Mehrkilometer werden am Ende der Laufzeit mit einem festen Cent-Satz pro Kilometer nachberechnet, sofern die Toleranzgrenze überschritten wurde.
Mehrkilometer entstehen, wenn die am Ende der Laufzeit tatsächlich gefahrene Strecke die vertraglich vereinbarte Gesamtlaufleistung übersteigt. Diese werden mit einem im Vertrag festgelegten Cent-Satz nachberechnet.
Die Kulanzgrenze: Üblicherweise gewähren Leasinggeber eine Freigrenze von 2.500 Kilometern. Erst wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird jeder Kilometer (auch die innerhalb der Freigrenze) berechnet. Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung eine Kilometer-Entschädigung bei Unfällen vorsieht, die Ihre Laufleistung beeinflusst haben.