Die KM-Abrechnung ist der mathematische Abschluss Ihres Kilometerleasing-Vertrags. Hierbei wird die tatsächlich gefahrene Strecke mit der vertraglich vereinbarten Laufleistung verglichen.
Cent-Sätze und Freigrenzen
In jedem Vertrag ist definiert, wie viele Cent pro Mehrkilometer nachgezahlt werden müssen und wie viel für Minderkilometer erstattet wird. Meist gibt es eine Freigrenze von 2.500 km in beide Richtungen. Leasingengel-Tipp: Prüfen Sie Ihre Endabrechnung genau. Manchmal werden Mehrkilometer berechnet, obwohl der Minderwert des Fahrzeugs bereits die Wertminderung durch die höhere Laufleistung abdeckt (Doppelbestrafungsverbot).