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Schiedsgutachterverfahren

Neutrales Verfahren zur Klärung von Differenzen bei der Schadensbewertung.

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Was ist ein Schiedsgutachterverfahren?

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs ist oft der kritischste Punkt im gesamten Leasingzyklus. Nicht selten gehen die Meinungen von Leasinggeber (Autohaus oder Leasingbank) und Leasingnehmer (Kunde) darüber auseinander, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet. Der Händler sieht einen Schaden, der Kunde hingegen nur eine vertragsgemäße Gebrauchsspur. Wenn sich beide Parteien nicht einigen können, kommt das sogenannte Schiedsgutachterverfahren ins Spiel.

Dabei handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Anstatt sofort einen Anwalt einzuschalten und vor Gericht zu ziehen, einigen sich beide Parteien darauf, einen neutralen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser Experte bewertet die strittigen Mängel am Fahrzeug objektiv.

Wann kommt es zum Einsatz?

Das Verfahren wird meist dann initiiert, wenn das Rückgabeprotokoll vom Kunden nicht akzeptiert wird und eine gütliche Einigung scheitert. Typische Streitpunkte sind:

  • Kratzer im Lack (Gebrauchsspur vs. Lackschaden)
  • Dellen oder Beulen
  • Zustand des Innenraums (z.B. Polsterflecken)
  • Abnutzung der Reifen oder Felgen

Wichtig ist hierbei die fachliche Unterscheidung zwischen Minderwert und Reparaturkosten. Im Leasing muss der Kunde in der Regel nur für den Minderwert aufkommen, der durch übermäßige Abnutzung entstanden ist. Dieser ist oft niedriger als die vollen Kosten einer Neuwagen-ähnlichen Instandsetzung, die Händler gerne veranschlagen.

Der Ablauf des Verfahrens

Der Prozess folgt in der Regel einem festen Schema, um Fairness zu gewährleisten:

  1. Einigung: Beide Parteien verständigen sich darauf, einen Schiedsgutachter einzuschalten. Oft ist die Organisation (z.B. DEKRA, TÜV oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) bereits im Leasingvertrag oder den AGB benannt.
  2. Begutachtung: Der Sachverständige prüft das Fahrzeug. Dabei orientiert er sich an festen Richtlinien (z.B. dem „Schadenkatalog“), die definieren, was als normale, altersentsprechende Abnutzung gilt und was als Schaden zu werten ist.
  3. Schiedsspruch: Das Ergebnis des Gutachters ist für beide Seiten bindend. Es beendet den Streit rechtlich verbindlich, sofern keine groben Fehler im Gutachten nachgewiesen werden können (sogenannte „offenbare Unrichtigkeit“).

Vorteile für den Verbraucher

Für den Endverbraucher bietet dieses Verfahren Sicherheit und spart Nerven sowie Geld. Ein Gerichtsprozess kann Jahre dauern und durch Anwalts- und Gerichtskosten das finanzielle Risiko enorm steigern. Das Schiedsgutachterverfahren ist meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Zudem sind die Gutachter zur Neutralität verpflichtet, was die Chance auf eine faire Bewertung der Schäden deutlich erhöht, im Gegensatz zu einem einseitigen Kostenvoranschlag der hauseigenen Werkstatt des Leasinggebers.

Synonyme:
Schiedsgutachten

Häufige Fragen zu Schiedsgutachterverfahren

Wer trägt die Kosten für das Schiedsgutachterverfahren?
Üblicherweise werden die Kosten für den Gutachter zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geteilt (oft 50/50). Es lohnt sich jedoch ein genauer Blick in die AGB des Leasingvertrags, da dort teilweise abweichende Regelungen zur Kostenübernahme getroffen sein können.
Ja. Mit der Einigung auf das Verfahren unterwerfen sich beide Parteien dem Urteil des Sachverständigen. Der ordentliche Rechtsweg (Klage vor Gericht) ist danach für die begutachteten Punkte in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, das Gutachten ist offensichtlich fehlerhaft oder parteiisch.
Nicht einseitig. Da der Gutachter neutral sein muss, müssen beide Parteien der Person oder Organisation zustimmen. Oft schlagen Leasinggeber Organisationen wie TÜV, DEKRA oder die DAT vor. Sie sollten keinen Gutachter akzeptieren, der in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zum Autohaus steht.
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