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0,25-Prozent-Regelung

Maximale Steuervergünstigung für reine Elektro-Dienstwagen.

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Für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € muss monatlich nur 0,25 % des BLP als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die 0,25-Prozent-Regelung ist damit der steuerliche „Jackpot“ für Nutzer von rein elektrischen Dienstwagen.

Dies macht das Leasing von Elektroautos für Arbeitnehmer extrem attraktiv, da die Netto-Belastung im Vergleich zum Verbrenner (1%-Regel) massiv sinkt. Achtung bei der Rückgabe: Auch wenn Sie nur 0,25 % versteuern, basieren Schadenersatzforderungen der Bank immer auf dem vollen Fahrzeugwert oder den realen Reparaturkosten. Die steuerliche Vergünstigung schützt Sie also nicht vor hohen Nachzahlungen bei Schäden.

Häufige Fragen zu 0,25-Prozent-Regelung

Welche Autos fallen unter die 0,25%-Regel?
Reine Elektroautos bis 70.000 € Bruttolistenpreis.
Liegt der BLP über 70.000 €, greift die 0,5%-Regelung.
Nein, die Versteuerung läuft monatlich über die Gehaltsabrechnung. Schäden erhöhen nur den Minderwert.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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