaechlicher Kaufpreis, Rabatt oder Leasingrate spielen keine Rolle — die Pauschale bezieht sich immer auf den Listenwert.
Beispiel: BMW 3er mit 40.000 € BLP → 400 € geldwerter Vorteil pro Monat. Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das 120 € Steuerlast aus der Privatnutzung.
Der 0,03 %-Aufschlag fuer den Arbeitsweg
Zusaetzlich zur Privatnutzung wird der Weg zwischen Wohnung und erster Taetigkeitsstaette versteuert: 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer und Monat. Bei 40.000 € BLP und 20 km einfache Strecke macht das 240 € pro Monat — also 640 € gesamten geldwerten Vorteil, knapp 192 € Steuer.
Die 0,03 %-Pauschale unterstellt 180 Bueroteg pro Jahr (15 Fahrten pro Monat). Wer seltener im Buero ist — etwa wegen Homeoffice, Teilzeit oder Aussendienst — fuehrt damit zu viel Steuer ab.
Die 0,002 %-Einzelbewertung als Alternative
Statt der 0,03 %-Pauschale erlaubt das BMF-Schreiben vom 03.03.2022 eine taggenaue Versteuerung mit 0,002 % des BLP pro Entfernungskilometer pro tatsaechlicher Fahrt. Liegen die jaehrlichen Bueroteg unter 180, ist diese Einzelbewertung guenstiger.
Rechenbeispiel: Pendler mit 40.000 € BLP, 20 km Anfahrt und 100 tatsaechlichen Bueroteg pro Jahr (also rund 8 Tage pro Monat im Buero). Die 0,002 %-Regel ergibt 133 € statt 240 € Wegpauschale — 32 € Steuerersparnis pro Monat bei 30 % Grenzsteuersatz, knapp 400 € im Jahr.
Voraussetzung fuer die Einzelbewertung: Die tatsaechlichen Tage muessen lueckenlos dokumentiert und an den Arbeitgeber gemeldet werden. Die Wahl bindet fuer das gesamte Kalenderjahr und muss im Lohnkonto kenntlich gemacht werden.
Elektro und Hybrid: halber oder Viertel-Satz
Um die Elektromobilitaet steuerlich zu foerdern, hat der Gesetzgeber zwei reduzierte Saetze eingefuehrt:
- 0,25 %-Regelung fuer reine Elektroautos mit Bruttolistenpreis unter der gesetzlichen Foerdergrenze (default im Rechner: 60.000 €).
- 0,5 %-Regelung fuer Plug-in-Hybride (bei ausreichender elektrischer Mindestreichweite) und fuer E-Autos oberhalb der Foerdergrenze.
Die Reduktion gilt nicht nur fuer die Privatnutzung, sondern spiegelt sich auch in der Wegpauschale (0,0075 % bzw. 0,015 % pro km). Ein E-Auto mit 35.000 € BLP und 15 km Anfahrt kostet den Mitarbeiter so nur rund 53 € Steuer pro Monat — gegen 192 € beim vergleichbaren Verbrenner. Ueber drei Jahre Leasing entspricht das einer Differenz von rund 5.000 €.
Wann sich Fahrtenbuch statt 1-%-Regelung lohnt
Bei geringer Privatnutzung unter 30 % ist ein elektronisches Fahrtenbuch fast immer guenstiger. Es rechnet die tatsaechlich gefahrenen privaten Kilometer ab und multipliziert sie mit dem realen Kostensatz pro Kilometer (Leasing, Sprit, Versicherung, Wartung). Das Finanzamt akzeptiert nur GoBD- konforme Loesungen mit Fahrer-Authentifizierung und luckenloser Dokumentation — Excel-Listen werden nicht anerkannt.
Wer ueberlegt zu wechseln, sollte ein Jahr lang parallel ein Fahrtenbuch fuehren, den Unterschied zur 1-%-Regelung hochrechnen und dann eine fundierte Entscheidung treffen — ein Wechsel mitten im Jahr ist nicht moeglich.
Sonderfaelle und Fallstricke
- Bruttolistenpreis nicht mehr verfuegbar: Bei Gebrauchtfahrzeugen oder ausgelaufenen Modellen gilt der UVP zum Zeitpunkt der Erstzulassung — Quelle ist die Schwacke-Liste oder die Herstellerdokumentation.
- Mehrere Arbeitsorte: Die 0,03 %-Pauschale gilt nur fuer die erste Taetigkeitsstaette im steuerrechtlichen Sinn (typisch der Hauptarbeitgeber). Fahrten zu wechselnden Kunden bleiben Geschaeftsfahrten.
- Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsfuehrung: 0,002 % des BLP pro Entfernungskilometer pro Fahrt — separat zur normalen Wegpauschale.
- Nutzungsverbot fuer Privatfahrten: Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung vertraglich ausschliesst und das auch ueberwacht (z. B. Schluesselruekgabe), faellt die 1-%- Regelung weg — der Fall ist aber praktisch selten und das Finanzamt prueft genau.
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers: Monatliche Eigenbeitraege oder eine Einmalzahlung mindern den geldwerten Vorteil bis auf null (aber nicht darunter).
Beispiele
Vier typische Profile im Vergleich
Wie sich Versteuerung und Antriebsart auf die Monatslast auswirken — alle Werte berechnet mit dem Rechner oben, 30 % Grenzsteuersatz (Profile 1, 2, 4) bzw. 42 % (Profil 3).
| Profil | BLP | km (einf.) | Bueroteg/Jahr | Geldw. Vorteil | Steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| Pendler Verbrenner | 40.000 € | 20 km | 220 | 640 € / Mt. | 192 € / Mt. |
| Hybrid-Mittelklasse | 50.000 € | 25 km | 180 | 437,50 € / Mt. | 131,25 € / Mt. |
| E-Auto Kompakt | 35.000 € | 15 km | 180 | 126,88 € / Mt. | 53,29 € / Mt. |
| Homeoffice + Hybrid | 50.000 € | 25 km | 100 | 354,17 € / Mt. | 106,25 € / Mt. |
Profil 4 zeigt den Hebel des Homeoffice: gleicher Wagen wie Profil 2, aber 80 Tage weniger im Buero → rund 25 € Steuerersparnis pro Monat ueber die 0,002 %-Einzelbewertung.
FAQ
Haeufige Fragen zur 1-%-Regelung
Was ist die 1-%-Regelung beim Firmenwagen?
Die 1-%-Regelung ist die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils, der entsteht, wenn ein Firmenwagen auch privat genutzt werden darf. Versteuert wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (UVP zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inkl. Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, auf volle 100 € abgerundet). Bei reinen E-Autos sinkt der Satz auf 0,25 % (Listenpreis unter 60.000 €) bzw. 0,5 %; Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % versteuert.
Wann lohnt sich die 0,002 %-Regelung gegenueber der 0,03 %-Pauschale?
Die 0,03 %-Pauschale rechnet so, als wuerdest du an 180 Tagen pro Jahr ins Buero fahren. Liegst du tatsaechlich darunter — etwa weil du im Homeoffice arbeitest, in Teilzeit, oder viel auswaerts taetig bist — ist die taggenaue 0,002 %-Einzelbewertung guenstiger. Der Rechner auf dieser Seite vergleicht beide Varianten in Echtzeit. Wichtig: Die Wahl muss im Lohnkonto dokumentiert sein und bindet dich fuer das ganze Kalenderjahr.
Welcher Wert ist der Bruttolistenpreis genau?
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung — inklusive Mehrwertsteuer und werkseitiger Sonderausstattung. Nachtraeglich eingebaute Komponenten (z. B. Wallbox-Set, Kindersitz) zaehlen nicht dazu. Hersteller-Rabatte, Haendler-Boni oder eine niedrigere Leasingrate spielen keine Rolle — versteuert wird auf den Brutto-Listenwert, abgerundet auf volle 100 €.
Ist ein Fahrtenbuch immer guenstiger als die 1-%-Regelung?
Nein. Ein elektronisches Fahrtenbuch rechnet die tatsaechliche Nutzung ab und ist nur dann guenstiger, wenn der Privatanteil unter rund 30 % der Gesamtfahrleistung liegt. Bei stark privater Nutzung (Wochenende, Urlaub, Pendelei) ist die 1-%-Pauschale meist billiger und vor allem deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Faustregel: viel Privatnutzung → 1-%-Regelung; viele Geschaeftsfahrten und wenig privat → Fahrtenbuch pruefen.
Gilt die 0,25 %-Regelung fuer alle Elektroautos?
Nur fuer reine batterieelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 € (nach unserem Rechner-Default). Liegt der UVP darueber, gilt die halbierte 0,5 %-Regelung. Plug-in-Hybride profitieren generell nur von 0,5 %, und das auch nur unter strengen technischen Vorgaben (Mindestreichweite elektrisch, CO2-Grenzwert). Der Gesetzgeber hat die Grenze in den letzten Jahren mehrfach angepasst — der konkrete Schwellenwert haengt am Erwerbsdatum und sollte vor Vertragsabschluss mit der Steuerberatung abgeklaert werden.