Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs ist für viele Leasingnehmer mit Unsicherheit verbunden. Die große Sorge gilt oft hohen Nachzahlungen für kleine Kratzer oder Dellen. Hier schafft der sogenannte Dekra-Standard (oft auch als „Schadenkatalog“ oder Kriterien für die „Faire Fahrzeugbewertung“ bezeichnet) Abhilfe und sorgt für notwendige Transparenz zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer.
Was ist der Dekra-Standard?
Der Dekra-Standard ist ein von der unabhängigen Prüforganisation DEKRA entwickelter Kriterienkatalog, der im Leasinggeschäft als Branchenmaßstab für die Zustandsbewertung gilt. Er dient dazu, den Zustand eines Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit objektiv und neutral zu beurteilen. Das Hauptziel dieses Standards ist die klare und nachvollziehbare Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen Gebrauchsspuren und berechenbaren Schäden.
Der entscheidende Unterschied: Gebrauchsspur vs. Schaden
Nicht jeder optische Mangel mindert den Wert des Fahrzeugs auf kostenpflichtige Weise. Der Dekra-Standard berücksichtigt explizit das Alter und die Laufleistung des Autos. Ein Fahrzeug, das drei Jahre lang im Straßenverkehr bewegt wurde, ist kein Neuwagen mehr und darf entsprechende Spuren der Nutzung aufweisen.
- Akzeptierte Gebrauchsspuren (kostenfrei): Hierbei handelt es sich um optische Veränderungen, die bei normalem, vertragsgemäßem Gebrauch unvermeidbar sind. Dazu zählen laut Dekra-Standard beispielsweise leichte Oberflächenkratzer, die polierbar sind, kleine Steinschläge an der Front (sofern keine Rissbildung vorliegt) oder leichte Abnutzungen an den Griffschalen der Türen sowie im Innenraum an Pedalen und Sitzen.
- Berechenbare Schäden (kostenpflichtig): Dies sind Beschädigungen, die über das normale Maß hinausgehen oder auf unsachgemäßen Gebrauch bzw. Unfälle zurückzuführen sind. Beispiele hierfür sind tiefe Beulen, Kratzer, die bis auf die Grundierung reichen, Brandlöcher in den Polstern, stark beschädigte Felgen oder Risse in den Glasscheiben und Scheinwerfern.
Wie funktioniert die Bewertung in der Praxis?
Bei der Rückgabe begutachtet ein unabhängiger Sachverständiger (oft direkt von der DEKRA oder ein Gutachter, der nach deren Kriterien arbeitet) das Fahrzeug. Anhand des Schadenkatalogs, der oft auch Bildbeispiele enthält, wird Punkt für Punkt geprüft. Ein wesentlicher Vorteil für Endverbraucher: Selbst wenn ein Schaden gemäß Dekra-Standard festgestellt wird, müssen Sie in der Regel nicht die vollen Reparaturkosten einer Markenwerkstatt tragen. Stattdessen wird meist lediglich der sogenannte Minderwert berechnet. Dieser beziffert den Wertverlust, den das Fahrzeug durch den Schaden im Verkauf erleidet, was oft deutlich günstiger ist als die Reparaturkosten.
Fazit
Der Verweis auf den Dekra-Standard im Leasingvertrag bietet Ihnen Schutz vor Willkür. Der Leasinggeber kann nicht subjektiv entscheiden, was ein Mangel ist. Durch die standardisierten Kriterien herrscht Klarheit für beide Vertragsparteien.