Fuhrpark-Wissen · UVV-Fahrer
Fahrerunterweisung nach UVV: Pflichtinhalte, Vorlage und digitale Dokumentation
Jeder Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug fährt, muss jährlich nach DGUV Vorschrift 70 § 35 unterwiesen werden. Was die Pflichtinhalte sind, wie die Unterweisung rechtssicher dokumentiert wird und wie eine kostenlose Mustervorlage aussieht — kompakt zusammengestellt.
Inhalt
- 01Rechtliche Grundlage der Fahrerunterweisung
- 02Pflichtinhalte der jährlichen Unterweisung
- 03Wer darf die Fahrerunterweisung durchführen?
- 04Wie die Unterweisung praktisch ablaufen kann
- 05Dokumentation und Aufbewahrung
- 06Vier häufige Fehler bei der Fahrerunterweisung
- 07Kostenlose Vorlage: das Muster-Unterweisungsprotokoll
Rechtliche Grundlage der Fahrerunterweisung
Die Pflicht zur jährlichen Fahrerunterweisung folgt aus § 35 DGUV Vorschrift 70 in Verbindung mit § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Halter — also das Unternehmen — muss jeden Mitarbeiter, der ein Fahrzeug benutzt, vor der ersten Fahrt und danach mindestens einmal jährlich über die Gefahren und die richtige Handhabung unterweisen.
Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Eine bloße Übergabe des Schlüssels mit der Bemerkung „du weißt schon" ist keine Unterweisung im rechtlichen Sinne. Ohne unterschriebene Quittung gilt die Pflicht im Audit als nicht erfüllt — unabhängig davon, ob das Thema tatsächlich angesprochen wurde.
Die Verantwortung liegt beim Halter, kann aber an einen Sicherheitsbeauftragten, den Fuhrparkleiter oder eine externe Schulungsstelle delegiert werden. Der Halter bleibt nach § 13 ArbSchG verantwortlich dafür, dass die Pflicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Pflichtinhalte der jährlichen Unterweisung
Die DGUV gibt acht Themenfelder vor, die in der Unterweisung mindestens behandelt werden müssen. Wer eine kompakte Unterweisung in 20 Minuten halten will, kann sie in vier Blöcken à fünf Minuten strukturieren.
1. Fahrzeugbedienung und Sicherheitseinrichtungen
Bedienung der spezifischen Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs: ESP-/ABS-Funktionsweise, Spurhalteassistent, automatischer Notbremsassistent, Tempomat und adaptive Geschwindigkeitsregelung. Bei E-Fahrzeugen: One-Pedal-Driving, Rekuperation, Hochvolt-Sicherheit beim Aufladen.
2. Verkehrsrechtliche Pflichten und besondere Gefahren
Aktuelle Änderungen der StVO (jährlich relevant), Promille-Grenzen für gewerbliche Nutzung, Mobiltelefon-Verbot am Steuer, Geschwindigkeitsvorgaben innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Sonderfälle wie Einsatzfahrten, Nachtfahrten, Fahrten mit Anhänger.
3. Ladung, Beladung und Ladungssicherung
Auch im PKW ist die Ladungssicherung Pflicht — lose Werkzeuge auf der Rücksitzbank werden bei einem Unfall zum Geschoss. § 22 Abs. 1 StVO verlangt verkehrssichere Beladung. Bei Transportern kommt die Ladungssicherung mit Zurrgurten, Trennwänden und Befestigungspunkten dazu.
4. Abfahrtskontrolle (§ 36 DGUV V70)
Vor jeder Fahrt eine Kurzprüfung von Reifen (Profiltiefe, Luftdruck), Beleuchtung, Bremsen (Trockentest), Flüssigkeitsständen und Sicherheitsausstattung (Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten). Die Abfahrtskontrolle ersetzt nicht die jährliche UVV-Prüfung am Fahrzeug, sondern ergänzt sie.
5. Verhalten bei Pannen und Unfällen
Sicherung der Unfallstelle (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck in 50 m bei Landstraße, 100 m auf der Autobahn), Notruf 110/112, Erste Hilfe, Unfallaufnahme mit Bilder und Daten, Schadenmeldung an das Unternehmen binnen 24 Stunden.
6. Dienstwagen-Spezifika
Erlaubnisse zur Privatnutzung, Mitnahme von Familienangehörigen, Auslandseinsätze (grüne Karte, Maut-Vignetten, länderspezifische Promille-Grenzen), Tankkarten-Nutzung, Fahrtenbuch-Pflicht (geldwerter Vorteil).
7. Drogen, Medikamente und Müdigkeit
Promille-Grenze für gewerbliche Fahrer (faktisch 0,0 ‰, im Schadensfall jede Konzentration grobe Fahrlässigkeit), Wirkung von Medikamenten (Antihistaminika, Schlafmittel, Schmerzmittel), Müdigkeit als unterschätzter Unfallgrund (alle zwei Stunden 15 Minuten Pause).
8. Meldepflichten im Unternehmen
Wer meldet was an wen — Schäden, Bußgelder, Führerscheinverlust, geänderte Wohnadresse für Anschreiben der Behörde. Klare Eskalationskette spart im Ernstfall Stunden — und ist im Audit ein zentraler Nachweis dafür, dass das Unternehmen Auffälligkeiten systematisch und nicht ad hoc bearbeitet.
Sonderfall: Außendienst und Auslandseinsätze
Wer für längere Touren ins europäische Ausland fährt, muss zusätzliche Punkte kennen: Strenge Promille-Grenzen in Skandinavien und Osteuropa (teilweise 0,0 ‰ statt 0,5 ‰), Mautpflichten und Vignettensysteme, Umweltzonen mit eigenen Stickern (Frankreich, Italien) sowie länderspezifische Mitführpflichten (Reservelampen-Set in Spanien, Alkohol-Test in Frankreich). In der jährlichen Unterweisung lohnen sich hier eigene 5 Minuten für die Länder, in denen Mitarbeiter tatsächlich unterwegs sind.
Praktisch: Eine kurze Länder-Checkliste in der Tankkarten-Tasche reduziert Bußgeldfälle erfahrungsgemäß deutlich. Wer einen verteilten Außendienst betreibt, kann dieselbe Checkliste auch in der App des Fuhrpark-Systems hinterlegen — die meisten Lösungen erlauben Fahrzeug-spezifische Notizen.
Wer darf die Fahrerunterweisung durchführen?
Die Unterweisung darf von jeder Person durchgeführt werden, die die Pflichtinhalte fachlich beherrscht und mit den betrieblichen Besonderheiten vertraut ist. Eine besondere Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben — die fachliche Eignung muss aber im Audit nachweisbar sein.
In der Praxis wird die Unterweisung von einer dieser Rollen übernommen:
- Fuhrparkleiter oder Fuhrpark-Beauftragter mit Schulung zur Sachkundigen
- Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII
- Geschäftsführer in Kleinbetrieben mit eigener Schulung
- Externe Schulungsstelle (TÜV, DEKRA, IHK, Berufsverbände) — typischerweise 50–150 € pro Mitarbeiter
- E-Learning-Plattform mit Test und automatischer Quittung — typischerweise 25–60 € pro Mitarbeiter und Jahr
Externe Anbieter und E-Learning-Tools sind besonders dann sinnvoll, wenn der Fuhrpark verteilte Standorte hat oder wenn die innerbetriebliche Compliance-Last hoch ist. Wer 30 oder mehr Mitarbeiter unterweisen muss, spart mit E-Learning typischerweise 10 bis 20 Stunden Verwaltungsarbeit pro Jahr.
Wie die Unterweisung praktisch ablaufen kann
Es gibt keine vorgeschriebene Form. Schriftliche Unterlagen plus Präsenzgespräch, Online-Schulung mit Test, Gruppenunterweisung in der Teamsitzung — alles möglich, sofern die acht Pflichtinhalte abgedeckt sind und die Teilnahme dokumentiert ist.
Format A: Präsenz-Unterweisung im Team
Klassischer Termin im Konferenzraum, 30 bis 45 Minuten, mit Präsentation und Diskussion. Quittungsliste am Ende — jeder Mitarbeiter unterschreibt, dass er die Unterweisung empfangen hat. Vorteil: Diskussion, Fragen, Praxisbeispiele. Nachteil: Termin-Koordination mit Außendienst und Schichtbetrieb.
Format B: Online-Schulung mit Quiz
E-Learning-Modul mit 10–15 Minuten Video oder interaktiver Folien, abschließendem Quiz und automatischer Quittungs-Mail. Vorteil: Mitarbeiter erledigen die Unterweisung zeit- und ortsunabhängig, das System dokumentiert lückenlos. Nachteil: Quiz-Antworten werden routiniert geklickt, ohne dass der Inhalt verinnerlicht wird.
Format C: Hybrid
Online-Modul vorab, anschließend ein 10-Minuten-Präsenzgespräch mit dem Fuhrparkleiter zur Klärung von Rückfragen und zur Besprechung der individuellen Fahrzeugkonfiguration. In der Praxis das wirksamste Format — aufwändiger als reine E-Learning, aber deutlich nachhaltiger.
Dokumentation und Aufbewahrung
Die Quittung muss vier Mindestangaben enthalten und für die Dauer von mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden — bei Personenschäden können zivilrechtliche Ansprüche auch nach drei Jahren noch geltend gemacht werden.
Pflichtinhalte der Quittung:
- Name, Datum und Unterschrift des unterwiesenen Mitarbeiters
- Name und Unterschrift der unterweisenden Person
- Datum der Unterweisung
- Inhaltliche Schwerpunkte (entweder als Liste der Themen oder als Verweis auf die zugrunde liegende Unterweisungs-Vorlage)
Im Papier-Workflow landet die Quittung typischerweise in einem Ordner pro Mitarbeiter — schnell unübersichtlich, sobald mehrere Mitarbeiter den Standort wechseln. Digital gelöst (Fuhrpark-Software mit Mitarbeiterakte) ist die Quittung in Sekunden auffindbar. Die Software Termine & Fristen hinterlegt die Quittungen in der Fahrer-Akte und mahnt den nächsten Unterweisungs-Termin automatisch — mehr im Fuhrparksoftware-Vergleich.
Vier häufige Fehler bei der Fahrerunterweisung
Fehler 1: „Nach der Einstellung war doch eine"
Die Erstunterweisung bei Einstellung ersetzt nicht die jährliche Wiederholung. Beide sind Pflicht. Wer das nicht trennt, hat in jedem zweiten Mitarbeiter-Audit ein Versäumnis stehen.
Fehler 2: Die Quittung wird vergessen
Die Unterweisung wurde gehalten, der Trainer hat es notiert — aber niemand hat eine Unterschrift eingeholt. Ohne Quittung gilt die Unterweisung im Audit als nicht durchgeführt. Bei der Online-Variante muss die System-Bestätigungs-Mail im System gespeichert werden.
Fehler 3: Bei längerer Abwesenheit wird nicht nachgeholt
Mitarbeiter in Elternzeit, Sabbatical oder Langzeit-Krankheit kommen zurück — und übernehmen das Fahrzeug, ohne dass die zwischenzeitlich überfällige Unterweisung nachgeholt wurde. Klassisches Versäumnis, das in einem digitalen System mit Fahrer-Status sofort auffällt.
Fehler 4: Nur einmal pro Jahr — ohne Anlassbezug
Wer einen Unfall hatte, ein neues Fahrzeug bekommt oder bei einer Pannenhilfe-Situation gefährliche Fehler gemacht hat, braucht eine außerordentliche Unterweisung — unabhängig vom Jahresturnus. § 12 ArbSchG ist hier eindeutig.
Kostenlose Vorlage: das Muster-Unterweisungsprotokoll
Damit nicht jeder Fuhrparkleiter die Unterweisung von Grund auf entwerfen muss, stellen wir das vollständige Mustermaterial als kostenlosen PDF-Download bereit — direkt einsatzbereit, ohne Registrierung.
Das Paket enthält das Unterweisungs-Skript für die Präsenz-Variante (mit Sprecher-Notizen), die Quittungsliste mit allen Pflichtfeldern und einen Themen-Index nach DGUV V70 § 35. Ergänzt wird das Material durch eine Checkliste für die Nachunterweisung bei Auffälligkeiten und ein Muster-Anschreiben für Mitarbeiter, die wegen Abwesenheit nachzuholen sind.
Wer die Unterweisung digital im Fuhrpark-System dokumentieren möchte, kann das gleiche Material als Online-Modul ableiten — Quiz-Fragen sind im Anhang als Vorlage enthalten. Mehr Details unten im Download-Kasten.
Checkliste
Unterweisung organisieren — die Sechs-Schritte-Reihenfolge
Wer die Unterweisung neu aufsetzt oder nach einem Stand-Wechsel den Prozess auffrischt, kann sich an dieser Reihenfolge orientieren. Sechs Schritte vom ersten Termin bis zur sauberen Quittung im System.
Mitarbeiter-Liste mit Fahrberechtigung erstellen
Alle Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge oder Privat-PKW dienstlich nutzen, in einer Liste erfassen. Sortiert nach Standort und Fahrzeug-Zuordnung.
Unterweisungs-Vorlage auf das eigene Unternehmen anpassen
Mustervorlage herunterladen, betriebliche Spezifika ergänzen (Standorte, Tankkartenanbieter, Schadensmeldung an wen). Auf maximal 30 Folien begrenzen.
Format wählen: Präsenz, Online oder hybrid
Bei < 10 Fahrern Präsenz, bei > 30 E-Learning, dazwischen hybrid. Format einmal festgelegt, dann konsistent durchziehen — Mischformen erzeugen Audit-Lücken.
Termin-Korridor und Erinnerungen aufsetzen
60 Tage vor Fälligkeit erste Erinnerung an Mitarbeiter, 30 Tage Eskalation an Vorgesetzten, 7 Tage Sperre der Fahrtberechtigung (organisatorisch). Mit Fuhrpark-Software automatisch lösbar.
Quittung digital erfassen
Quittungsliste nach jeder Unterweisung scannen oder digital signieren und in der Fahrer-Akte hinterlegen. Papier-Ordner sind nach 2 Jahren unübersichtlich.
Audit-Bericht halbjährlich generieren
Aus der Fuhrpark-Software einen Compliance-Bericht ziehen: Wer hat unterwiesen, wann ist die nächste Pflicht, wer ist überzogen. Halbjährlicher Sweep verhindert das große Versäumnis.
Kostenloser Download
Mustervorlage Fahrerunterweisung — sofort einsetzbar
Das vollständige Schulungsmaterial nach DGUV V70 § 35: Skript, Foliensatz-Outline, Quittungsliste, Quiz-Fragen für die digitale Variante. Anpassbar auf das eigene Unternehmen, ohne Registrierung herunterladbar.
- Komplettes Unterweisungs-Skript mit Sprecher-Notizen (~25 Minuten)
- Quittungsliste mit allen Pflichtfeldern nach DGUV V70
- 12 Quiz-Fragen für die digitale Variante mit Musterlösung
- Muster-Anschreiben für Nachholtermine bei Abwesenheit
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Wie lange muss die Fahrerunterweisung dauern?
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestdauer. In der Praxis sind 20 bis 45 Minuten realistisch. Wichtig ist nicht die Dauer, sondern die Abdeckung der acht Pflicht-Themenfelder und die nachweisbare Aufnahme durch den Mitarbeiter.
Können wir die Unterweisung als Video-Konferenz halten?
Ja. Eine Video-Schulung via Teams, Zoom oder Google Meet erfüllt die Pflicht, sofern die Teilnahme dokumentiert wird (Teilnehmer-Log, signierte Quittung im Nachgang). Reine E-Learning-Module ohne Live-Interaktion sind ebenfalls zulässig, müssen aber das Quiz mit Mindest-Bestehensgrenze koppeln, damit nicht durchgeklickt wird.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Unterweisung verweigert?
Der Halter muss die Unterweisung sicherstellen. Verweigert ein Mitarbeiter trotz mehrfacher Aufforderung, darf das Fahrzeug nicht überlassen werden — der Halter würde sonst seine eigene Pflicht verletzen. In der Praxis ist das fast nie ein Thema; der Konflikt entsteht eher durch zeitliche Engpässe als durch Ablehnung.
Müssen wir Aushilfen und Praktikanten unterweisen?
Ja, sobald sie ein Firmenfahrzeug fahren — auch nur einmal. Bei sehr kurzem Einsatz (Wochenend-Aushilfe) reicht eine Kurzunterweisung von 10 Minuten mit Quittung. Die Pflicht ist nicht an die Anstellungsdauer geknüpft.
Wie passt die Fahrerunterweisung zur jährlichen Führerscheinkontrolle?
Beides sind eigenständige Halterpflichten, die häufig zusammen erledigt werden: Bei der Führerscheinkontrolle wird die Fahrberechtigung geprüft, bei der Unterweisung das richtige Verhalten. Viele Unternehmen kombinieren beides in einem Termin — spart Verwaltungsaufwand.
Was kostet eine externe Fahrerunterweisung?
Externe Anbieter (TÜV, DEKRA, IHK, Berufsverbände) verrechnen typischerweise 50 bis 150 € pro Mitarbeiter. E-Learning-Lizenzen liegen bei 25 bis 60 € pro Mitarbeiter und Jahr. Bei Inhouse-Schulung kommt der Aufwand für Vorbereitung und Durchführung — bei 30 Mitarbeitern realistisch 8 bis 12 Stunden Fuhrparkleiter-Zeit.
Gilt die Unterweisung auch für reine Beifahrer?
Nein. Die UVV-Unterweisung richtet sich an den Fahrer. Beifahrer fallen unter die allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisung des Arbeitgebers, nicht unter die Fahrer-spezifische DGUV V70 § 35.