Unter Wandlung versteht man im juristischen Sinne den Rücktritt vom Kauf- oder Leasingvertrag. Dies ist möglich, wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die auch nach mehreren Reparaturversuchen (meist zwei) nicht behoben werden konnten.
Weg aus dem „Montagsauto“
Bei einer erfolgreichen Wandlung wird der Leasingvertrag rückabgewickelt. Der Leasingnehmer gibt das Auto zurück und erhält (unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) seine Anzahlung und Raten zurück. Leasingengel-Tipp: Die Hürden für eine Wandlung sind hoch. Führen Sie von Beginn an ein detailliertes Fehlerprotokoll und setzen Sie dem Händler schriftliche Fristen zur Nachbesserung.