Instandsetzungskosten werden im Gutachten aufgeführt, wenn Mängel vorliegen, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Instandsetzungskosten sind die kalkulierten Kosten für eine vollständige Reparatur in einer Fachwerkstatt. Beim Leasing dürfen diese dem Kunden jedoch meist nicht 1:1 in Rechnung gestellt werden.
Stattdessen schuldet der Leasingnehmer nur den Minderwert. Dieser liegt oft deutlich unter den Instandsetzungskosten, da das Auto am Ende der Laufzeit ohnehin ein Gebrauchtwagen ist. Lassen Sie uns Ihre Rechnung auf diese Differenz prüfen!