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Unfallwagen-Eigenschaft [Unfall, Offenbarung]

Status eines Fahrzeugs nach einer erheblichen Beschädigung.

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Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat. Dies muss bei der Rückgabe zwingend angegeben werden.

Die Unfallwagen-Eigenschaft muss bei der Rückgabe offengelegt werden. Ein fachgerecht reparierter Unfallschaden führt dennoch zu einem merkantilen Minderwert, für den der Leasingnehmer oft aufkommen muss, falls keine Versicherung einspringt.

Häufige Fragen zu Unfallwagen-Eigenschaft [Unfall, Offenbarung]

Muss ich jeden kleinen Unfall angeben?
Ja, im Leasing besteht eine Offenbarungspflicht für alle reparierten Schäden im Mängelprotokoll.
Ja, der merkantile Minderwert wird fällig, da das Fahrzeug nun weniger wert ist.
Das gilt als Betrug und kann auch Jahre nach der Rückgabe zu massiven Rückforderungen führen.
Probleme bei der Rückgabe?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Abwehr überhöhter Nachzahlungen.

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