Der geldwerte Vorteil entsteht, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Leasingwagen auch zur privaten Nutzung überlässt. Dieser Vorteil wird wie Einkommen behandelt und muss versteuert werden.
Versteuerungsmethoden
Üblicherweise wird der Vorteil über die 1-Prozent-Regelung (pauschal) oder über ein Fahrtenbuch (individuell) ermittelt. Bei E-Autos sinkt dieser Satz auf 0,5 % oder sogar 0,25 %. Wichtig: Auch wenn der Steuersatz niedrig ist, bleibt die Verantwortung für den Fahrzeugzustand bei der Rückgabe bestehen. Schäden mindern nicht den geldwerten Vorteil, erhöhen aber die Kosten am Ende der Laufzeit.