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Kulanzregelung

Freiwilliges Entgegenkommen des Leasinggebers bei Abweichungen.

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Kulanzregelungen (z.B. bei der Kilometer-Toleranzgrenze von meist 2.500 km) können die Kosten bei der Abrechnung erheblich senken.

Eine Kulanzregelung ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Leasinggebers ohne rechtliche Verpflichtung. Dies kann bei kleinen Überschreitungen der Kilometerleistung oder strittigen Bagatellschäden vorkommen.

Leasingengel-Rat: Verlassen Sie sich nicht auf Kulanz. Ein professionell geprüftes Gutachten ist ein weitaus stärkeres Argument als die Hoffnung auf das Wohlwollen der Bank. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte hart zu verteidigen statt auf Kulanz zu hoffen.

Synonyme:
Toleranzgrenze

Häufige Fragen zu Kulanzregelung

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