Fuhrpark-Wissen · UVV & DGUV V70
UVV-Prüfung: Was sie ist, wer sie braucht und wie sie abläuft
Die UVV-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Sie folgt der DGUV Vorschrift 70, muss jährlich von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden — sonst drohen Bußgelder, Regress der Versicherung und im Ernstfall die persönliche Haftung des Halters. Dieser Leitfaden beantwortet die zentralen Fragen und führt Schritt für Schritt durch den Ablauf.
Inhalt
- 01Was ist die UVV-Prüfung?
- 02Ist die UVV-Prüfung Pflicht — und für wen?
- 03Wie oft muss die UVV-Prüfung erfolgen?
- 04Was wird bei der UVV-Prüfung geprüft?
- 05Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
- 06UVV-Prüfung oder TÜV — ist das nicht dasselbe?
- 07Was kostet die UVV-Prüfung?
- 08Was passiert, wenn die UVV-Prüfung versäumt wird?
- 09Dokumentation: Wann ist die Pflicht wirklich erfüllt?
Was ist die UVV-Prüfung?
Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge und Arbeitsmittel. Das Kürzel steht für „Unfallverhütungsvorschrift"; die rechtlich maßgebliche Grundlage für Fahrzeuge ist heute die DGUV Vorschrift 70 (§ 57), früher als BGV D29 bekannt.
Ziel der Prüfung ist der Arbeitsschutz: Ein Fahrzeug, das ein Beschäftigter für seine Arbeit nutzt, gilt als Arbeitsmittel — und Arbeitsmittel müssen in sicherem Zustand sein. Die UVV-Prüfung stellt genau das fest: Sie kontrolliert per Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung alle Bauteile, deren Versagen Fahrer, Beifahrer oder Dritte gefährden könnte.
Wichtig ist die Abgrenzung von der Alltagssprache: „UVV" bezeichnet streng genommen ein ganzes Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn im Fuhrpark von der „UVV-Prüfung" die Rede ist, ist fast immer die jährliche Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 gemeint. Genau darauf konzentriert sich dieser Leitfaden — für die fahrzeugklassen-spezifischen Details verweisen wir auf die passenden Detailartikel.
UVV-Prüfung ist nicht gleich UVV-Prüfung
Der Begriff wird für sehr unterschiedliche Prüfungen verwendet: für Fahrzeuge (DGUV V70), für Maschinen und Anlagen (Gabelstapler, Baumaschinen), für elektrische Betriebsmittel und für Leitern und Regale. Sie alle eint das Prinzip der wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person — die konkreten Prüfpunkte und Fristen unterscheiden sich aber je nach Arbeitsmittel. Auf dieser Seite geht es ausschließlich um die Fahrzeugprüfung im Fuhrpark.
Ist die UVV-Prüfung Pflicht — und für wen?
Ja. Die UVV-Prüfung ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht für jeden Halter, der ein Fahrzeug einem oder mehreren Beschäftigten überlässt. Die Pflicht hängt an der Halterstellung, nicht am Eigentum — auch geleaste und gemietete Fahrzeuge sind erfasst.
Sobald ein Beschäftigter im Fahrzeug sitzt, gilt es als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 14). Damit ist die jährliche Prüfung fällig — unabhängig davon, wie intensiv das Fahrzeug genutzt wird.
- Firmen-PKW und Dienstwagen (auch mit überwiegender Privatnutzung)
- Leichte und schwere Nutzfahrzeuge bis und über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Pool-Fahrzeuge mit wechselnden Nutzern
- Geleaste und langzeitgemietete Fahrzeuge in der Verfügungsgewalt des Halters
- Privat-PKW von Mitarbeitern, sofern sie regelmäßig für dienstliche Fahrten genutzt werden
- Anhänger und Aufbauten (jeweils gesonderte Prüfung)
Wer einen reinen PKW-Fuhrpark betreibt, findet die fahrzeugspezifischen Prüfpunkte, Preisrahmen und Außendienst-Sonderfälle im Detailartikel UVV-Prüfung am Firmen-PKW. Wer den Fokus auf Dienstwagen-Flotten und die Pflicht-Grundlagen legt, findet den vertieften Überblick unter UVV-Prüfung Firmenwagen.
Wie oft muss die UVV-Prüfung erfolgen?
Die Regelfrist beträgt zwölf Monate. § 57 Abs. 1 DGUV V70 verlangt für Fahrzeuge eine wiederkehrende Prüfung „mindestens einmal jährlich". Die Frist beginnt mit der Erstinbetriebnahme im Betrieb oder mit dem Datum der letzten dokumentierten Prüfung.
In Sonderfällen kann die Berufsgenossenschaft kürzere Intervalle vorschreiben — etwa bei Fahrzeugen mit überdurchschnittlicher Laufleistung, im Schwerlast- oder Baustellenbetrieb. Für den Standard-Fuhrpark gilt aber: einmal jährlich, sauber dokumentiert.
Neu angeschaffte oder geleaste Fahrzeuge brauchen vor der ersten Übergabe an einen Beschäftigten eine Erstprüfung (§ 57 Abs. 2 DGUV V70); die nächste wiederkehrende Prüfung folgt zwölf Monate später. Praktischer Rat: Die nächste Prüfung 14 Tage vor Fristablauf einplanen — eine Überziehung ist juristisch bereits eine Pflichtverletzung.
Was wird bei der UVV-Prüfung geprüft?
Die Prüfung umfasst rund 30 Prüfpunkte am PKW und folgt einer festen Systematik aus Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung. Für einen Standard-PKW dauert sie etwa 45 Minuten und ist mit einer „kleinen Hauptuntersuchung" vergleichbar.
Bremsen, Lenkung und Fahrwerk
Bremswirkung auf dem Rollenprüfstand, Bremsbeläge auf Verschleiß, Bremsleitungen auf Dichtigkeit und Korrosion, Handbremse auf Funktion. Bei Lenkung und Fahrwerk werden Lenkungslager, Spurstangenköpfe, Stoßdämpfer und Achsmanschetten mechanisch geprüft.
Reifen, Beleuchtung und Sicht
Reifen: Profiltiefe, Luftdruck, gleichmäßiger Verschleiß und DOT-Alter (älter als sechs Jahre = Mangel). Beleuchtung: sämtliche Leuchten auf Funktion und korrekte Einstellung, dazu Scheibenwischer und Waschanlage. Bei Elektrofahrzeugen kommen Ladekabel und mobile Ladeinfrastruktur hinzu — hier braucht der Prüfer eine zusätzliche Hochvolt-Qualifikation.
Sicherheitsgurte, Innenraum und Mitführpflichten
Sicherheitsgurte (jeder Sitzplatz, Funktion und Beschädigung), Kopfstützen, Innen- und Außenspiegel, Hupe und Warnleuchten im Armaturenbrett. Dazu die Mitführpflichten: Verbandkasten (Verfallsdatum!), Warndreieck und Warnweste. Bei Transportern ergänzt der Prüfer die Ladungssicherung — Zurrösen, Trennwände, Befestigungspunkte.
Wie tief die Prüfung im Einzelnen geht, hängt von der Fahrzeugklasse ab. Die vollständige, nach Bereichen gegliederte Prüfpunkte-Liste für den PKW steht im Detailartikel UVV-Prüfung am Firmen-PKW — inklusive der Unterschiede zu Transporter, LKW und E-Fahrzeug.
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur eine befähigte Person (umgangssprachlich „Sachkundige") durchführen — nicht der Fahrer, nicht der Fuhrparkleiter und nicht der Geschäftsführer, es sei denn, diese Personen sind selbst befähigt im Sinne der BetrSichV.
Eine befähigte Person verfügt laut § 2 Abs. 6 BetrSichV durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Fachkenntnisse. Für Fahrzeuge bedeutet das in der Praxis eine Kfz-Fachkraft mit regelmäßiger Prüfpraxis. Typische Prüfstellen sind:
- Vertragswerkstatt der Marke, häufig kombiniert mit der jährlichen Wartung
- Freie Fachwerkstatt mit qualifizierten Prüfern
- TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ — oft als Zusatzleistung zur HU
- Interne Sachkundige in Betrieben mit eigener Werkstatt (Speditionen, Kommunalbetriebe)
Die tägliche Abfahrtskontrolle durch den Fahrer (§ 36 DGUV V70) ersetzt die UVV-Prüfung nicht — beide ergänzen sich. Was der Fahrer bei der Abfahrtskontrolle prüft und wie das in die jährliche Unterweisung eingebettet ist, steht im Artikel Fahrerunterweisung nach UVV.
UVV-Prüfung oder TÜV — ist das nicht dasselbe?
Nein. Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich „TÜV") nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit im allgemeinen Straßenverkehr. Die UVV-Prüfung nach DGUV V70 prüft die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs als betriebliches Arbeitsmittel.
Die HU ist eine hoheitliche Prüfung mit Plakette und festen Zwei-Jahres-Intervallen (bei PKW). Die UVV-Prüfung ist eine arbeitsschutzrechtliche Prüfung, jährlich fällig, mit eigener Dokumentationspflicht und zusätzlichen Punkten wie Sicherheitsausstattung und Ladungssicherung. Beide Prüfungen sind eigenständig — die eine ersetzt die andere nicht.
In der Praxis bieten Werkstätten und Prüforganisationen beides oft im selben Termin an. Wichtig ist dann, dass im Auftrag die UVV-Prüfung nach DGUV V70 § 57 ausdrücklich aufgeführt und separat dokumentiert wird — sonst gilt sie im Zweifel als nicht durchgeführt.
Was kostet die UVV-Prüfung?
Für einen Standard-PKW liegt der Preis je nach Region und Prüfer typischerweise zwischen 30 und 80 €, bei Transportern und Nutzfahrzeugen zwischen 80 und 200 €. Kombiniert mit der jährlichen Wartung rechnen viele Vertragswerkstätten die Prüfung reduziert oder kostenlos ab.
Wer 10 oder mehr Fahrzeuge prüfen lässt, kann mit Rahmenverträgen typischerweise 30–40 % gegenüber Einzelterminen sparen, oft inklusive Hol- und Bringservice. Wirtschaftlich entscheidend ist aber nicht der absolute Preis, sondern die Versäumniskosten: Eine ausgesetzte Prüfung kann im Schadensfall die Kasko-Leistung kosten und Bußgelder bis 10.000 € nach sich ziehen (§ 209 SGB VII). Gegen dieses Risiko ist eine Prüfung für 60 € eine triviale Ausgabe.
Was passiert, wenn die UVV-Prüfung versäumt wird?
Eine versäumte UVV-Prüfung ist kein Kavaliersdelikt. Sie kann vier Konsequenzen auslösen — von der Bußgeldzahlung bis zur persönlichen strafrechtlichen Haftung.
Erstens droht ein Bußgeld der Berufsgenossenschaft (bis 10.000 € pro Verstoß, § 209 SGB VII). Zweitens kann die Kasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder verweigern, wenn der Schaden auf einen bei der Prüfung erkennbaren Mangel zurückgeht. Drittens greift im Fall eines Personenschadens die strafrechtliche Halterhaftung (§ 21 StVG, § 222 StGB) — bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bei Organisationsverschulden. Viertens kann bei wiederholten Verstößen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit entzogen werden.
Wie weit die persönliche Haftung des Geschäftsführers reicht und wie sich ein belastbarer Audit-Trail aufbauen lässt, behandelt der Artikel Halterhaftung im Fuhrpark im Detail.
Dokumentation: Wann ist die Pflicht wirklich erfüllt?
Die UVV-Pflicht ist erst erfüllt, wenn die Prüfung nachweisbar dokumentiert ist. Eine durchgeführte, aber nicht belegte Prüfung gilt im Zweifel als nicht durchgeführt — der häufigste Streitpunkt mit Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Pflichtbestandteile des Prüfprotokolls:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) und amtliches Kennzeichen
- Datum der Prüfung und der nächsten fälligen Prüfung
- Name, Qualifikation und Unterschrift der prüfenden Person
- Liste der Prüfpunkte mit Bewertung (i.O. / Mangel / Nachprüfung)
- Festgestellte Mängel und Maßnahmen zur Behebung
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre nach der jeweils folgenden Prüfung — in der Praxis empfehlen wir fünf Jahre. Ab etwa 10 Fahrzeugen stößt eine Excel-Liste an ihre Grenzen. Die Fuhrparksoftware von Leasingengel löst genau das: Das Modul Termine & Fristen generiert die UVV-Termine automatisch aus dem letzten Prüfdatum, erinnert 60, 30 und 7 Tage vor Fälligkeit und hinterlegt das Protokoll digital in der Fahrzeugakte. Welche Software-Ansätze es sonst noch gibt, zeigt der Fuhrparksoftware-Vergleich.
Schritt für Schritt
Wie läuft eine UVV-Prüfung ab? Fünf Schritte
Von der Terminvereinbarung bis zur archivierten Dokumentation folgt jede UVV-Prüfung derselben Reihenfolge. Wer den Ablauf kennt, plant Fristen sauber und vermeidet die doppelte Werkstattfahrt.
Termin mit einer befähigten Person vereinbaren
Rechtzeitig vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist einen Termin bei einer befähigten Person vereinbaren — Vertragswerkstatt, freie Fachwerkstatt oder Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ). Im Auftrag ausdrücklich die UVV-Prüfung nach DGUV V70 § 57 nennen, damit sie separat durchgeführt und dokumentiert wird.
Prüfung durch die befähigte Person
Die befähigte Person prüft das Fahrzeug per Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, Sicherheitsgurte, Innenraum und Mitführpflichten. Bei Transportern kommt die Ladungssicherung, bei E-Fahrzeugen die Hochvolt- und Ladeinfrastruktur hinzu. Für einen PKW dauert das etwa 45 Minuten.
Mängel im Prüfprotokoll festhalten
Festgestellte Mängel werden im Prüfprotokoll kategorisiert (geringfügig, erheblich, gefährlich) und mit empfohlenen Maßnahmen dokumentiert. Bei gefährlichen Mängeln erhält das Fahrzeug keine Freigabe und darf bis zur Behebung nicht weiterbetrieben werden.
Mängel beheben und Nachprüfung veranlassen
Erhebliche Mängel müssen innerhalb der im Protokoll gesetzten Frist (in der Regel vier Wochen) behoben und in einer Nachprüfung bestätigt werden. Erst danach ist die Prüfung vollständig bestanden.
Prüfnachweis dokumentieren und nächsten Termin setzen
Das unterschriebene Prüfprotokoll archivieren (mindestens zwei Jahre, empfohlen fünf) und den nächsten Fälligkeitstermin zwölf Monate später eintragen. Digital im Fuhrpark-System hinterlegt, ist der Nachweis im Audit in Sekunden zur Hand und der Folgetermin wird automatisch überwacht.
Checkliste
UVV-Prüfung vorbereiten — die Sieben-Punkte-Checkliste
Wer mit dieser Liste in die Werkstatt fährt, spart Diskussionen am Empfang und die zweite Anfahrt wegen eines Mangels, der sich in fünf Minuten selbst hätte ausschließen lassen.
Fahrzeug innen und außen sauber
Ein sauberes Fahrzeug erlaubt dem Prüfer, Lackschäden, Korrosion und Materialermüdung zu erkennen. Innenraum frei, damit Gurte und Befestigungspunkte zugänglich sind.
Verbandkasten und Warndreieck prüfen
Verbandkasten auf Verfallsdatum (DIN 13164, Material 4–5 Jahre haltbar), Warndreieck und Warnweste (mind. eine pro Sitzplatz) griffbereit deponieren.
Reifen-DOT und Profiltiefe checken
DOT-Nummer auf der Reifenflanke prüfen — älter als sechs Jahre wird notiert. Mindestprofil gesetzlich 1,6 mm, fachlich 3 mm (Sommer) bzw. 4 mm (Winter).
Beleuchtung selbst kurz testen
Einmal rundum: Abblendlicht, Fernlicht, Blinker links/rechts, Bremslicht (mit zweiter Person), Rückfahrlicht, Kennzeichenbeleuchtung. Defekte Glühlampen kosten 5 € — ein verfehlter Termin mehr.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 ins Fahrzeug
Der Prüfer braucht die Papiere für die FIN-Identifikation. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein), idealerweise mit Serviceheft.
Letztes Prüfprotokoll mitbringen
Das Vorjahres-Protokoll erlaubt dem Prüfer, notierte Mängel zu kontrollieren. Fehlt es, werden bereits behobene Mängel unter Umständen doppelt geprüft.
Termin digital im Fuhrpark-System schließen
Datum, Mängel und nächsten Fälligkeitstermin direkt nach der Prüfung im System hinterlegen. Was auf „später" verschoben wird, bleibt in der Praxis oft liegen.
Kostenloser Download
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Die vollständige Prüfpunkte-Liste für PKW und Transporter, das Vorbereitungs-Protokoll für den Fahrer und ein druckfertiges Muster-Prüfprotokoll für die interne Dokumentation. Sofort einsatzbereit, ohne Anmeldung.
- 30 Prüfpunkte nach DGUV V70 § 57, nach Bereichen gegliedert
- Vorbereitungs-Checkliste für den Fahrer (eine Seite)
- Muster-Prüfprotokoll mit Unterschriftenfeld zum Ausdrucken
- Termin-Tracker mit Mahn-Logik (60/30/7 Tage)
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Was wird bei der UVV-Prüfung gemacht?
Die befähigte Person prüft per Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung alle sicherheitsrelevanten Bauteile: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, Sicherheitsgurte, Innenraum und die Mitführpflichten (Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten). Bei Transportern kommt die Ladungssicherung, bei Elektrofahrzeugen die Prüfung von Ladekabel und Hochvolt-Komponenten hinzu. Am PKW sind es rund 30 Prüfpunkte, die Prüfung dauert etwa 45 Minuten.
Ist die UVV-Prüfung Pflicht?
Ja. Für jeden Halter, der ein Fahrzeug einem Beschäftigten überlässt, ist die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 § 57 verpflichtend — unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist. Die Pflicht hängt an der Halterstellung, nicht am Eigentum.
Wie oft muss die UVV-Prüfung gemacht werden?
Mindestens einmal jährlich (§ 57 Abs. 1 DGUV V70). Die Frist beginnt mit der Erstinbetriebnahme im Betrieb oder mit dem Datum der letzten dokumentierten Prüfung. Bei besonderer Beanspruchung (Schwerlast, Baustelle) kann die Berufsgenossenschaft kürzere Intervalle vorschreiben.
Ist UVV gleich TÜV?
Nein. Die Hauptuntersuchung („TÜV") nach § 29 StVZO prüft die allgemeine Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung nach DGUV V70 prüft die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs als betriebliches Arbeitsmittel. Beide sind eigenständig und ersetzen sich nicht — sie werden aber häufig im selben Werkstatttermin durchgeführt.
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
Nur eine befähigte Person (Sachkundige) im Sinne der BetrSichV § 2 Abs. 6 — typischerweise eine Kfz-Fachkraft mit regelmäßiger Prüfpraxis in einer zertifizierten Werkstatt, beim TÜV, bei DEKRA, KÜS oder GTÜ. Der Fahrer, Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer darf nur prüfen, wenn er selbst befähigt ist.
Was kostet eine UVV-Prüfung?
Für einen PKW typischerweise 30 bis 80 €, für Transporter und Nutzfahrzeuge 80 bis 200 €. Kombiniert mit der jährlichen Wartung berechnen viele Werkstätten die Prüfung reduziert oder kostenlos. Rahmenverträge ab 10 Fahrzeugen senken den Preis pro Prüfung um typischerweise 30 bis 40 %.
Was passiert bei einer versäumten UVV-Prüfung?
Es drohen ein Bußgeld der Berufsgenossenschaft (bis 10.000 € pro Verstoß, § 209 SGB VII), Leistungskürzung der Kasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit, im Fall eines Personenschadens die strafrechtliche Halterhaftung (§ 21 StVG, § 222 StGB) und bei wiederholten Verstößen der Entzug der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.
Bekommt ein Fahrzeug nach der UVV-Prüfung eine Plakette?
Eine UVV-Plakette ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Prüfer kleben sie als Erinnerung an die nächste Fälligkeit, maßgeblich ist aber allein das dokumentierte Prüfprotokoll. Wer das Protokoll digital im Fuhrpark-System hinterlegt, braucht die Plakette nicht.