Normaler Verschleiß (z.B. Bremsen, Reifen innerhalb der Verschleißgrenze) ist durch die Leasingrate bezahlt und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Unter Verschleiß versteht man die natürliche Abnutzung eines Fahrzeugs durch den vertragsgemäßen Gebrauch. Da Sie für die Nutzung bezahlen, ist dieser Verschleiß durch die monatliche Rate abgegolten.
Typische Beispiele sind abgenutzte Bremsbeläge (innerhalb der Intervalle), minimale Steinschläge oder leichte Sitzfalten. Der Leasinggeber darf Ihnen diese Punkte nicht in Rechnung stellen. Leasingengel-Rat: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – oft deklarieren Gutachter normalen Verschleiß fälschlicherweise als übermäßige Abnutzung.