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Lackschaden [Lack, Kratzer]

Beschädigung der Lackoberfläche (Kratzer, Absplitterungen).

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Lackschäden werden im Leasinggutachten streng bewertet. Kratzer, die sich nicht wegpolieren lassen, führen meist zu Minderwerten.

Ein Lackschaden gehört zu den häufigsten Abzugspunkten im Leasinggutachten. Unterschieden wird zwischen Kratzern, die durch Polieren entfernt werden können (Verschleiß), und solchen, die eine Neulackierung erfordern (Schaden).

Der Fingernagel-Test: Bleiben Sie mit dem Fingernagel im Kratzer hängen? Dann ist er meist zu tief für eine Politur und wird als Minderwert berechnet. Leasingengel-Tipp: Lassen Sie solche Schäden per Smart Repair beheben, bevor das Gutachten erstellt wird – das ist deutlich günstiger als der Abzug durch die Bank.

Häufige Fragen zu Lackschaden [Lack, Kratzer]

Wann muss ein Lackkratzer bezahlt werden?
Wenn er durch Polieren nicht mehr entfernbar ist. Solche Mängel werden im Schadenkatalog meist als reparaturbedürftig eingestuft.
Ja, eine professionelle Aufbereitung kann viele oberflächliche Kratzer entfernen.
Nur bei Vandalismus oder Unfall. Beachten Sie die Selbstbeteiligung im Vergleich zum Minderwert.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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