Bei einigen Leasingverträgen wird der Leasingnehmer am Gewinn beteiligt, wenn das Fahrzeug zu einem höheren Preis als dem kalkulierten Restwert verkauft wird.
Bei einigen Vertragsformen (oft im Restwertleasing) gibt es eine Mehrerlösbeteiligung. Erzielt der Leasinggeber beim Verkauf des Fahrzeugs nach Vertragsende einen höheren Preis als den kalkulierten Restwert, wird der Kunde am Gewinn beteiligt (meist zu 75 %).
Dies klingt attraktiv, tritt aber meist nur ein, wenn der Marktwert für Gebrauchtwagen extrem gestiegen ist. Im Gegenzug tragen Sie bei diesen Verträgen meist auch das Risiko eines Mindererlöses.