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Mehrerlösbeteiligung [Verkauf, Gewinn]

Beteiligung des Kunden am Verkaufserlös nach Vertragsende.

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Bei einigen Leasingverträgen wird der Leasingnehmer am Gewinn beteiligt, wenn das Fahrzeug zu einem höheren Preis als dem kalkulierten Restwert verkauft wird.

Bei einigen Vertragsformen (oft im Restwertleasing) gibt es eine Mehrerlösbeteiligung. Erzielt der Leasinggeber beim Verkauf des Fahrzeugs nach Vertragsende einen höheren Preis als den kalkulierten Restwert, wird der Kunde am Gewinn beteiligt (meist zu 75 %).

Dies klingt attraktiv, tritt aber meist nur ein, wenn der Marktwert für Gebrauchtwagen extrem gestiegen ist. Im Gegenzug tragen Sie bei diesen Verträgen meist auch das Risiko eines Mindererlöses.

Häufige Fragen zu Mehrerlösbeteiligung [Verkauf, Gewinn]

Bekomme ich Geld zurück, wenn das Auto teurer verkauft wird?
Ja, bei Verträgen mit Mehrerlösbeteiligung erhalten Sie oft 75% des Gewinns über dem kalkulierten Restwert.
Meist nur bei steigenden Gebrauchtwagenpreisen oder sehr geringer Nutzung (siehe KM-Abrechnung).
In der Regel nein, da dort die Bank das Verwertungsrisiko und die Chance allein trägt.
Probleme bei der Rückgabe?
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