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0,25-Prozent-Regelung

Maximale Steuervergünstigung für reine Elektro-Dienstwagen.

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Was ist die 0,25-Prozent-Regelung?

Die 0,25-Prozent-Regelung ist die steuerlich attraktivste Methode zur Versteuerung eines privat genutzten Dienstwagens in Deutschland. Sie wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um die Elektromobilität massiv zu fördern, und stellt eine Sonderform der pauschalen Versteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils dar. Während Fahrer von klassischen Verbrennern monatlich 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises als fiktives Einkommen versteuern müssen, reduziert sich dieser Wert bei qualifizierten Elektrofahrzeugen auf ein Viertel – also lediglich 0,25 Prozent.

Voraussetzungen für die Anwendung

Nicht jedes Elektroauto profitiert automatisch von dieser maximalen Förderung. Damit die 0,25-Prozent-Regelung greift, müssen zwei wesentliche Kriterien erfüllt sein:

  • Antriebsart: Das Fahrzeug muss ein reines Batterie-Elektrofahrzeug (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (Wasserstoff) sein. Plug-in-Hybride sind von der 0,25-Prozent-Regel explizit ausgeschlossen (für sie gilt unter bestimmten Voraussetzungen die 0,5-Prozent-Regel).
  • Bruttolistenpreis (BLP): Dies ist der entscheidende Faktor. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (inklusive aller Sonderausstattungen und der Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung) darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

Die Preisgrenze: Das müssen Sie wissen

Die Grenze für den Bruttolistenpreis (BLP) ist dynamisch und wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes angepasst. Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2024 angeschafft wurden, gilt eine erhöhte Grenze von 70.000 Euro (zuvor lag diese bei 60.000 Euro).

Das bedeutet für Sie als Leasingnehmer: Kostet Ihr Wunsch-Leasingfahrzeug laut Liste inklusive Extras maximal 70.000 Euro, versteuern Sie nur 0,25 Prozent. Liegt der Preis auch nur einen Euro darüber (z. B. 70.001 Euro), rutscht das gesamte Fahrzeug in die 0,5-Prozent-Versteuerung. Es lohnt sich also beim Konfigurieren des Leasingwagens, penibel auf den Endpreis zu achten und notfalls auf teure Sonderausstattungen zu verzichten, um unter der Schwelle zu bleiben.

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung

Der finanzielle Unterschied ist im monatlichen Netto-Gehalt deutlich spürbar. Nehmen wir an, Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei ca. 40 Prozent und Sie fahren einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 55.000 Euro.

  • Klassischer Verbrenner (1 %): 550 Euro zu versteuernder Betrag. Ihre effektive Kostenbelastung liegt bei ca. 220 Euro netto monatlich.
  • Elektroauto (0,25 %): 137,50 Euro zu versteuernder Betrag. Ihre effektive Kostenbelastung liegt bei nur ca. 55 Euro netto monatlich.

Fazit: Die 0,25-Prozent-Regelung macht moderne E-Autos im Leasing für Arbeitnehmer extrem erschwinglich und ist oft günstiger als ein privates Leasing ohne Dienstwagenprivileg.

Häufige Fragen zu 0,25-Prozent-Regelung

Gilt die 0,25-Prozent-Regelung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Plug-in-Hybride können maximal von der 0,5-Prozent-Regelung profitieren, sofern sie eine bestimmte elektrische Mindestreichweite haben oder einen CO2-Grenzwert unterschreiten. Die 0,25-Prozent-Regel ist reinen Elektro- und Wasserstoffautos vorbehalten.
Liegt der Bruttolistenpreis (zum Zeitpunkt der Erstzulassung 2024) über der Höchstgrenze von 70.000 Euro, wird das Fahrzeug mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert. Das ist immer noch die Hälfte der Steuerlast eines Verbrenners, aber doppelt so viel wie bei der 0,25-Prozent-Regelung.
Ja, die Reduzierung wirkt sich auch auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aus. Statt der üblichen 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer werden hier ebenfalls nur 0,0075 Prozent (ein Viertel) des Bruttolistenpreises pro Kilometer angesetzt.
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