Ein Gutachter erstellt bei der Rückgabe das Zustandsbericht-Protokoll, auf dessen Basis übermäßige Abnutzungen abgerechnet werden.
Bei der Leasingrückgabe nimmt der Gutachter (oder Sachverständige) eine Schlüsselrolle ein. Seine Aufgabe ist es, den Zustand des Fahrzeugs objektiv zu bewerten und in einem Zustandsbericht festzuhalten. Auf Basis dieser Bewertung entscheidet sich, ob der Leasingnehmer hohe Nachzahlungen für Minderwert leisten muss oder ob das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.
Die Rolle des Gutachters: Unabhängig oder parteiisch?
Offiziell handelt es sich bei den eingesetzten Gutachtern um unabhängige Sachverständige von Organisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. In der Praxis ergibt sich jedoch oft ein Interessenkonflikt: Der Gutachter wird in der Regel von der Leasinggesellschaft beauftragt und bezahlt. Dies führt häufig dazu, dass Akzeptanzrichtlinien sehr streng ausgelegt werden.
Ein Gutachter sucht gezielt nach Mängeln, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Dabei wird jeder Kratzer, jede Delle und jeder technische Defekt dokumentiert. Oftmals werden dabei jedoch wertmindernde Faktoren wie das Fahrzeugalter oder die Gesamtlaufleistung nicht ausreichend berücksichtigt.
Wer trägt die Gutachter-Kosten?
Grundsätzlich gilt: Der Leasinggeber trägt die Kosten für das Rückgabegutachten am Ende der regulären Laufzeit, da er als Eigentümer den Zustand des Fahrzeugs für die Weitervermarktung feststellen muss. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Vorzeitige Rückgabe: Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung können die Kosten dem Leasingnehmer auferlegt werden.
- Gegengutachten: Wenn Sie mit dem Ergebnis des ersten Gutachters nicht einverstanden sind und einen eigenen Sachverständigen beauftragen, müssen Sie diese Kosten zunächst selbst tragen.
Wichtig: Ein Gutachten ist kein Urteil!
Viele Leasingnehmer fühlen sich dem schriftlichen Bericht eines offiziellen Sachverständigen machtlos ausgeliefert. Doch ein Gutachten ist lediglich eine fachliche Stellungnahme. Es kann Fehler enthalten, auf falschen Annahmen basieren oder rechtlich unzulässige Forderungen (z. B. fiktive Abrechnungen der vollen Reparaturkosten) enthalten.
Haben Sie das Gefühl, Ihr Gutachter war zu streng? Lassen Sie das Protokoll von unseren Experten bei Leasingengel gegenprüfen!
Häufige Fehler in Leasing-Gutachten
Durch unsere jahrelange Erfahrung bei der Prüfung von Rückgabeprotokollen wissen wir, dass viele Gutachten angreifbar sind. Typische Fehlerquellen sind:
- Verwechslung von Schaden und Verschleiß: Kratzer, die wegpoliert werden könnten, werden als teure Lackschäden deklariert.
- Fehlender Abzug „Neu für Alt“: Es werden die Kosten für Neuteile berechnet, obwohl das Fahrzeug bereits mehrere Jahre alt ist.
- Missachtung der Rechtsprechung: Bestimmte Gebrauchsspuren, die Gerichte als „normal“ einstufen, werden vom Gutachter als übermäßige Abnutzung gewertet.
Was tun bei einem strittigen Gutachten?
Wenn die Fronten zwischen Ihnen und der Leasingbank verhärtet sind, kann ein Schiedsgutachterverfahren eine Lösung sein. Hierbei wird ein neutraler Dritter benannt, dessen Urteil für beide Seiten bindend ist. Bevor Sie diesen Weg gehen, ist eine fundierte Analyse des Erstgutachtens jedoch unerlässlich.
Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll vor Ort niemals blind. Wenn Sie Zweifel haben, vermerken Sie dies schriftlich auf dem Dokument („Unterschrift erfolgt unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung“). Dies sichert Ihnen die Möglichkeit, später gegen die Forderungen vorzugehen.