Die Instandsetzungsrichtlinien (oft auch als Schadenkatalog oder Rückgaberichtlinien bezeichnet) sind eines der wichtigsten Dokumente in einem Leasingvertrag. Für viele Leasingnehmer ist die Fahrzeugrückgabe ein Moment der Unsicherheit: Welche Kratzer sind erlaubt? Muss ich für jede kleine Delle bezahlen? Hier schaffen die Instandsetzungsrichtlinien Klarheit und Rechtssicherheit.
Was genau regeln diese Richtlinien?
Im Kern definieren diese Richtlinien den akzeptierten Zustand des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit. Da ein Leasingfahrzeug kein Neuwagen mehr ist, wenn Sie es zurückgeben, erwartet der Leasinggeber auch keinen Neuzustand. Das Fahrzeug darf alters- und laufleistungsentsprechende Gebrauchsspuren aufweisen. Die Richtlinien ziehen die exakte Grenze zwischen dieser vertragsgemäßen Abnutzung und echten Schäden, die den Fahrzeugwert mindern.
Der Unterschied zwischen Gebrauchsspuren und Schäden
Dies ist der häufigste Streitpunkt. Die Instandsetzungsrichtlinien enthalten meist detaillierte Beschreibungen und oft sogar Bilderbeispiele für verschiedene Bauteile (Lack, Felgen, Innenraum, Glas).
- Akzeptierte Gebrauchsspuren: Dies sind Spuren, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch unvermeidbar sind. Dazu gehören typischerweise oberflächliche Kratzer, die sich wegpolieren lassen, leichte Steinschläge an der Frontschürze oder minimale Abnutzungen an den Sitzwangen. Diese Mängel werden Ihnen nicht berechnet.
- Berechenbare Schäden: Hierbei handelt es sich um Beschädigungen, die über das normale Maß hinausgehen oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Beispiele sind tiefe Kratzer bis auf die Grundierung, Dellen mit Lackbeschädigung, Brandlöcher in den Sitzen oder stark beschädigte Felgenhörner.
Transparenz durch den Schadenkatalog
Seriöse Leasinggesellschaften und Hersteller orientieren sich oft an den fairen Fahrzeugbewertungskriterien unabhängiger Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA sowie Branchenverbänden. Vor der Rückgabe wird das Fahrzeug meist von einem unabhängigen Gutachter auf Basis genau dieser Instandsetzungsrichtlinien geprüft. Der Gutachter dokumentiert jeden Mangel und gleicht ihn mit dem Katalog ab.
Wichtig für den Verbraucher
Sie sollten sich diese Richtlinien idealerweise schon vor Vertragsabschluss, spätestens aber einige Wochen vor der Rückgabe genau ansehen. Wenn Sie wissen, was als Schaden gilt, können Sie entscheiden, ob Sie bestimmte Mängel vor der Rückgabe selbst (z. B. via Smart Repair) beheben lassen, was oft günstiger ist als die Abrechnung über den Leasinggeber. Beachten Sie jedoch: Bei der Abrechnung durch den Leasinggeber müssen Sie meist nicht die vollen Reparaturkosten tragen, sondern nur den sogenannten Minderwert, der oft niedriger ausfällt.