Der kleine, aber teure Unterschied
Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Delle und Beule oft synonym verwendet. Wer jedoch kurz vor der Leasing-Rückgabe steht, sollte den feinen Unterschied kennen. Denn für den Gutachter und die Leasinggesellschaft sind dies zwei physikalisch unterschiedliche Schadenbilder, die sich massiv auf die Reparaturkosten und damit auf die Endabrechnung auswirken können.
Was ist eine Delle?
Eine Delle ist eine Verformung des Materials nach innen (konkav). Sie entsteht durch Druck von außen auf das Karosserieblech. Stellen Sie sich vor, Sie drücken mit dem Daumen in einen Pizzateig – das Ergebnis ist eine Delle.
- Typische Ursachen: Hagelschaden, Steinschlag, Türanschlag eines parkenden Autos (Parkrempler) oder ein Einkaufswagen, der gegen das Auto rollt.
- Bedeutung für das Leasing: Dellen sind die häufigsten Schäden bei der Rückgabe. Die gute Nachricht: Wenn der Lack nicht beschädigt ist, lassen sich diese oft kostengünstig mittels Smart-Repair (Ausbeultechnik ohne Lackieren) entfernen.
Was ist eine Beule?
Eine Beule ist eine Verformung des Materials nach außen (konvex). Sie wölbt sich also vom Fahrzeug weg. Eine einfache Eselsbrücke: „Eine Beule bekommt man (am Kopf), eine Delle drückt man rein.“
- Typische Ursachen: Beulen sind an der Außenhaut eines Autos seltener. Sie entstehen meist, wenn von innen etwas gegen das Blech drückt (z. B. ungesicherte Ladung im Kofferraum, die gegen die Seitenwand rutscht) oder durch komplexe Verwindungen bei einem Unfall.
- Bedeutung für das Leasing: Beulen sind oft problematischer als Dellen. Da das Metall hierbei oft „gestreckt“ wurde, ist eine Rückverformung schwieriger. Häufig muss das Bauteil konventionell instandgesetzt (gespachtelt und lackiert) oder sogar getauscht werden, was die Kosten treibt.
Bewertung bei der Rückgabe
Nicht jede Delle führt zu einer Nachzahlung. Entscheidend ist der sogenannte Schadenkatalog Ihrer Leasinggesellschaft. Dieser definiert, was als „normale Gebrauchsspur“ (keine Kosten) und was als „Minderwert“ (Kosten) gilt.
Kleine Dellen (oft bis ca. 2 cm Durchmesser) ohne Lackbeschädigung werden bei einer Laufzeit von drei Jahren häufig als vertragsgemäße Nutzung akzeptiert. Größere Dellen, eine Häufung von Dellen (z. B. Hagel) oder Beulen, die das Material überdehnt haben, werden hingegen als Schaden berechnet. Wichtig: Ihnen werden in der Regel nicht die vollen Reparaturkosten, sondern lediglich der Minderwert in Rechnung gestellt.