Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen und Selbstständigen, die in der Leasingrate enthaltene Umsatzsteuer (derzeit 19 %) direkt mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen.
Finanzieller Vorteil für B2B
Durch den Vorsteuerabzug reduziert sich die effektive monatliche Belastung für den Gewerbetreibenden auf die Netto-Leasingrate. Dies gilt nicht nur für die monatliche Rate, sondern auch für die Leasing-Sonderzahlung und Service-Rechnungen. Wichtig bei der Rückgabe: Achten Sie darauf, ob Minderwert-Abrechnungen brutto oder netto ausgestellt werden. Bei Schadensersatz (Minderwert) darf oft keine Umsatzsteuer berechnet werden, da kein Leistungsaustausch stattfindet.