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Übermäßige Abnutzung [Recht, Gutachten]

Verschleiß, der über das vertraglich vereinbarte Maß hinausgeht.

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Übermäßige Abnutzung (z.B. Brandlöcher im Sitz, starke Kratzer) ist vom Leasingnehmer zu erstatten und wird als Minderwert abgerechnet.

Der Begriff übermäßige Abnutzung ist der juristische Dreh- und Angelpunkt bei Streitigkeiten nach der Rückgabe. Er beschreibt Zustände, die über das hinausgehen, was bei einer vertragsgemäßen Nutzung und dem entsprechenden Fahrzeugalter zu erwarten wäre.

Verschleiß vs. Übermäßige Abnutzung

  • Normaler Verschleiß: Leichte Kratzer an der Griffmulde, kleine Steinschläge, minimale Parkdellen (sofern kaum sichtbar). Diese sind durch die Leasingrate bezahlt.
  • Übermäßige Abnutzung: Brandlöcher im Polster, tiefe Kratzer bis auf die Grundierung, fehlende Wartungsnachweise oder starke Bordsteinschäden an den Felgen.

Leasingengel-Tipp:

Die Rechtsprechung ist hier oft auf der Seite der Verbraucher. Viele Dinge, die Gutachter als „übermäßig“ deklarieren, wurden von Gerichten bereits als „normal“ eingestuft. Unterschreiben Sie kein Protokoll, in dem Sie „Schäden anerkennen“, wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um normale Abnutzung handelt. Lassen Sie uns die Bewertung prüfen!

Häufige Fragen zu Übermäßige Abnutzung [Recht, Gutachten]

Was ist der Unterschied zu Verschleiß?
Verschleiß ist kostenlos. Übermäßige Abnutzung (z.B. Brandlöcher) ist vom Kunden zu zahlen.
Die Beweislast liegt beim Leasinggeber. Er muss nachweisen, dass der Zustand nicht dem Alter und der Laufleistung entspricht.
Ja, eine professionelle Aufbereitung kann viele Mängel beseitigen, die sonst als übermäßige Abnutzung berechnet würden.
Probleme bei der Rückgabe?
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