Der Minderwert ist der Betrag, den der Leasingnehmer für Schäden zahlen muss, die den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs senken.
Der Begriff Minderwert (auch Minderwertausgleich) ist der finanzielle Dreh- und Angelpunkt bei fast jeder Leasingrückgabe. Er beschreibt die Differenz zwischen dem Wert, den das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand hätte, und dem tatsächlichen Wert aufgrund von Schäden. Doch Vorsicht: In der Praxis nutzen Leasinggesellschaften diesen Begriff oft als Deckmantel für überzogene Forderungen.
Minderwert vs. Reparaturkosten: Der teure Irrtum
Einer der häufigsten Fehler von Leasingnehmern ist es, den Minderwert mit den vollen Reparaturkosten gleichzusetzen. Wenn ein Gutachter beispielsweise einen Kratzer findet, kalkuliert er oft die Kosten für eine komplette Neulackierung des Bauteils (z. B. 600 €). Rechtlich gesehen schulden Sie der Bank jedoch nicht die Reparatur, sondern lediglich den merkantilen Minderwert.
Da das Fahrzeug am Ende der Laufzeit ein Gebrauchtwagen ist, mindert ein kleiner Kratzer den Wiederverkaufswert nicht um die vollen 600 € Reparaturkosten, sondern oft nur um einen Bruchteil davon (ca. 60–80 %). Eine fiktive Abrechnung der Brutto-Reparaturkosten ist daher in vielen Fällen unzulässig.
Rechtliche Grundlagen und wichtige Urteile
Die Rechtsprechung zum Thema Minderwert ist verbraucherfreundlich, wird aber von vielen Anbietern ignoriert. Grundsätzlich gilt: Normaler Verschleiß ist durch die Leasingrate abgegolten.
- BGH-Urteil (VIII ZR 210/04): Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Leasingnehmer nur für Schäden haftet, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.
- Beweislast: Der Leasinggeber muss beweisen, dass eine übermäßige Abnutzung vorliegt. Ein einfaches Gutachten reicht hier oft nicht aus, wenn es die individuellen Laufzeiten und das Alter des Fahrzeugs nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Abgrenzung: Wann liegt ein Minderwert vor?
Um zu entscheiden, ob Sie für einen Mangel zahlen müssen, hilft der Blick in den geltenden Schadenkatalog. Hier wird unterschieden:
- Akzeptabler Verschleiß: Leichte Steinschläge, minimale Kratzer an den Türgriffen oder leichte Sitzfalten. Hierfür darf kein Minderwert berechnet werden.
- Erstattungspflichtiger Schaden: Brandlöcher, tiefe Dellen (siehe Delle vs. Beule), fehlende Wartungsnachweise oder starke Bordsteinschäden an den Felgen.
Oftmals versuchen Gutachter, Grenzfälle als teuren Minderwert einzustufen. Hier setzen wir mit unserer Prüfung an.
Leasingengel-Checkliste: Minderwert-Abwehr
- Nichts ungeprüft unterschreiben: Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll niemals, wenn Sie mit den aufgeführten Minderwerten nicht einverstanden sind.
- Eigene Fotos machen: Dokumentieren Sie den Zustand am Tag der Rückgabe detailliert.
- Minderwert vs. Instandsetzung: Prüfen Sie, ob im Gutachten nur Reparaturkosten stehen. Der echte Minderwert liegt fast immer darunter.
- Smart Repair nutzen: Lassen Sie Kleinstschäden per Smart Repair beheben, bevor Sie den Wagen zurückgeben.
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Strategische Fehler der Leasingbanken erkennen
Viele Leasinggesellschaften setzen darauf, dass Kunden die Abschlussrechnung aus Zeitdruck oder Unwissenheit einfach bezahlen. Typische Angriffspunkte sind:
- Doppelabrechnung: Es werden Mehrkilometer berechnet UND gleichzeitig ein hoher Minderwert wegen des schlechten Zustands, der eigentlich durch die hohe Laufleistung bedingt ist.
- Umsatzsteuer-Falle: Bei einem echten Schadensersatz (Minderwert) darf keine Umsatzsteuer berechnet werden, da kein Leistungsaustausch stattfindet. Viele Banken „vergessen“ das in der Rechnung.
Wenn Sie Zweifel an der Höhe der Forderung haben, kann ein Schiedsgutachterverfahren oder eine professionelle Gutachten-Analyse durch Experten wie Leasingengel tausende Euro sparen.