Wandlung

Rückabwicklung des Leasingvertrags bei erheblichen Sachmängeln.

Schnell-Navigation

Unter Wandlung versteht man im juristischen Sinne den Rücktritt vom Kauf- oder Leasingvertrag. Dies ist möglich, wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die auch nach mehreren Reparaturversuchen (meist zwei) nicht behoben werden konnten.

Weg aus dem „Montagsauto“

Bei einer erfolgreichen Wandlung wird der Leasingvertrag rückabgewickelt. Der Leasingnehmer gibt das Auto zurück und erhält (unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) seine Anzahlung und Raten zurück. Leasingengel-Tipp: Die Hürden für eine Wandlung sind hoch. Führen Sie von Beginn an ein detailliertes Fehlerprotokoll und setzen Sie dem Händler schriftliche Fristen zur Nachbesserung.

Synonyme:
Rücktritt

Häufige Fragen zu Wandlung

Wann kann ich vom Leasingvertrag zurücktreten?
Wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel hat, die nach zwei Reparaturversuchen nicht behoben wurden. Dies nennt man Wandlung.
Ja, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer laut KM-Abrechnung.
Nur für echte Schäden, die über die normale Nutzung hinausgehen. Die technische Fehlerhaftigkeit des Autos mindert Ihre Haftung im Mängelprotokoll.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

Wir sind stolz auf unsere Kundenstimmen:

Nach bestimmten Begriffen im Leasing-Lexikon suchen:

Suche:
(löschen)
0