Startseite > Leasing Lexikon > Bruttolistenpreis

Bruttolistenpreis

Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) inklusive Mehrwertsteuer.

Schnell-Navigation

Der Bruttolistenpreis (BLP) ist die maßgebliche Basis für die Berechnung der Dienstwagensteuer (1%-Regelung).

Der Bruttolistenpreis (BLP) ist die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer. Er ist die gesetzliche Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils (1%-Regelung).

Wichtig: Auch wenn der Leasinggeber hohe Rabatte gewährt oder es sich um einen Gebrauchtwagen handelt – für die Steuer zählt immer der volle BLP im Neuzustand. Sonderausstattungen erhöhen diesen Wert zusätzlich.

Synonyme:
Listenpreis

Häufige Fragen zu Bruttolistenpreis

Warum ist der Bruttolistenpreis (BLP) so wichtig?
Der BLP ist die gesetzliche Basis für die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1-Prozent-Regelung.
Nein. Für das Finanzamt zählt immer die unverbindliche Preisempfehlung zum Zeitpunkt der Erstzulassung, unabhängig von gewährten Nachlässen.
Ja, bei Elektroautos entscheidet der BLP (Grenze 70.000 €), ob die 0,25%-Regelung angewendet werden kann.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

Nach bestimmten Begriffen im Leasing-Lexikon suchen:

Suche:
(löschen)
0