Beim Restwertleasing trägt der Leasingnehmer das Risiko. Ist das Fahrzeug am Ende weniger wert als vereinbart, muss die Differenz nachgezahlt werden.
Beim Restwertleasing wird zu Vertragsbeginn geschätzt, was das Auto am Ende der Laufzeit wert sein wird. Liegt der tatsächliche Marktwert bei Rückgabe darunter, muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen.
Dies ist das riskanteste Leasingmodell für Privat- und Gewerbekunden, da Faktoren wie Dieselfahrverbote oder Marktschwankungen zu massiven Nachzahlungen führen können. Sollten Sie in einem solchen Vertrag stecken, prüfen wir gerne, ob der berechnete Restwert marktgerecht angesetzt wurde.