Ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug wirft viele Fragen auf. Wer muss informiert werden? Wie muss ich mich verhalten? Wer zahlt den Schaden?
Im Jahr 2019 erfasste die Polizei in Deutschland rund 2,7 Millionen Verkehrsunfälle. Es kann jeden Autofahrer treffen – auch Leasingnehmer. Und dann? Mit diesen Tipps gelingt Ihnen die Schadensabwicklung mit Leichtigkeit.
Jedes Jahr passieren in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Oftmals handelt es sich um Zwischenfälle mit Blechschaden, der von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners reguliert wird. Und wie läuft die Schadensregulierung beim Unfall mit einem Leasingfahrzeug ab? In diesem Fall handelt es sich um eine „Dreiecksbeziehung“, denn plötzlich sind drei Parteien betroffen. Neben dem Unfallverursacher und dem Geschädigten gibt es einen weiteren Beteiligten, der indirekt involviert ist, nämlich den Leasinggeber, also den Eigentümer des Fahrzeugs. Das weitere Vorgehen nach einem Unfall wird vom Leasinggeber bestimmt. Daher ist er schnellstmöglich über den Unfall zu informieren.
Unfall mit Leasingauto – und jetzt?
Grundsätzlich gelten bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug die gleichen Regeln wie bei einem klassischen Verkehrsunfall. Sofern es sich nicht um einen Unfall mit Bagatellschaden handelt, bei dem die Schuldfrage offensichtlich ist, sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden. Die Beamten unterstützen bei der Unfallaufnahme und erstellen einen Unfallbericht, der im Nachhinein bei der Aufklärung sowie der Schadensregulierung hilfreich ist. Es wird empfohlen, das Unfallgeschehen sowie den entstandenen Schaden möglichst detailliert zu dokumentieren. Wichtig: Die Schuldfrage ist für den weiteren Ablauf der Regulierung von großer Bedeutung! Dabei gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten: Der Leasingnehmer hat den Unfall verursacht, der Unfallgegner ist verantwortlich oder beide Parteien trifft eine Teilschuld.
Welche Versicherung zahlt für den Schaden?
Welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt, ist von der Schuldfrage abhängig. Sollte der Unfallgegner verantwortlich sein, handelt es sich um einen klassischen Haftpflichtschaden. Je nach Regelung in den Allgemeinen Leasing Bedingungen, kurz ALB, ist in den meisten Fällen der Leasingnehmer für die Instandsetzung verantwortlich. Er kann die Kosten von der gegnerischen Versicherung unter Vorlage der Rechnung beziehungsweise des Gutachtens einfordern. Tragen beide Parteien eine Teilschuld, werden die Kosten anteilig von beiden Versicherungen übernommen. Die genauen Anteile gehen in vielen Fällen aus dem Gutachten des Sachverständigen hervor. In seltenen Fällen kommt es zu einem Rechtsstreit, wenn sich die Versicherer nicht vorher auf eine Quotelung einigen. Und, wenn der Leasingnehmer den Unfall verursacht? Dann zahlt die eigene Kaskoversicherung, die für den Abschluss eines Leasingvertrags in der Regel verpflichtend ist. Leasingnehmer mit einer zusätzlichen GAP-Deckung sind bei einem Unfall im Vorteil. Die Versicherung zahlt nämlich nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert, also den Wert, den das Fahrzeug am Tag des Unfalls hatte. Für Leasingnehmer kann dabei eine Deckungslücke für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung des Leasinggebers entstehen, die durch die GAP-Deckung ausgeglichen wird.
Keine Schuld am Unfall: Was ist zu beachten?
Wenn Sie den Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug nicht selbst verschuldet haben, sollten Sie unbedingt aufpassen. Vertrauen Sie niemals auf den Gutachter, den Ihnen die gegnerische Versicherung empfiehlt. Beauftragen Sie stattdessen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, der Ihnen das Unfallgutachten erstellt. Die Gutachter der Versicherung handeln meist im Sinne des Unternehmens und versuchen daher, die Schadenshöhe weitestmöglich zu reduzieren, um Kosten zu sparen. Im Idealfall nehmen Sie einen rechtlichen Beistand, der sich auf die Regulierung von Unfallschäden bei Leasingfahrzeugen spezialisiert hat. Leasingengel hilft Ihnen gerne dabei, den passenden Gutachter und Rechtsanwalt zu finden.
Welche Rolle spielt der Leasinggeber?
Bei jedem Unfall ist der Eigentümer des Autos, also meist die Leasinggesellschaft, schnellstmöglich zu informieren. Denn: Der Leasinggeber bestimmt das weitere Vorgehen. Außerdem steht ihm die Entschädigung für die Wertminderung zu. Der Ausgleich ist von der Versicherung des Verursachers zu zahlen und richtet sich nach dem Gutachten eines Sachverständigen. Der Leasingvertrag läuft in der Regel trotz Unfall weiter. Einen Sonderfall stellt nur der Totalschaden dar, bei dem der Vertrag außerordentlich gestoppt wird. Sie sind noch unsicher, wie Sie sich am besten verhalten sollen oder wollen vermeiden, auf den Kosten sitzenzubleiben? Leasingengel kümmert sich um die Vermittlung von kompetenten Sachverständigen und Rechtsanwälten, damit Sie aus dem Unfall keinen Nachteil ziehen oder sogar auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Zudem unterstützen wir Sie, wenn die Versicherung die Schadensersatzansprüche kürzt oder Auszahlungen verzögert. Ein Unfall ist kein tolles Erlebnis. Umso mehr liegt es Leasingengel daran, die Abwicklung für Sie so stressfrei wie möglich zu gestalten – und das für Sie ohne Kosten.