Der Bruttolistenpreis (BLP) ist die maßgebliche Basis für die Berechnung der Dienstwagensteuer (1%-Regelung).
Der Bruttolistenpreis (BLP) ist die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer. Er ist die gesetzliche Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils (1%-Regelung).
Wichtig: Auch wenn der Leasinggeber hohe Rabatte gewährt oder es sich um einen Gebrauchtwagen handelt – für die Steuer zählt immer der volle BLP im Neuzustand. Sonderausstattungen erhöhen diesen Wert zusätzlich.