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0,03-%-Regelung: pauschal oder einzeln? Der Methoden-Vergleich.

Die 0,03-%-Pauschale unterstellt 15 Bürotage pro Monat. Wer weniger fährt, kann mit der 0,002-%-Einzelbewertung Hunderte Euro pro Jahr sparen — wenn der Arbeitgeber mitzieht und die Doku stimmt. Dieser Artikel erklärt beide Methoden und liefert einen Live-Rechner für den Direktvergleich.

Leasingengel-Redaktion6 Min. Lesezeit

Interaktiver Rechner

0,03 % oder 0,002 % — welche Methode rechnet sich für dich?

Gib Bruttolistenpreis und Pendel-Entfernung ein — wir rechnen beide Methoden parallel und markieren, welche bei deiner Fahrten- zahl günstiger ist. E-Auto- und Hybrid-Faktor sind eingebaut.

Inkl. Sonderausstattung, vor Rabatten. Wird auf volle 100 € abgerundet.

Einfache Strecke, nicht hin und zurück.

Elektro: 25 % bis 70.000 €, sonst 50 %. Hybrid: 50 %, wenn förderfähig.

10 Fahrten / Monat

Ab 15 Fahrten / Monat lohnt sich nur noch die 0,03-%-Pauschale.

Bemessungsgrundlage45.600,00 € (100 % vom BLP)
1-%-Privatnutzung (monatlich)456,00 €

Methode 1

0,03-%-Pauschale

273,60 € / Monat (Fahrten)

45.600,00 € × 0,03 % × 20 km

Geldwerter Vorteil gesamt:729,60 € / Monat

≈ 8.755,20 € / Jahr

Methode 2

0,002-%-Einzelbewertung

Empfehlung

182,40 € / Monat (Fahrten)

45.600,00 € × 0,002 % × 20 km × 10 F.

Geldwerter Vorteil gesamt:638,40 € / Monat

≈ 7.660,80 € / Jahr

Mit der Einzelbewertung sparst du 91,20 € pro Monat (≈ 1.094 € / Jahr) gegenüber der Pauschale — Voraussetzung: dein Arbeitgeber lässt die Methode zu und du dokumentierst die Fahrten lückenlos.

Worum es bei der 0,03-%-Regel geht

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf und damit zur Arbeit pendelt, hat zwei lohnsteuerpflichtige Komponenten: die 1-%-Regel für die allgemeine Privatnutzung und die 0,03-%-Regel für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (Hauptarbeitsplatz). Beide werden auf dieselbe Bemessungsgrundlage angewendet — den abgerundeten Bruttolistenpreis , ggf. reduziert auf 25 % bei E-Autos.

Die 0,03-%-Pauschale ist gesetzlich verankert in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Sie unterstellt monatlich 15 Arbeitstage — unabhängig davon, ob du tatsächlich so oft im Büro bist. Das ist genau die Schwäche, die die Einzelbewertung adressiert.

Pauschal: 0,03 % × BLP × Entfernung

Die Formel ist denkbar einfach:

Geldwerter Vorteil pro Monat = Bemessungsgrundlage × 0,03 % × einfache Entfernung in km

Beispiel: Bei einem Bruttolistenpreis von 45.678 € (abgerundet auf 45.600 €) und 20 km Pendelstrecke ergibt das 273,60 € pro Monat, die zusätzlich zur 1-%-Regel als Lohnbestandteil versteuert werden. Pro Jahr sind das knapp 3.283 €, die zu deinem Brutto hinzuaddiert werden — bei einem Grenzsteuersatz von 35 % macht das real ca. 1.150 € weniger netto.

Einzelbewertung: 0,002 % × BLP × Entfernung × Fahrten

Die 0,002-%-Einzelbewertung bewertet jede tatsächliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte einzeln. Das Verhältnis 0,002 % zu 0,03 % entspricht exakt 1:15 — die Pauschale gewinnt also rechnerisch ab 15 Fahrten pro Monat, die Einzelbewertung darunter.

Geldwerter Vorteil pro Monat = Bemessungsgrundlage × 0,002 % × Entfernung × Anzahl tatsächlicher Fahrten

Beim selben Fahrzeug (45.600 € BG, 20 km) und 8 tatsächlichen Bürotagen ergibt das nur 145,92 € pro Monat — eine Ersparnis von 127,68 € monatlich oder gut 1.530 € pro Jahr gegenüber der Pauschale. Im Rechner oben kannst du beide Methoden mit deinen eigenen Werten gegenüberstellen.

Voraussetzungen für die Einzelbewertung

Die Einzelbewertung ist kein Anspruch — sie setzt das ausdrückliche Einverständnis deines Arbeitgebers voraus. Das BMF-Schreiben vom 04.04.2018 (Rn. 10) nennt drei harte Voraussetzungen:

  1. Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers. In der Praxis als Zusatzvereinbarung zum Dienstwagen-Überlassungsvertrag oder als separate Vereinbarung.
  2. Lückenlose monatliche Aufzeichnung. Du dokumentierst pro Kalendermonat Datum und Strecke jeder Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Ein einfaches Excel- Sheet oder die Kalender-Funktion einer Fuhrpark-Software reicht — wichtig ist die Vollständigkeit.
  3. Kalenderjahr-Konsistenz. Die Methode gilt für das gesamte Kalenderjahr — du kannst nicht mitten im Jahr von Pauschale auf Einzelbewertung wechseln (oder umgekehrt). Der nächste Einstiegszeitpunkt ist immer der 1. Januar.

Eine vierte, oft übersehene Klausel: Die Einzelbewertung wird auf maximal 180 Fahrten pro Kalenderjahr gedeckelt. Mehr Fahrten bringen also nichts — die Pauschale gewinnt automatisch. Im Rechner kappen wir bei 15 Fahrten / Monat, was im Jahresschnitt den 180 entspricht.

Drei typische Szenarien

Damit du ein Gefühl für die Größenordnungen bekommst, hier drei Modellrechnungen bei einem Verbrenner mit 45.600 € Bemessungsgrundlage und 20 km Pendelstrecke (Werte pro Jahr, jeweils nur die 0,03-/0,002-%-Komponente — die 1-%-Regel bleibt zusätzlich):

  • Vollzeit im Büro (20 Fahrten / Monat): Pauschale 273,60 € · Einzelbewertung gekappt auf 273,60 € — kein Unterschied.
  • Hybrid 2 / 3 Tage (10 Fahrten / Monat): Pauschale 273,60 € · Einzelbewertung 182,40 € — 91,20 € Ersparnis / Monat = 1.094 € / Jahr.
  • Vier Tage Homeoffice (4 Fahrten / Monat): Pauschale 273,60 € · Einzelbewertung 72,96 € — 200,64 € Ersparnis / Monat = 2.408 € / Jahr.

Was die Methode für E-Autos und Hybride bedeutet

Die 0,03-/0,002-%-Regel wendet immer den gleichen Anteil auf dieselbe Bemessungsgrundlage wie die 1-%-Regel an. Das heißt: bei einem E-Auto unter 70.000 € BLP greift automatisch der 25-%-Faktor — die 0,03-%-Pauschale schrumpft entsprechend auf ein Viertel. Bei 60.000 € BLP und 30 km Entfernung zahlst du also nicht 540 €, sondern nur 135 € monatlich für die Pendel-Komponente.

Bei Plug-in-Hybriden, die die Förderkriterien (CO₂ ≤ 50 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km) erfüllen, halbiert sich die Bemessungsgrundlage. Erfüllt das Fahrzeug die Schwelle nicht, gilt seit 2022 wieder die volle 100-%-Bemessung — der frühere Sondertarif für „nicht-förderfähige" PHEV ist ersatzlos gestrichen.

Pendlerpauschale: bleibt sie?

Ja. Die Entfernungspauschale (0,30 € pro km bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) kannst du auch als Dienstwagen-Nutzer in der Steuererklärung ansetzen — sie wirkt steuermindernd, während der 0,03-%-Aufschlag steuererhöhend wirkt. Bei der Einzelbewertung kürzt das Finanzamt die anrechenbaren Werbungskosten anteilig auf die tatsächlichen Fahrten. Mehr dazu in unserem Detail- Artikel zur Pendlerpauschale mit Firmenwagen .

Was du vor der Entscheidung tun solltest

  1. Rechne mit dem Rechner oben deine konkreten Werte durch (Bruttolistenpreis, Entfernung, realistische Bürotage).
  2. Vergleiche das jährliche Sparpotenzial mit dem Dokumentations-Aufwand — bei weniger als 50 € / Monat Ersparnis ist die Pauschale meist die ehrlichere Wahl.
  3. Sprich mit deinem Arbeitgeber. Manche Unternehmen lehnen die Einzelbewertung pauschal ab (HR-Aufwand), andere bieten sie standardmäßig an.
  4. Hole vor dem Jahreswechsel ein kurzes steuerliches Statement ein — die Methode gilt für 12 Monate, ein Fehlstart kostet ein ganzes Jahr.

Stand und Aktualisierung

Dieser Artikel basiert auf § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG und dem BMF-Schreiben vom 04.04.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001), jeweils in der zum 1. Januar 2026 gültigen Fassung. Wir aktualisieren ihn, sobald sich die 0,002-%-Methode oder die E-Auto-Schwellen ändern. Stand: 2026-06-03.

FAQ

Häufige Fragen zur 0,03-%-Regel.

Was genau ist die 0,03-%-Regel?

Die 0,03-%-Regel ist die pauschale Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen. Pro Monat erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,03 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis, ggf. reduziert auf 25 % bei E-Autos) je Kilometer einfacher Entfernung. Die Pauschale unterstellt 15 Arbeitstage pro Monat — egal, ob du tatsächlich so oft fährst oder nicht.

Wann lohnt sich die 0,002-%-Einzelbewertung als Alternative?

Sobald du an weniger als 15 Tagen pro Monat (180 Tagen pro Jahr) tatsächlich ins Büro fährst. Klassisches Homeoffice-Szenario: 2 Tage Büro / 3 Tage Homeoffice ergeben ~9 Bürotage pro Monat. Bei 45.000 € Bemessungsgrundlage und 20 km Pendelstrecke spart das ~110 € im Monat gegenüber der Pauschale — über 1.300 € im Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einzelbewertung?

Drei Voraussetzungen aus dem BMF-Schreiben vom 04.04.2018: (1) Der Arbeitgeber muss die Einzelbewertung schriftlich zustimmen — sie ist kein Anspruch des Arbeitnehmers. (2) Du musst die tatsächlichen Fahrten kalendarisch lückenlos dokumentieren (Datum, Hin-/Rückfahrt). (3) Die Methode gilt für das gesamte Kalenderjahr — kein unterjähriger Wechsel. Maximal 180 Fahrten pro Jahr werden anerkannt.

Wie hoch ist die 0,03-%-Regel bei einem E-Auto?

Bei reinen Elektrofahrzeugen mit Bruttolistenpreis bis 70.000 € reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 25 % — die 0,03-%-Pauschale wird also auf 25 % des Bruttolistenpreises angewendet, nicht auf den vollen Wert. Bei 60.000 € BLP und 20 km Pendelstrecke ergibt das nur 90 € statt 360 € geldwerter Vorteil im Monat. Über 70.000 € BLP gilt der reduzierte Satz von 50 %.

Was passiert, wenn ich nur sporadisch ins Büro fahre?

Hier zahlt sich die Einzelbewertung doppelt aus: jede nicht gefahrene Bürofahrt reduziert die Steuerlast direkt. Bei 4–5 Bürotagen pro Monat (z. B. ein „Bürotag pro Woche") liegt die Einzelbewertung bei nur 30 % des Pauschalwerts. Wichtig: auch wenn du den Wagen privat oft nutzt, zählt für die 0,03-/0,002-%-Komponente ausschließlich, wie oft du damit zur Arbeit fährst.

Muss ich die Einzelbewertung beim Finanzamt anmelden?

Die Wahl trifft dein Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugs. Falls dein Arbeitgeber die Pauschale anwendet, du aber faktisch unter der 180-Tage-Schwelle bleibst, kannst du den Differenzbetrag im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung über die Anlage N als Werbungskostenkorrektur korrigieren — vorausgesetzt, du hast die Fahrten lückenlos dokumentiert.

Gilt die 0,03-%-Regel auch in Elternzeit oder Langzeit-Krankheit?

Für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug nachweislich nicht für Fahrten Wohnung-Arbeit genutzt wurde (z. B. Elternzeit, längere Krankheit), entfällt der 0,03-%-Aufschlag. Voraussetzung ist eine Dokumentation gegenüber dem Arbeitgeber — eine bloße Nicht-Nutzung reicht nicht.

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