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0,5-Prozent-Regelung

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Was ist die 0,5-Prozent-Regelung?

Die 0,5-Prozent-Regelung ist eine steuerliche Vergünstigung für Dienstwagennutzer in Deutschland, die ein Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid auch privat nutzen. Grundsätzlich muss die private Nutzung eines Firmenwagens als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden. Während bei Verbrennungsmotoren (Benziner oder Diesel) pauschal 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden, halbiert sich dieser Wert bei qualifizierten Fahrzeugen auf 0,5 Prozent.

Warum gibt es diese Regelung?

Der Gesetzgeber möchte mit dieser Maßnahme die Elektromobilität fördern und Anreize schaffen, umweltfreundlichere Fahrzeuge in Firmenflotten zu integrieren. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies konkret: Mehr Netto vom Brutto, da der zu versteuernde Betrag für den Dienstwagen deutlich sinkt.

Welche Fahrzeuge profitieren?

Nicht jedes Auto mit Elektromotor fällt automatisch unter diese Regelung. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Plug-in-Hybride: Diese müssen eine bestimmte elektrische Mindestreichweite (aktuell oft mind. 60 km oder 80 km je nach Anschaffungsdatum) aufweisen oder einen CO2-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer haben.
  • Elektroautos: Reine Elektroautos fallen ebenfalls unter diese Regelung, sofern sie nicht sogar für die noch günstigere 0,25-Prozent-Regelung qualifiziert sind (dies hängt vom Bruttolistenpreis ab). Liegt der Preis eines reinen E-Autos über der aktuellen Höchstgrenze (z. B. 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024), greift die 0,5-Prozent-Besteuerung anstelle der 0,25-Prozent-Regel.

Berechnungsbeispiel

Um den finanziellen Vorteil zu verdeutlichen, lohnt sich ein Rechenbeispiel basierend auf einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro:

  • Klassischer Verbrenner (1 %): 50.000 Euro x 1 % = 500 Euro monatlicher geldwerter Vorteil.
  • Plug-in-Hybrid (0,5 %): 50.000 Euro x 0,5 % = 250 Euro monatlicher geldwerter Vorteil.

In diesem Szenario muss der Arbeitnehmer also nur die Hälfte des Betrages versteuern. Dies wirkt sich, abhängig vom persönlichen Steuersatz, spürbar auf das monatliche Nettogehalt aus.

Wegstrecke zur Arbeit

Wichtig zu wissen: Die Reduzierung gilt auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Anstatt der üblichen 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer werden bei Fahrzeugen, die unter die 0,5-Prozent-Regelung fallen, nur 0,015 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer angesetzt.

Fazit

Die 0,5-Prozent-Regelung macht das Leasing von hybriden oder elektrischen Dienstwagen finanziell sehr attraktiv. Es lohnt sich jedoch, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, ob das Wunschfahrzeug alle technischen Voraussetzungen erfüllt, um von dem Steuervorteil zu profitieren.

Häufige Fragen zu 0,5-Prozent-Regelung

Gilt die 0,5-Prozent-Regelung auch für Gebrauchtwagen?
Ja, die Regelung gilt auch für gebrauchte Dienstwagen, sofern diese die technischen Voraussetzungen (wie CO2-Ausstoß oder Reichweite) zum Zeitpunkt der Erstzulassung erfüllt haben oder aktuell erfüllen. Der geldwerte Vorteil wird weiterhin auf Basis des historischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet.
Die 0,25-Prozent-Regelung ist eine noch stärkere Förderung, die ausschließlich für reine Elektroautos (keine Hybride) gilt, deren Bruttolistenpreis eine bestimmte Grenze (z. B. 70.000 Euro ab 2024) nicht überschreitet. Teurere E-Autos oder Plug-in-Hybride fallen in die 0,5-Prozent-Kategorie.
Nein. Die 0,5-Prozent-Regelung ist eine Pauschalbesteuerung (ähnlich der 1-Prozent-Regel). Ein Fahrtenbuch ist eine Alternative dazu, bei der die tatsächlichen Kosten und Fahrten nachgewiesen werden. Man entscheidet sich in der Regel entweder für die Pauschalversteuerung (0,5 %) oder das Fahrtenbuch, nicht beides.
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