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Mehrkilometer

Gefahrene Kilometer, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen.

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Mehrkilometer werden am Ende der Laufzeit mit einem festen Cent-Satz pro Kilometer nachberechnet, sofern die Toleranzgrenze überschritten wurde.

Mehrkilometer entstehen, wenn die am Ende der Laufzeit tatsächlich gefahrene Strecke die vertraglich vereinbarte Gesamtlaufleistung übersteigt. Diese werden mit einem im Vertrag festgelegten Cent-Satz nachberechnet.

Die Kulanzgrenze: Üblicherweise gewähren Leasinggeber eine Freigrenze von 2.500 Kilometern. Erst wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird jeder Kilometer (auch die innerhalb der Freigrenze) berechnet. Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung eine Kilometer-Entschädigung bei Unfällen vorsieht, die Ihre Laufleistung beeinflusst haben.

Synonyme:
Zusatzkilometer

Häufige Fragen zu Mehrkilometer

Wie hoch ist die Kulanzgrenze bei Mehrkilometern?
Die meisten Verträge gewähren 2.500 km Toleranz. Erst darüber wird jeder Kilometer laut KM-Abrechnung berechnet.
Je nach Fahrzeugklasse liegen die Kosten meist zwischen 7 und 15 Cent pro Kilometer.
Ein wichtiger Punkt: Schäden, die durch die Mehr-KM bedingt sind (Verschleiß), dürfen nicht zusätzlich als Minderwert berechnet werden.
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