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Schadenkatalog

Leitfaden zur Einstufung von Schäden bei der Leasingrückgabe.

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Im Schadenkatalog definieren Leasinggesellschaften (z.B. VW FS, Mercedes-Benz Bank) grafisch, was als akzeptabel und was als erstattungspflichtig gilt.

Ein Schadenkatalog (oft auch als Akzeptanzrichtlinie oder Rückgabeleitfaden bezeichnet) ist das wichtigste Regelwerk bei der Leasingrückgabe. Er definiert die Grenze zwischen akzeptablen Gebrauchsspuren und erstattungspflichtigen Schäden. Für den Leasingnehmer ist er Fluch und Segen zugleich: Er bietet Orientierung, wird aber von Gutachtern oft extrem streng ausgelegt.

Was steht in einem typischen Schadenkatalog?

Die meisten Leasinggesellschaften (wie die VW FS, Mercedes-Benz Bank oder BMW Bank) nutzen bebilderte Kataloge, um Transparenz zu schaffen. Dabei werden Fahrzeuge meist in verschiedene Bereiche unterteilt:

  • Karosserie & Lack: Hier wird festgelegt, bis zu welcher Länge Kratzer als normaler Verschleiß gelten (z. B. bis 2 cm, sofern nicht bis auf die Grundierung).
  • Verglasung: Steinschläge außerhalb des Sichtfelds werden oft akzeptiert, Risse führen jedoch immer zu einem Abzug.
  • Räder & Reifen: Ein klassischer Streitpunkt. Der Schadenkatalog definiert hier genau, welche Felgenschäden (Bordsteinkratzer) noch toleriert werden.
  • Innenraum: Flecken, die durch eine professionelle Reinigung entfernt werden können, gelten meist als Verschleiß. Brandlöcher oder tiefe Risse im Polster sind hingegen übermäßige Abnutzung.

Die Standards: VMF-Leitfaden und DEKRA-Standard

Nicht jeder Leasinggeber erfindet das Rad neu. Viele orientieren sich an branchenweiten Standards:

Der VMF-Leitfaden gilt als einer der fairsten Maßstäbe im Markt, da er von einem markenunabhängigen Verband entwickelt wurde. Viele Gutachter nutzen zudem den Dekra-Standard für eine objektive Bewertung. Dennoch: Die Interpretation, ob eine Delle noch im Toleranzbereich liegt, bleibt oft subjektiv und ist ein häufiger Grund für unnötige Instandsetzungskosten.

Achtung: Der Schadenkatalog ist kein Gesetz!

Leasingbanken stellen ihre Kataloge oft so dar, als seien sie unanfechtbar. Rechtlich gesehen sind sie jedoch lediglich eine einseitige Bestimmung des Leasinggebers. Wenn ein Katalog Punkte als „Schaden“ definiert, die deutsche Gerichte bereits als „vertragsgemäßen Gebrauch“ eingestuft haben, ist der Katalog an dieser Stelle unwirksam.

Haben Sie eine Rechnung erhalten, die sich auf den Schadenkatalog beruft? Wir prüfen, ob die Forderung rechtlich haltbar ist!

Strategische Vorbereitung mit Smart Repair

Wer den Schadenkatalog seines Anbieters kennt, kann bares Geld sparen. Wenn Sie wissen, dass Ihr Leasinggeber bei Kratzern an den Felgen besonders streng ist, lohnt sich oft eine Reparatur per Smart Repair vor der Rückgabe. Die Kosten hierfür liegen meist 50-70 % unter dem Betrag, den die Bank später als Minderwert in Rechnung stellt.

Häufige Fehler bei der Anwendung der Kataloge

In unserer täglichen Praxis als Leasingengel sehen wir immer wieder, dass Gutachter den Katalog zuungunsten des Kunden auslegen. Typische Beispiele sind:

  • Kratzer werden als „nachlackierungspflichtig“ eingestuft, obwohl sie wegpoliert werden könnten.
  • Es wird die teure Reparaturmethode gewählt, obwohl der Katalog eine kostengünstigere Instandsetzung zulassen würde.
  • Das Fahrzeugalter und die Kilometerlaufleistung werden bei der Einstufung von Gebrauchsspuren komplett ignoriert.

Lassen Sie sich nicht von professionell gestalteten Broschüren der Banken einschüchtern. Ein Schadenkatalog ist eine Orientierungshilfe, aber das letzte Wort hat im Zweifelsfall die aktuelle Rechtsprechung oder eine unabhängige Prüfung durch Experten.

Synonyme:
Akzeptanzrichtlinien

Häufige Fragen zu Schadenkatalog

Ist der Schadenkatalog rechtlich bindend?
Nein, er ist eine Orientierungshilfe der Bank, ersetzt aber nicht die aktuelle Rechtsprechung. Punkte, die Gerichte als Verschleiß werten, sind trotz Katalog ungültig.
Große Anbieter wie VW FS oder BMW stellen diese online als PDF bereit. Sie definieren exakt die Grenzen zur übermäßigen Abnutzung.
Hier entscheidet der Gutachter nach Ermessen. Solche subjektiven Punkte sind oft erfolgreich anfechtbar.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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