Der Begriff Mehrerlösbeteiligung klingt zunächst kompliziert, ist aber für Leasingnehmer – insbesondere beim Restwertleasing – eine sehr positive Nachricht. Er beschreibt eine finanzielle Rückvergütung, die am Ende der Leasinglaufzeit auftreten kann, wenn sich das Fahrzeug als wertstabiler erweist als ursprünglich angenommen.
Wann kommt die Mehrerlösbeteiligung zum Einsatz?
Um die Mehrerlösbeteiligung zu verstehen, muss man zunächst wissen, dass es zwei Hauptarten von Leasingverträgen gibt:
- Kilometerleasing: Hier spielt der spätere Verkaufspreis des Autos für Sie keine Rolle.
- Restwertleasing: Hier wird zu Vertragsbeginn ein voraussichtlicher Wert des Autos zum Vertragsende (der Restwert) kalkuliert.
Die Mehrerlösbeteiligung ist ein fester Bestandteil des Restwertleasings. Bei dieser Vertragsform tragen Sie als Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. Das bedeutet: Ist das Auto am Ende weniger wert als kalkuliert, müssen Sie nachzahlen. Umgekehrt – und hier greift die Mehrerlösbeteiligung – sollen Sie aber auch davon profitieren, wenn das Auto mehr wert ist als kalkuliert.
Wie funktioniert die Berechnung?
Wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben, verkauft der Leasinggeber das Auto oder lässt den aktuellen Marktwert gutachterlich feststellen. Liegt dieser Verkaufserlös über dem im Vertrag festgelegten Restwert, entsteht ein „Mehrerlös“.
In den meisten Leasingverträgen ist geregelt, dass dieser Gewinn zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer aufgeteilt wird. Die gängigste Aufteilung ist die 75/25-Regelung:
- 75 % des Mehrerlöses werden an Sie als Kunden ausgezahlt.
- 25 % des Mehrerlöses behält die Leasinggesellschaft (als Bearbeitungsgebühr und Gewinnmarge).
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, in Ihrem Leasingvertrag wurde ein Restwert von 20.000 Euro festgelegt. Am Ende der Laufzeit ist der Gebrauchtwagenmarkt stark und das Auto wird für 24.000 Euro verkauft.
- Differenz (Mehrerlös): 4.000 Euro
- Ihr Anteil (75 %): 3.000 Euro Auszahlung an Sie
- Anteil der Bank (25 %): 1.000 Euro
Warum erhält man nicht 100 %?
Verbraucherschützer und Gerichte haben in der Vergangenheit bestätigt, dass eine Aufteilung rechtens ist. Der Anteil, den die Bank einbehält, dient dazu, den Verwaltungsaufwand für den Verkauf des Fahrzeugs zu decken. Wichtig ist jedoch: Der Leasinggeber darf den Mehrerlös nicht komplett für sich behalten, wenn Sie das Restwertrisiko getragen haben.
Fazit für Endverbraucher
Achten Sie beim Abschluss eines Restwertleasingvertrags unbedingt auf die Klausel zur Mehrerlösbeteiligung. Sie ist Ihr finanzieller „Bonus“ für eine pflegliche Behandlung des Fahrzeugs und eine gute Marktentwicklung. Sollte der Händler Ihnen diese Beteiligung verweigern, ist Vorsicht geboten – seriöse Angebote beinhalten immer eine faire Splittung des Gewinns.